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Kryptotoken

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Seit sechs Jahren ist es ständige Verwaltungspraxis der BaFin, Kryptowährungen wie den Bitcoin und sonstige Kryptotoken aufsichtlich als Rechnungseinheit und damit als Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG) einzuordnen. Das hat unter anderem zur Folge, dass der gewerbliche Handel mit Kryptotoken erlaubnispflichtig ist. Angesichts der auch 2017 starken Kursentwicklungen häufen sich bei der BaFin Anfragen zu Geschäftsmodellen im Zusammenhang mit Kryptotoken, etwa zu Bitcoin-Automaten. Deren Aufstellung ist in jedem Fall eine nach dem KWG erlaubnispflichtige Tätigkeit.

Neues Referat mit Schwerpunkt finanztechnische Innovationen

Auch in Reaktion auf den digitalen Wandel in der Finanzwelt hat die BaFin im Jahr 2016 ein neues Referat gegründet, das finanztechnologische Innovationen und deren Auswirkungen aus Sicht der Aufsicht frühzeitig identifizieren und bewerten soll. Dazu arbeitet dieses Referat SR 3 in einem hausinternen Netzwerk aus allen Fachbereichen zusammen und pflegt einen intensiven Austausch mit Externen, wie etwa Wissenschaft, Technologieexperten, Innovation Hubs sowie anderen nationalen und internationalen Behörden.

Im Februar 2018 hat die BaFin ein weiteres Hinweisschreiben veröffentlicht, in dem sie zur regulatorischen Einordnung von Token im Bereich der Wertpapieraufsicht Stellung nimmt. Dieses betrifft alle Marktteilnehmer, die Dienstleistungen in Bezug auf Token erbringen, mit diesen handeln oder Token öffentlich anbieten. Um etwaige gesetzliche Anforderungen lückenlos zu erfüllen, sind diese Marktteilnehmer gehalten, genau zu prüfen, ob ein reguliertes Instrument vorliegt, beispielsweise ein Wertpapier oder ein Finanzinstrument nach dem KWG. Im Zweifel sollten sie die BaFin frühzeitig kontaktieren, entweder über das FinTech-Kontaktformular oder unmittelbar über die für die jeweilige Fragestellung zuständigen Fachreferate.

BaFin warnt vor Initial Coin Offerings

Im November 2017 hat die BaFin vor den vielfältigen Risiken von Initial Coin Offerings (ICOs) gewarnt, einer hochspekulativen Art der Unternehmens- und Projektfinanzierung. Grundsätzlich sind neue Quellen der Finanzierung wie ICOs gerade auch für junge und innovative Unternehmen zu begrüßen. Allerdings sollte vermieden werden, dass die bestehende Regulierung, mit der Risiken zum Schutz der Anleger und der Integrität der Finanzmärkte adressiert werden, umgangen wird oder leerläuft.

Vor diesem Hintergrund machte die BaFin Anleger unter anderem darauf aufmerksam, dass sie bei dem Erwerb von Coins bzw. Tokens im Rahmen von ICOs ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren können.

Der Sammelbegriff „Initial Coin Offerings“ umfasst zum einen die Schaffung von Kryptotoken auf bestehenden oder hierfür neu geschaffenen Blockchains, zum anderen die damit zusammenhängende Entwicklung von Smart Contracts und Distributed Apps, die zur Umsetzung von Vereinbarungen in Form von Programmcodes auf bestehenden Blockchains hinterlegt werden. Hierbei werden neue digitale Einheiten (Tokens) erzeugt und an Investoren gegen virtuelle oder gesetzliche Währungen verkauft. Der Anbieter entscheidet dabei frei, welche Rechte er Anlegern durch die jeweiligen Tokens einräumt. Das Vorhaben und die Funktionsweise der angebotenen Tokens sind in der Regel in einem Konzept (Whitepaper) dargestellt; seltener findet man klassische Vertragsbedingungen.

Die BaFin entscheidet im Einzelfall anhand technischer und vertraglicher Ausgestaltungen eines ICOs, ob der Anbieter eine Erlaubnis nach den Aufsichtsgesetzen benötigt und Prospektpflichten einzuhalten hat.

ICOs sind trotz der begrifflichen Nähe nicht vergleichbar mit einem IPO, also dem Börsengang eines Unternehmens. Die ausgegebenen Tokens vermitteln oftmals weder Mitgliedschafts- noch Informations-, Kontroll- und Stimmrechte. Zur Durchführung eines ICOs ist auch keine bestimmte Unternehmensform oder gar ein tatsächlicher Geschäftsbetrieb erforderlich. Anleger sind bislang auf sich allein gestellt, die Identität, die Seriosität und die Bonität des Token-Anbieters zu überprüfen und das angebotene Investment zu verstehen und zu bewerten. ICOs sind häufig höchst spekulativ, weil sie typischerweise in einem sehr frühen, meist experimentellen Stadium eines Unternehmens durchgeführt werden, in dem das Geschäftsmodell noch unerprobt ist. Die systembedingte Anfälligkeit von ICOs für Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöht das Risiko, dass Anleger das eingesetzte Kapital verlieren.

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