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Thema Risikomanagement Negative Zinsen in internen Modellen von Versicherern

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Das Phänomen negativer Zinsen hat die Versicherer seit 2016 veranlasst, ihre internen Modelle zu ändern. Betroffen waren vor allem das Bewertungsmodell bei Lebensversicherungen, in dem eine stochastische Bewertung von Beständen durch simulierten Ablauf auf künftigen Kapitalmarktszenarien stattfindet, und das Prognosemodell der Anwender interner Modelle für das Risiko, in dem unter anderem die Simulation möglicher Ein-Jahres-Entwicklungen von Zinsen dazu dient, die Kapitalanforderung für das Unternehmen zu bestimmen.

Angesichts negativer Zinsen an den Kapitalmärkten lässt sich die traditionelle Annahme einer Zinsuntergrenze von null nicht mehr halten. Es stellt sich bei der Modellierung negativer Zinsen unter anderem die Frage nach der Existenz und der Höhe einer neuen, nun negativen und wirtschaftlich begründbaren Zinsuntergrenze, da insbesondere auf lange Sicht negative Zinssätze als ökonomisch schwer interpretierbar gelten. Häufig wird in der Diskussion das „Bargeldhaltungsargument“ angeführt: Werden Zinsen stark negativ, könnten Unternehmen auf Bargeldhortung umsteigen, statt durch die Kapitalanlage massive Verluste in Kauf zu nehmen. Die Kosten der Bargeldhaltung legen damit eine Mindestuntergrenze für Zinsen fest.

Dieses Argument ist jedoch umstritten und war für die Modelländerungen von untergeordneter Bedeutung. Die impliziten Zinsuntergrenzen wurden stattdessen im Einklang mit den sonstigen Anforderungen an die Modelle gewählt, und sie liegen in der Regel unter den fiktiven „Bargeldhaltungskosten“. Für das Bewertungsmodell sind vor allem die Marktkonsistenz, also die Reproduktion von Marktpreisen für Anleihen und Zinsoptionen, sowie die Arbitragefreiheit (das Modell generiert keine risikolosen Erträge, die höher sind als der risikolose Zins) von Bedeutung. Beim Risikomodell soll die Ein-Jahres-Prognose neben empirischen Erfahrungen und ökonomischem Vorwissen auch Anforderungen für eine geeignete Risikosteuerung des Versicherungsunternehmens berücksichtigen.

Im Jahr 2017 hat die BaFin die notwendigen Modelländerungen geprüft und genehmigt. Durch die angemessene Modellierung und Verarbeitung negativer Zinsen steigt die Stabilität der Modellergebnisse. Die Ergebnisse reflektieren das aktuelle Kapitalmarktumfeld besser, lassen sich leichter ökonomisch interpretieren und steigern so den Nutzen eines internen Modells.

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