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Thema Verbraucherschutz Zahlungskontengesetz

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Basiskonto

Der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) hat erheblich dazu beigetragen, allen Verbrauchern die uneingeschränkte Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen. Im Allgemeinen können Verbraucher seitdem ohne besondere Schwierigkeiten ein Basiskonto eröffnen. Lehnen Banken ein solches Anliegen zu Unrecht ab, hat sich das Verwaltungsverfahren der BaFin als einfache und schnelle Möglichkeit für Verbraucher erwiesen, ihren Anspruch aus dem ZKG durchzusetzen.

Die BaFin untersucht im Rahmen ihrer Aufsicht auch, ob Banken ihrer Pflicht nachkommen, angemessene Entgelte für Basiskonten zu vereinbaren. Stellt die BaFin unangemessene Preisgestaltungen fest, kann sie eine Bank anweisen, ihr Entgeltmodell an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Das ZKG nennt für die Beurteilung der Angemessenheit zwei Kriterien: die marktüblichen Entgelte und das Nutzerverhalten.

Kontenwechselhilfe und Entgelttransparenz

Seit September 2016 müssen Zahlungsdienstleister Verbraucher auf deren Wunsch hin beim Kontenwechsel unterstützen. Eingaben von Verbrauchern bei der BaFin haben gezeigt, dass zu Beginn der Kontowechsel bisweilen noch verspätet erledigt wurde. Das lag daran, dass die Zahlungsdienstleister anfangs Schwierigkeiten mit den neuen Prozessen hatten. Hinzu kam, dass es bei den Verbrauchern zu Missverständnissen kam, weil das gesetzlich vorgegebene Formular sehr umfassend ist. Inzwischen läuft der Prozess der Kontenwechselhilfe allerdings weitgehend störungsfrei. Während im Jahr 2016 durchschnittlich zwölf Verbraucherbeschwerden zur Kontenwechselhilfe pro Monat eingingen, waren es 2017 im Monatsdurchschnitt 4,8.

Am 31. Oktober 2018 werden die Regelungen zur Entgelttransparenz in Kraft treten und die Voraussetzungen dafür verbessern, dass Verbraucher anfallende Kosten bei Kontodienstleistungen mit vertretbarem Aufwand miteinander vergleichen können. Die Institute müssen dann einheitlich und leicht verständlich über diese Dienstleistungen informieren.

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