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Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

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„Der deutschen Lebensversicherung ist schon oft das Totenglöcklein geläutet worden“, resümierte Exekutivdirektor Grund. Und doch bleibe der grundsätzliche Befund der BaFin, dass die Branche kurz- und mittelfristig keine lebensbedrohlichen Probleme haben werde – trotz des andauernden Zinstiefs, das die Gesundheit der Lebensversicherer erheblich beeinträchtige. Risikomanagement und -bewusstsein der Versicherer haben sich nach Ansicht der BaFin deutlich verbessert. Aber eine Reihe von Lebensversicherern beaufsichtigt die BaFin nach wie vor besonders intensiv.

Leben von der Substanz

Eine wachsende Zahl von Lebensversicherern lebt von der Substanz. Sie können die erforderliche Dotierung der Deckungsrückstellung und damit auch der Zinszusatzreserve, die die Unternehmen eigentlich stärken soll (siehe Infokasten), nicht mehr ohne weiteres aus den laufenden Kapitalerträgen bedienen.

Zinszusatzreserve als Teil der Deckungsrückstellung

Lebensversicherer übernehmen vor allem in der kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung langfristige Garantien zu Prämien, die zu Vertragsbeginn fixiert werden. Um diese Garantien dauerhaft sicherstellen zu können, müssen die Unternehmen handelsrechtliche Rückstellungen in Form der Deckungsrückstellung bilden. Um dem Verfall ihrer Kapitalerträge in der Niedrigzinsphase vorzubeugen, müssen die Lebensversicherer seit 2011 eine Zinszusatzreserve aufbauen. Zum Ende des Jahres 2017 dürfte die Zinszusatzreserve auf rund 60 Milliarden Euro gewachsen sein – ein beachtliches und elementares Sicherheitspolster für die Versicherten.

Die Folge: Die Versicherer müssen stille Reserven auflösen. Dies ist zwar bis zu einem gewissen Grad akzeptabel, weil die Reserven derzeit sehr hoch sind. Stille Reserven sind aber nichts anderes als künftige Cashflows. Sie aufzulösen, ist nicht unbegrenzt möglich.

Zinszusatzreserve erhalten …

Auch wenn die Zinszusatzreserve die Unternehmen zusehends belastet, sie abzuschaffen wäre ein großer Fehler. Die Zinszusatzreserve stärkt die Deckungsrückstellungen systematisch. Sie macht die Branche in ihrer Gesamtheit robuster und untermauert ihre Fähigkeit, garantierte Leistungen langfristig zu erbringen. Daher sei es auch nach wie vor grundsätzlich richtig, den Versicherern den Aufbau einer Zinszusatzreserve abzuverlangen, betonte Exekutivdirektor Grund.

… aber korrigieren

Es ist allerdings aus Sicht der BaFin weder erforderlich noch ratsam, die Zinszusatzreserve weiterhin im bisherigen Tempo aufzubauen. „Die BaFin geht davon aus, dass 2018 die Kalibrierung der Zinszusatzreserve überprüft und korrigiert wird“, erklärte Grund. „Das ist auch bei steigenden Zinsen wichtig, denn dann können die Unternehmen weniger stille Reserven zur Finanzierung heranziehen.“

Trend zu Produkten ohne feste Garantien

Einige Lebensversicherer bieten bekanntlich als Reaktion auf das niedrige Zinsniveau mittlerweile den Policen-Klassiker mit fester Garantie nicht mehr an – andere aber sehr wohl. Branchenweit geht der Trend hin zu Produkten ohne feste Garantien. Alles in allem ist das Angebot der Branche heute stärker diversifiziert, was die Aufsicht auch seit Jahren von ihr verlangt.

Externer Run-off als Alternative?

Einige wenige Lebensversicherer entscheiden sich angesichts des Niedrigzinsniveaus zu einem externen Run-off, sie stellen also ihr Neugeschäft ein und verkaufen oder übertragen ihren Bestand – ganz oder in Teilen. Aktuell sind drei Run-off-Plattformen in Deutschland aktiv. Einen Antrag prüft die BaFin gegenwärtig. Neue Anträge haben die Aufsicht bis zum Redaktionsschluss nicht erreicht und sind auch nicht angekündigt. Von einem starken Run-off-Trend kann also bislang nicht die Rede sein.

Die Übertragung eines Bestandes – auch an spezialisierte Run-off-Anbieter oder -Betreiber – kann durchaus sinnvoll sein. Versicherungsnehmern bereitet das Thema allerdings eher Sorgen, auch wenn das Unternehmen, das den Bestand übernimmt, weiterhin alle vertraglichen Vereinbarungen und alle aufsichtlichen Spielregeln einhalten muss.

Es findet außerdem kein solcher externer Run-off statt, den die BaFin nicht zuvor akribisch geprüft hat. „Die BaFin akzeptiert einen Verkauf oder eine Übertragung nur, wenn die Belange der Versicherten gewahrt bleiben, und zwar vollständig“, machte Exekutivdirektor Grund deutlich. „Wenn die Belange nur eines Versicherten nicht gewahrt würden, weil dieser durch die Transaktion schlechter dastünde als zuvor, würden wir unsere Zustimmung nicht geben“, machte er deutlich. „Wir haben ein sehr gutes Instrumentarium, um solche Fälle zu verhindern.“

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