Thema Unerlaubte Geschäfte Reichsbürger betreiben unerlaubtes Versicherungsgeschäft
Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin
Immer öfter hat die BaFin gegen unerlaubte Versicherungsgeschäfte von sogenannten Reichsbürgern einzuschreiten.
Reichsbürger
Unter dem Begriff „Reichsbürger“ werden die Anhänger einer Vielzahl von Gruppierungen zusammengefasst, die bei unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung alle einen gemeinsamen Nenner haben: Sie bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und weigern sich, ihr Rechtssystem anzuerkennen. Die Verfassungsschutzbehörden gehen deutschlandweit von rund 15.000 Personen (Stand: drittes Quartal 2017) in der Reichsbürgerszene aus. Etwa 900 Personen hiervon stuft der Verfassungsschutz als Rechtsextremisten ein.1
Die unterschiedlichen Gruppen geben mittlerweile nicht nur eigene Personaldokumente, Gewerbeerlaubnisse und Führerscheine aus, sondern bieten immer häufiger auch eigene Versicherungen an. Die Bandbreite reicht von Hausratversicherungen über Wohngebäudeversicherungen, Einbruchdiebstahlversicherungen, Kfz-Haftpflichtversicherungen bis hin zu Krankenversicherungen. Auch wenn diese Versicherungsverträge nur mit Mitgliedern der jeweiligen Gruppierung abgeschlossen werden sollen, stellt dies doch das Betreiben des Versicherungsgeschäfts ohne Erlaubnis dar. Die BaFin schreitet konsequent gegen solche Geschäfte ein. Muss sie hierfür im Einzelfall förmliche Anordnungen erlassen, gibt sie diese auch auf ihrer Internetseite www.bafin.de bekannt.
Gerade bei unerlaubt angebotenen Krankenversicherungen ist das Schadenspotenzial hoch. Je nach Höhe des Schadens können Versicherungsnehmer dabei in Schulden geraten, die sie aus eigener Kraft nicht mehr abbauen können.
Fußnoten:
- 1 https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-reichsbuerger-und-selbstverwalter/zahlen-und-fakten-reichsbuerger-und-selbstverwalter/reichsbuerger-und-selbstverwalter-personenpotenzial-2017.