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Chronologie wichtiger Ereignisse 2017

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Januar
  • Die BaFin veröffentlicht das „Rundschreiben 01/2017 (WA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)“.
Februar
  • Das „Rundschreiben 2/2017 (VA) Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)“ tritt in Kraft. Darin bündelt die BaFin ihre Erwartungen an die Ausgestaltung wesentlicher Bereiche der Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen.
  • Die BaFin veröffentlicht die WpHG-Bußgeldleitlinien II. Verschärfte Sanktionsvorgaben des europäischen Gesetzgebers waren der Grund für die Novelle. Die Leitlinien gelten für bestimmte Verstöße im Zusammenhang mit Ad-hoc-Mitteilungen, Stimmrechtsmeldungen und der Finanzberichtserstattung.
März
  • Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht den „Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten“.
  • Die Europäische Kommission legt den Aktionsplan für Verbraucherfinanzgeschäfte (Retail Financial Services Action Plan) vor. Ziele des Aktionsplans sind mehr Wettbewerb der Anbieter, sinkende Preise, mehr Auswahl und mehr Sicherheit für die Verbraucher.
  • Der britische EU-Botschafter Sir Tim Barrow übergibt EU-Ratspräsident Donald Tusk den Brief mit dem offiziellen Austrittsgesuch Großbritanniens. Gemäß Artikel 50 des EU-Vertrags beginnt damit ein zwei Jahre währender Prozess, in dem London und Brüssel über die Bedingungen der Trennung und die künftigen Beziehungen zueinander verhandeln.
  • Die Technischen Standards zur europäischen Zentralverwahrer-Verordnung (EU) 909/2014 werden veröffentlicht. Sie treten am 29. März 2017 in Kraft.
  • 26 technische Regulierungsstandards (RTS) zur Finanzmarktrichtlinie MiFID II werden in Form delegierter Rechtsakten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zudem werden die drei delegierten Rechtsakte „MiFID II Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593“, „MiFID II Delegierte Verordnung (EU) 2017/565“ und „MiFIR Delegierte Verordnung (EU) 2017/567“ im Amtsblatt publiziert.
April
  • Die BaFin veröffentlicht ein Rundschreiben zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren. Das Sicherheitsniveau wird erhöht; außerdem kann das Verfahren nun durch alle unter der Aufsicht der BaFin stehenden Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) angewendet werden.
  • BaFin und Deutsche Bundesbank starten bei 1.555 deutschen Kreditinstituten eine Umfrage zur Ertragslage und Widerstandsfähigkeit im Niedrigzinsumfeld.
  • Die Europäische Zentralbank (EZB) führt parallel einen Profitability Review bei einer kleinen Zahl deutscher Institute durch.
  • Die Europäische Kommission veröffentlicht im Amtsblatt die Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 zu den Technischen Regulierungsstandards zum neuen Basisinformationsblatt (BiB) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-Based Investment ProductsPRIIPs).
Mai
  • Die EZB veröffentlicht ihren Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Leitungsorgane bedeutender Kreditinstitute.
  • Die Versicherungsunternehmen, die unter das Aufsichtsregime Solvency II fallen, veröffentlichen erstmals ihre Solvabilitäts- und Finanzberichte (Solvency and Financial Condition ReportSFCR) und übermitteln der BaFin den regelmäßigen aufsichtlichen Bericht (Regular Supervisory Report – RSR) sowie die quantitativen Vorlagen für das zurückliegende Geschäftsjahr.
  • Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht den finalen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen: IFRS 17 (International Financial Reporting Standard 17).
  • Durch Allgemeinverfügung ordnet die BaFin eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs finanzieller Differenzgeschäfte (Contracts for DifferenceCFDs) an. Durch diese Anordnung sind seit dem 10. August 2017 CFDs mit Nachschusspflicht in Deutschland verboten.
Juni
  • Als erste Abwicklung nach der europäischen Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution DirectiveBRRD) wird die Banco Popular Español vom Einheitlichen Abwicklungsmechanismus SRM (Single Resolution Mechanism) an die Santander Gruppe übertragen. Vom Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) war die Bank Anfang Juni als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ eingestuft worden.
  • Auch die Banca Popolare di Vicenza und die Veneto Banca werden als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ eingestuft, aber nach italienischem Recht abgewickelt.
  • Zum Stichtag 30. Juni 2017 müssen auch kleine deutsche Institute Finanzinformationen auf Basis der EZB-Meldeverordnung quartalsweise melden. Die EZB hatte ihre Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen entsprechend geändert.
  • Die EU-Kommission hat den Entwurf eines Regelwerks für ein Paneuropäisches Privates Altersvorsorgeprodukt (Pan-European Personal Pension Product – PEPP) vorgelegt.
  • Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wird geändert. Beispielsweise wird der BaFin mit Blick auf Verstöße gegen das Insider- und Marktmanipulationsverbot ein Durchsuchungsrecht eingeräumt. Zudem wird geregelt, dass Verstöße gegen das Insider- und Marktmanipulationsverbot, die bis zum 1. Juli 2016 begangen wurden, zwingend nach Tatzeitrecht zu ahnden sind.
  • Die BaFin schließt ihre Marktuntersuchung zu Restschuldversicherungen ab und stellt dabei Defizite fest. Die Ergebnisse ihrer Studie, zu der sie 30 Versicherer und 31 Banken befragt hat, veröffentlicht sie am 21. Juni 2017 auf ihrer Homepage.
  • Der Börsengang des Start-Ups Delivery Hero AG ist mit knapp einer Milliarde Euro das größte IPO des Jahres.
Juli
  • Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS (Basel Committee on Banking Supervision) veröffentlicht das Konsultationspapier „Capital treatment for simple, transparent and comparable short-term securitisations”. Gemeinsam mit der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO (International Organization of Securities Commissions) veröffentlicht er zudem das Konsultationspapier „Criteria for identifying simple, transparent and comparable short-term securitisations”.
  • Die BaFin führt gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank eine Umfrage bei allen deutschen Instituten zu den potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen von Cum/Cum-Transaktionen durch.
  • Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2PSD 2) wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit dem Gesetz werden die europarechtlichen Vorgaben für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt.
  • Die EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur PRIIPs-Verordnung, die als unverbindliche Auslegungshilfe dienen.
  • Das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) und zur Änderung weiterer Gesetze wird verkündet. Es ist am 23. Februar 2018 in Kraft getreten.
  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird beschlossen. Es schafft die Möglichkeit zur Erteilung reiner Beitragszusagen, bei denen der Arbeitgeber lediglich zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet ist.
  • Die BaFin veröffentlicht eine Analyse zu den Jahreszahlen und den Solvabilitäts- und Finanzberichten (Solvency and Financial Condition Report SFCR) der Versicherer über das erste Geschäftsjahr unter Solvency II. Alle berichtspflichtigen Einzelunternehmen erfüllen die neuen Bedeckungsanforderungen.
  • Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) veröffentlicht die Ergebnisse ihrer zweiten Studie zu den Auswirkungen von IFRS 9 (Finanzinstrumente).
  • Die neue EU-Prospektverordnung tritt in Kraft. Sie wird mit wenigen Ausnahmen ab dem 21. Juli 2019 anwendbar. Bestimmte Ausnahmen für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt gelten bereits seit dem 20. Juli 2017.
August
  • Nach einer mehrmonatigen Konsultations- und Vorbereitungsphase tritt die novellierte Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) in Kraft.
  • Die BaFin konsultiert den Entwurf einer Rechtsverordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV) und den Entwurf eines Merkblatts zur Sanierungsplanung.
  • Die BaFin versendet einen Fragebogen an alle deutschen Versicherer und Pensionsfonds – mit Ausnahme der Sterbekassen –, um sich einen Überblick über den Umgang mit Cyberrisiken zu verschaffen.
  • Für Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) wird durch die Anpassung von § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ein formelles Gestattungsverfahren mit neuen inhaltlichen Vorgaben eingeführt. Die neuen Regelungen gelten sowohl für VIB, die gemeinsam mit einem Verkaufsprospekt eingereicht werden, als auch für VIB, bei denen das öffentliche Angebot, insbesondere im Rahmen einer Schwarmfinanzierung, prospektfrei erfolgen darf.
September
  • Die EBA veröffentlicht ein Diskussionspapier zur Übertragung eines signifikanten Risikos bei Verbriefungen.
  • Die EBA und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) veröffentlichen gemeinsame Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen.
  • Die EBA veröffentlicht überarbeitete Leitlinien zur Internen Governance.
Oktober
  • Die BaFin veröffentlicht die 5. Novelle ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Institute.
  • Die Leitlinien des Joint Committee, des Gemeinsamen Ausschusses der drei Europäischen Aufsichtsbehörden, zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor sind seit Anfang Oktober anzuwenden.
  • Im Zuge einer G-20-Initiative zur Stärkung der Aufsicht und Regulierung des Schattenbankensystems veröffentlicht der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Leitlinien zur Identifizierung und Behandlung des Stützungsrisikos.
  • Die EZB veröffentlicht die Ergebnisse ihres Stresstests, bei dem die bedeutenden Institute (Significant InstitutionsSIs) verschiedene Zinsszenarien berücksichtigen mussten.
  • Mit dem Wegfall des Unterschriftserfordernisses akzeptiert die BaFin seit dem 21. Oktober 2017 keine Einreichung von Wertpapierprospekten in Papierform mehr.
November
  • Die BaFin veröffentlicht die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT).
  • Die EBA veröffentlicht die Methodik für den EU-weiten Stresstest 2018.
  • Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Antwortpflicht der Bundesregierung auf parlamentarische Fragen zur Finanzmarktaufsicht. Das Gericht stellt fest, dass der auf eine Beantwortung in der Öffentlichkeit angelegte parlamentarische Informationsanspruch bei Vorliegen berechtigter Geheimhaltungsinteressen insoweit eingeschränkt sein kann, als dass entsprechende Fragen unter Anwendung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages ausnahmsweise nicht öffentlich zu beantworten sind.
  • Die BaFin erteilt der Eurex Clearing AG die Erlaubnis, ihren Service um das Clearing von OTC-FX-Derivaten zu erweitern.
Dezember
  • Die Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen wird veröffentlicht.
  • Die BaFin schafft die Länderrisikoverordnung ab und passt die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 an.
  • Die Reform des globalen Rahmenwerkes Basel III wird abgeschlossen. Es wird unter anderem ein Output Floor für die Nutzer interner Modelle vereinbart.
  • Die Verordnung (EU) 2017/2395 über Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des IFRS 9 auf die Eigenmittel und zur Behandlung bestimmter auf die Landeswährung eines Mitgliedstaats lautender Risikopositionen gegenüber dem öffentlichen Sektor als Großkredite wird veröffentlicht.
  • Die BaFin passt ihre Entscheidungsmaßstäbe für die Bestellung von IT-Spezialisten zu Geschäftsleitern an.
  • Die BaFin konsolidiert die überarbeitete Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen.
  • Die BaFin ändert die Liquiditätsverordnung, um entsprechend den europäischen Vorgaben nationale Meldevorschriften zur Liquidität für CRR-Institute außer Kraft zu setzen.
  • Die Delegierten Rechtsakte zur EU-Versicherungsrichtlinie werden in Form von Verordnungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie betreffen Regelungen zum Produktfreigabeverfahren (Product Oversight and GovernancePOG) und zu Wohlverhaltensregeln für den Verkauf von Versicherungsanlageprodukten. Im Fokus stehen dabei Fragen rund um Interessenkonflikte, Vertriebsanreize sowie Eignung und Angemessenheit.
  • Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) veröffentlicht den Bericht zum europaweiten Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV).
  • EIOPA veröffentlicht den Bericht über die Auswirkungen der Maßnahmen für langfristige Garantien (Long-Term-GuaranteesLTG) und zu den Maßnahmen für das Aktienrisiko unter Solvency II.
  • Die BaFin veröffentlicht Leitlinien für Liquiditätsstresstests deutscher Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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