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Thema Sanierung/Abwicklung Sanierungs- und Abwicklungspläne: Erfahrungen der Aufsicht

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Im Berichtsjahr hat die BaFin über 30 Einzel- und Gruppensanierungspläne ausgewertet (siehe Infokasten „Ergebnisse des Quervergleichs 2017“), hauptsächlich von signifikanten Instituten (SIs) aus Deutschland, aber auch von Instituten aus anderen Mitgliedstaaten des SSMs und weniger signifikanten deutschen Instituten (LSIs). Die Aufsicht prüft hierbei unter anderem, ob die Pläne die regulatorischen Vorgaben erfüllen und dem Ziel der Sanierungsplanung gerecht werden, die Widerstandsfähigkeit der Institute weiter zu verbessern, damit diese mögliche Schieflagen aus eigener Kraft bewältigen können.

Ein Hauptbestandteil von Sanierungsplänen sind daher die Handlungsoptionen, die das Institut im Sanierungsfall ergreifen kann, um seine finanzielle Solidität nachhaltig wiederherzustellen. Zudem müssen die Institute Indikatoren festlegen, anhand deren sie Krisen rechtzeitig erkennen können, um geeignete Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Ferner müssen die Institute Belastungsanalysen durchführen, denen sowohl schwerwiegende idiosynkratrische als auch marktweite Stressszenarien zugrunde liegen und die sowohl plötzliche als auch langsam eintretende Entwicklungen umfassen.

Ergebnisse des Quervergleichs 2017

Wie bereits in den Vorjahren hat die BaFin auch 2017 die vorgelegten Sanierungspläne einem Quervergleich unterzogen. Das Hauptaugenmerk des Quervergleichs lag auf den Kernelementen eines Sanierungsplans, den Handlungsoptionen, den Indikatoren und den Stressszenarien.

Der Quervergleich zeigt, dass die oben erwähnten Handlungsoptionen überwiegend auf die Kategorien „Risikoreduzierung“, „Kapitalerhöhung“, „Veräußerung“ (von Beteiligungen und Vermögenswerten) sowie „Zugang zu großvolumiger Refinanzierung“ entfallen. Insgesamt verfügen die Institute im Durchschnitt über rund 20 Handlungsoptionen. Für etwa die Hälfte ihrer Handlungsoptionen bewerten die Institute die Durchführbarkeit als „hoch“.

Des Weiteren hat der Quervergleich gezeigt, dass die in den Sanierungsplänen verwendeten Sanierungsindikatoren noch nicht vollständig den Anforderungen der Leitlinien der EBA zur Mindestliste der qualitativen und quantitativen Indikatoren des Sanierungsplans1) entsprachen. Zu den am häufigsten verwendeten Indikatoren gehörten – wie schon in den Vorjahren – die Kernkapitalquote, die Gesamtkapitalquote und die Mindestliquiditätsquote. Indikatoren aus der EBA-Mindestliste, die nicht oder nur vereinzelt verwendet wurden, waren die Kapitalrendite, die Aktienkursschwankung, die Kosten der Refinanzierung am Interbankenmarkt, die Deckungsquote und die Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel.

Der Quervergleich der auslösenden Ereignisse von Stressszenarien ergab, dass die Institute in den Szenarien weniger einzelne Ereignisse, sondern eher die Kombination bzw. eine Abfolge mehrerer Ereignisse proben. Dabei liegt den Stressszenarien am häufigsten das Risiko einer erneuten Finanzkrise zugrunde.

Daneben wird die BaFin in ihrer Funktion als nationale Aufsichtsbehörde aufgrund der gesetzlichen Mitwirkungspflichten sowohl über den SSM als auch über die Abwicklungskollegien im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus SRM (Single Resolution Mechanism) von der zuständigen Abwicklungsbehörde zu institutsspezifischen Abwicklungsplänen konsultiert.

Diese Pläne kommen zum Tragen, wenn ein Institut finanzielle Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden kann und deshalb abgewickelt werden muss. Im Berichtsjahr hat die BaFin aus aufsichtlicher Sicht zu über 15 Abwicklungsplänen deutscher und ausländischer SIs und LSIs Stellung genommen. Zur Vorbereitung von Sitzungen des Supervisory Boards der EZB hat sie ferner die Auswertungsergebnisse zu einer Vielzahl weiterer Abwicklungspläne von SIs geprüft. Darüber hinaus ist die BaFin in ihrer Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde über das deutsche Einlagensicherungssystem auch in derzeit über 20 Aufsichtskollegien vertreten.2)

Seit dem 1. Januar 2018 ist die BaFin außerdem die nationale Abwicklungsbehörde (NAB) und als solche Teil des SRMs. Die NAB erstellt Abwicklungspläne für Institute und bewertet deren Abwicklungsfähigkeit. Für größere Institute geschieht dies zusammen mit dem SRM. Zeichnet sich eine Schieflage eines Instituts ab, bereitet die NAB Abwicklungsmaßnahmen vor und führt diese, falls erforderlich, durch. Von 2015 bis 2017 hatte die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) die Funktion der NAB inne.3)

Fußnoten:

  1. 1) EBA/GL/2015/02.
  2. 2) Stand 31.12.2017.
  3. 3) Vgl. Kapitel VI 3.

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