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Thema Geldwäschebekämpfung Geldwäscheaufsicht intensiviert

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Im Jahr 2017 hat die BaFin ihre Geldwäscheaufsicht über Kreditinstitute weiter intensiviert und zwei neue Referate eingerichtet, die insbesondere große und komplexe Kreditinstitute intensiver beaufsichtigen. Darüber hinaus hat die BaFin eine eigene Prüfergruppe aufgebaut, um Geldwäscheprüfungen zunehmend mit eigenem Personal durchführen zu können. Die BaFin wird daher in den kommenden Jahren deutlich mehr Sonderprüfungen in der Geldwäschebekämpfung vornehmen können. Der Schwerpunkt dieser Prüfungen wird aber in der Präventionsarbeit liegen und weniger bei kompletten Systemprüfungen. Die ersten Erfahrungen im Jahr 2017 zeichnen ein positives Bild: Die Prüfer der BaFin haben vor Ort eigene Eindrücke gesammelt, und die Mitarbeiter in den Kreditinstituten nahmen die Gelegenheit wahr, sich bei den Aufsehern aus erster Hand über die Anforderungen der Aufsicht zu informieren. Im Jahr 2017 hat die BaFin außerdem die Aufsicht über Zweigniederlassungen ausländischer Institute mit Sitz in der EU und von Tochterunternehmen von Instituten aus Drittstaaten intensiviert.

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