BaFin - Navigation & Service

Thema Solvabilität Rechnungslegung

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Am 13. Juli 2017 veröffentlichte die EBA auf ihrer Internetseite den Bericht zu ihrer zweiten Auswirkungsstudie zum neuen Standard IFRS 91, der seit dem 1. Januar 2018 anzuwenden ist. Bei dieser Studie wurden rund 50 europäische Institute zu quantitativen und qualitativen Auswirkungen des neuen Standards befragt.

Die EBA kommt zu dem Ergebnis, dass die befragten Institute gegenüber der ersten Umfragerunde Anfang 20162 deutliche Fortschritte bei der Umsetzung des neuen Standards gemacht haben. Nach wie vor zeige sich jedoch, dass kleine Institute tendenziell in der Umsetzung hinter den größeren zurückblieben.

Die quantitativen Auswirkungen ergeben sich, wie auch schon in der ersten Umfragerunde, weitestgehend aus den neuen Wertberichtigungsvorschriften und sind weniger auf die neuen Klassifizierungs- und Messregeln zurückzuführen. Im Durchschnitt erwarten die europäischen Institute einen Anstieg der Wertberichtigungshöhe um 13 Prozent. Die CET1-Quote3 der europäischen Institute ist im Durchschnitt um bis zu 45 Basispunkte gesunken.

IFRS 17 „Versicherungsverträge“

Am 18. Mai 2017 hat das International Accounting Standards Board (IASB) nach mehrjährigen Beratungen den IFRS 17 „Versicherungsverträge“ veröffentlicht. Der neue Standard ersetzt den alten Übergangsstandard IFRS 4, der seit 2004 gültig ist. Mit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2021 soll er Nutzern und Investoren ein besseres Verständnis der Risiken sowie der Profitabilität bei Versicherern ermöglichen. Zugleich soll die Vergleichbarkeit zwischen den Versicherern verbessert werden. Einen Meilenstein stellt dabei die Bewertung von Versicherungsverträgen dar: Sie erfolgt nun nicht mehr zu historischen Anschaffungskosten, sondern zum Zeitwert, der auf Basis der abdiskontierten bestmöglichen Schätzung sowie einer Risikomarge und einer vertraglichen Servicemarge ermittelt wird.

Bis Ende 2018 erstellt das europäische Beratungsgremium für Rechnungslegung EFRAG4 (European Financial Reporting Advisory Group) einen finalen Vorschlag zur Übernahme in europäisches Recht (Endorsement). Die BaFin begleitet diesen Prozess eng und befasst sich darüber hinaus intensiv mit der Analyse der Wechselwirkung zwischen dem bereits in Europa gültigen Aufsichtsregime Solvency II und dem neuen IFRS 17. Interessant ist dabei unter anderem, inwiefern gleiche Themen in beiden Regimen unterschiedlich behandelt werden.

Fußnoten:

  1. 1 Das Kürzel steht für International Financial Reporting Standard. Die IFRS sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, die das International Accounting Standards Board (IAIS) herausgibt.
  2. 2 Vgl. Jahresbericht 2016, Seite 79 f.
  3. 3 CET1 steht für „Common Equity Tier 1“ (hartes Kernkapital).
  4. 4 Die EFRAG ist ein im Jahr 2001 gegründeter, nicht gewinnorientierter Verein belgischen Rechts mit Sitz in Brüssel. Ihr primäres Ziel ist es, die Europäische Kommission bei dem Prozess der Übernahme von IFRS zu unterstützen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback