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Thema Makroaufsicht MiFID II gestartet

Beitrag aus dem Jahresbericht 2017 der BaFin

Ein weiteres regulatorisches Großwerk hat 2017 für Diskussionen gesorgt: das europäische Reformpaket aus MiFID II und MiFIR , das – zusammen mit der PRIIPs -Verordnung – die Verhaltensregulierung in der EU noch einmal von Grund auf verändert.

Mehr Transparenz, besserer Anlegerschutz – mit vier Worten lasse sich zusammenfassen, was allein in der Finanzmarktrichtlinie MiFID II auf hunderten von Seiten ausbuchstabiert worden sei, resümierte BaFin-Präsident Hufeld und verortet die MiFID II in der regulatorischen Superschwergewichtsklasse.
Zu viel des Guten?

Auch in der Verhaltensregulierung müsse man die Prinzipien von Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit und Proportionalität wahren, betonte der Präsident. „Sollte die Last der neuen Regulierung ungebührlich hoch sein oder der unerwünschte Kollateralschaden zu groß, wäre damit niemandem gedient“, erklärte er. Bevor man aber etwa die MiFID II unreflektiert mit dem Label „Regulatory Overkill“ versehe, sollte man zwei Dinge beachten:

  • In der noch jungen Verhaltensregulierung bestand nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Die neuen Regelwerke richten sich an eine Branche, die sich im Umgang mit ihren Kunden und bei Gestaltung und Vertrieb ihrer Produkte längst nicht immer korrekt verhalten hat. In ihren Ansätzen sind die Reformen nach Ansicht der BaFin daher richtig. So nimmt die MiFID II die gesamte Wertschöpfungskette vom Produktgeber bis zum Kunden in den Blick und stärkt dabei das schwächste Glied: den Kunden. Das ist nach Ansicht der BaFin ebenso erforderlich wie richtig.
  • Erst wenn die MiFID II und andere Regelwerke eine Weile angewendet worden sind, lässt sich ermessen, wie sie tatsächlich wirken – für sich genommen und zusammen. „Es wäre nicht überraschend, wenn wir auch die MiFID II an der einen oder anderen Stelle nachjustieren müssten“, sagte Hufeld. Nicht ohne Grund sei die Überprüfung maßgeblicher Neuregelungen der Richtlinie vorgesehen – das aber erst in etwa zwei Jahren. „Beobachten wir also, wie sich die Dinge entwickeln.“ Wer – basierend auf handfesten Fakten – auf unerwünschte Nebenwirkungen hinweise, über die man nachdenken müsse, finde bei der BaFin immer ein offenes Ohr.

Augenmaß in der Aufsicht

Der BaFin ist bewusst, dass die Umsetzung zweier Regelwerke wie MiFID II und PRIIPs ein Kraftakt ist. Sie verfolgt daher weiterhin ihr Prinzip der „Aufsicht mit Augenmaß“, mit dem sie auch bei der Einführung anderer umfangreicher Regelwerke gute Erfahrung gemacht hat. Präsident Hufeld: „Wer sich ernsthaft bemüht, neue Regeln fristgerecht umzusetzen, es aber nicht rechtzeitig schafft, etwa weil die IT Probleme bereitet, dem reißen wir nicht den Kopf ab.“ Aufsicht mit Augenmaß sei allerdings kein Freifahrtschein dafür, es mit der MiFID II insgesamt nicht so genau zu nehmen und die eine oder andere Vorschrift zu schlabbern.

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