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Thema Risikomanagement Risikomodelle im Bankensektor

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Finalisierung Basel III

Die Vergleichbarkeit von Ergebnissen interner Modelle über Institute hinweg ist seit der Finanzkrise Gegenstand zum Teil heftiger Diskussionen. Nach jahrelangen intensiven Beratungen wurde das Reformpaket schließlich im Dezember 2017 verabschiedet.1

Es kommt nun nicht zur befürchteten Abschaffung interner Modelle. Die BaFin und die Bundesbank hatten sich dafür eingesetzt, dass für viele Portfolien die Nutzung interner Modelle weiterhin erlaubt wird, um einen risikosensitiven Ansatz für die Ermittlung des Eigenkapitals zu ermöglichen. Aus Sicht der BaFin sind interne Modelle kein Selbstzweck, sie sollen vielmehr – neben einer angemessenen Kapitalberechnung – das Risikomanagement eines Instituts stärken.

Mit den überarbeiteten Baseler Regelungen sollen vor allem ungewollt hohe Abweichungen bei den mit internen Modellen berechneten Kapitalanforderungen eingeschränkt werden. Bedauerlicherweise hat man dabei nicht hinreichend zwischen gewollter und ungewollter Variabilität differenziert, so dass schließlich eine Mindestkapitalanforderung auf Basis der weniger risikosensitiven Standardansätze gewählt wurde. Dieser Output Floor (72,5 Prozent) beschränkt für Banken, die interne Modelle verwenden, die mögliche Eigenkapitalersparnis im Vergleich zu den Standardmethoden auf 27,5 Prozent.

Es bleibt abzuwarten, wie gravierend die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Eigenkapitalanforderungen der Banken sowie die Risikosteuerung und das Risikomanagement sein werden.

Targeted Review of Internal Models

Das SSM-Projekt TRIM (Targeted Review of Internal Models) ist im Jahr 2017 erfolgreich fortgesetzt worden. Das 2016 begonnene mehrjährige Projekt verfolgt die Ziele, SSM-weit gleiche Kapitalanforderungen für gleiche Risikopositionen sicherzustellen sowie die Aufsicht über interne Modelle innerhalb des SSMs zu vereinheitlichen und zu stärken. Mit TRIM will auch die BaFin einen Beitrag dazu leisten, das seit der Finanzkrise erschütterte Vertrauen in die Nutzung von Modellen zur Risiko- und Kapitalbedarfsrechnung wiederherzustellen.

Modelleexperten der nationalen Aufsichtsbehörden und der EZB haben 2016 zu ausgewählten Schwerpunktthemen „aufsichtliche Erwartungen“ an Banken und Leitlinien für Modelleprüfer formuliert. Seit Anfang 2017 wird in Aufsichtsgesprächen und Prüfungen kontrolliert, ob die bedeutenden europäischen Banken, die interne Modelle einsetzen, diese Erwartungen erfüllen. Dazu wurden für 2017 und das erste Halbjahr 2018 120 Prüfungen für die Risikoarten Kredit-, Markt- und Kontrahentenrisiko geplant, von denen Ende 2017 über 90 begonnen und mehr als ein Viertel erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Prüfungen zum Kreditrisiko fokussieren sich auf modellspezifische Themen der Forderungsklassen Mengengeschäft sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Prüfungen zu ausgewählten methodischen Fragen der Forderungsklassen Banken, Großunternehmen und Spezialfinanzierungen sind ab September 2018 geplant.

Parallel zu diesen Prüfungen und Aufsichtsbesuchen haben die Arbeitsgruppen des Projekts die von ihnen erarbeiteten aufsichtlichen Erwartungen ergänzt und verfeinert und dabei auch Kommentare aus der Industrie berücksichtigt.2 Die aufsichtlichen Erwartungen und die Leitlinien werden weiter an Erfahrungen aus den laufenden Prüfungen angepasst. Die endgültigen Standards werden gegen Ende des Projekts mit den Banken konsultiert und abschließend durch den Supervisory Board des SSMs beschlossen.

Dass die Modelleexperten der nationalen Aufsichtsbehörden und der EZB im Projekt TRIM so gut und so eng zusammenarbeiten, ist ein wesentlicher Grund dafür, dass das Projekt bislang sehr erfolgreich verläuft. Diese Zusammenarbeit soll daher gefestigt werden und auch nach Ende des Projekts TRIM Bestand haben.

Aufsichtlicher Vergleich

Wie schon im Vorjahr fand auch 2017 ein aufsichtlicher Vergleich der Ergebnisse der internen Ansätze gemäß Artikel 78 Eigenmittelverordnung (Capital Requirements RegulationCRR)3 statt. Der aufsichtliche Vergleich im Kreditrisiko fokussierte sich 2017 auf Portfolien der Exposureklassen „Sovereign“, „Institutions“ und „Large Corporates“. Da in diesen Exposureklassen im Allgemeinen nur relativ wenige Ausfallbeobachtungen vorliegen, bezeichnet man sie auch als Low-Default-Portfolien (LDP).

Erwartungsgemäß zeigte sich bei dem Vergleich über die beteiligten Banken hinweg eine gewisse Variabilität der risikogewichteten Aktiva (Risk-Weighted AssetsRWA). Diese ließ sich jedoch überwiegend durch einfache Ursachen erklären, etwa durch Unterschiede beim Anteil der ausgefallenen Exposures, bei der Portfoliozusammensetzung und der geografischen Durchmischung. Diese Variabilität ist durchaus erwünscht, da sie durch unterschiedliche Risiken verursacht ist und durch risikosensitive Verfahren gemessen werden soll. Die nicht auf diesen Ursachen beruhende Variabilität wird gemeinsam von der EBA, den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCA) und im SSM weiter untersucht. Abweichungen von Benchmarkwerten, die im Rahmen des aufsichtlichen Vergleichs auf Grundlage der europäischen Stichprobe berechnet wurden, konnten die beteiligten Banken überwiegend erklären und begründen.

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. hierzu Basel III: Reform abgeschlossen und Globales Rahmenwerk Basel III.
  2. 2 https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/trim_guide.en.pdf.
  3. 3 Verordnung (EU) 2013/575, ABl. L 167/1.

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