Thema Branchenzahlen Kreditinstitute unter BaFin - bzw. EZB-Aufsicht
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Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin
Zugelassene Institute
Im Jahr 2016 war die BaFin zuständig für insgesamt 1.655 deutsche Kreditinstitute (Vorjahr: 1.724) und 47 Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung (WUMS, Vorjahr: 47, siehe Tabelle 30).
Tabelle 30 Deutsche Institute
Deutsche Institute
* Die SIs stehen unter direkter Aufsicht der EZB. ** Zwei dieser Kreditinstitute stellen Finanzmarktinfrastrukturen zur Verfügung und werden daher im Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht beaufsichtigt.
Quelle: BaFin
Unter den 1.655 Kreditinstituten waren 1.596 CRR-Kreditinstitute (Vorjahr: 1.665). Von diesen 1.596 CRR-Instituten standen 1.528 (Vorjahr: 1.598) im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) als sogenannte weniger bedeutende Institute (Less Significant Instutions – LSIs unter direkter Aufsicht der BaFin (siehe Infokasten „Definitionen“). Die in Tabelle 30 ebenfalls genannten 26 Wertpapierhandelsbanken, 33 sonstigen Kreditinstitute und die 47 WUMS standen nur unter Aufsicht der BaFin.
Definitionen
Ein Kreditinstitut ist ein Unternehmen, das mindestens eines der in § 1 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) näher bezeichneten Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Zu den Bankgeschäften gehören das Einlagen- und das Kreditgeschäft, aber auch bestimmte Geschäfte aus dem Wertpapiersektor wie das Finanzkommissions- oder das Depotgeschäft.
Ein CRR-Kreditinstitut ist gemäß § 1 Absatz 3d KWG ein Kreditinstitut, das auch die engeren Definition eines Kreditinstituts gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 der EU-Eigenmittelverordnung CRR (Capital Requirements Regulation) erfüllt. Die CRR-Kreditinstitute werden im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) entweder als bedeutende Kreditinstitute (Significant Institutions – SIs) direkt durch die EZB oder als weniger bedeutende Kreditinstitute (Less Significant Institutions – LSIs) durch die BaFin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt.
Die Wertpapierhandelsbanken und die anderen Kreditinstitute sind zwar keine CRR-Institute, fallen aber unter den deutschen Begriff des Kreditinstituts.
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sind gemäß § 1 Absatz 29 KWG Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, deren Unternehmensgegenstand überwiegend darin besteht, den eigenen Wohnungsbestand zu bewirtschaften, und die daneben als Bankgeschäft ausschließlich das Einlagengeschäft in einer vom Gesetz eingeschränkten Form ausüben. Sie wurden in dieser Tabelle nicht zu den Kreditinstituten gezählt.
Deutsche Institute unter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM
66 der in Tabelle 30 genannten deutschen CRR-Kreditinstitute standen 2016 (Vorjahr: 67) als bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs) im Rahmen des SSM unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Die BaFin war bzw. ist als Teil des SSM an deren Beaufsichtigung beteiligt.
Tabelle 31 Deutsche Institute unter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM
Deutsche Institute unter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM
Berechnung der Eigenkapitalanforderungen
Nutzung von IRB-Ansatz-Verfahren
Um ihre Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko zu ermitteln, nutzten zum Stichtag 31. Dezember 2016 insgesamt zwölf LSIs interne Ratingsysteme (Internal Ratings Based Approach bzw. IRB-Ansatz), wohingegen der interne Bemessungsansatz für Verbriefungspositionen (Internal Assessment-Approach – IAA) bei diesen Instituten und Institutsgruppen nicht zur Anwendung kam.
Beim IRB-Ansatz wird danach unterschieden, ob ein Institut jenseits des Mengengeschäfts lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit (IRB-Basis-Ansatz) oder auch die Verlustquote bei Ausfall und den Umrechnungsfaktor selbst schätzen muss (fortgeschrittener IRB-Ansatz). Insgesamt nutzten vier der zwölf oben genannten Institute und Institutsgruppen den fortgeschrittenen IRB-Ansatz auf Gruppen- oder Einzelbasis und drei Institute verwendeten den IRB-Ansatz auf Einzelbasis ausschließlich für ihre Risikopositionen aus dem Mengengeschäft.
Verfahren für das Operationelle Risiko
Die Institute bzw. Institutsgruppen in Deutschland verwenden im Berichtsjahr alle vier zur Verfügung stehenden Ansätze, um ihre Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risikos zu ermitteln. Der Basisindikatoransatz (BIA) und der Standardansatz (STA) werden auf Grundlage des maßgeblichen Indikators bestimmt, der auf Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung basiert. Zum Jahresende 2016 nutzten knapp 1.600 Institute und Institutsgruppen – fast ausnahmslos LSIs – den Basisindikatoransatz. Den Standardansatz verwendeten wiederum 54 Institute oder Institutsgruppen, wovon 26 als SIs der EZB- und 28 als LSIs der BaFin-Aufsicht unterstanden. Mit dem Alternativen Standardansatz (Alternative Standardised Approach – ASA), der statt des maßgeblichen Indikators auf einen normierten Ertragsindikator zurückgreift, arbeiteten zwei LSIs.
Der Fortgeschrittene Messansatz (Advanced Measurement Approach – AMA) greift statt auf Indikatoren auf tatsächliche institutseigene Verlusterfahrungen, externe Daten, Szenarien und auf Geschäftsumfeld- und interne Kontrollfaktoren zurück. Mithilfe eines komplexen Modells wird daraus die Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko eines Instituts bzw. einer Institutsgruppe berechnet. Ende 2016 verwendeten insgesamt 14 Institute und Institutsgruppen einen fortgeschrittenen Messansatz, drei davon waren LSIs. Die 14 Institute und Institutsgruppen, die den AMA nutzen dürfen, gehören größtenteils zur Gruppe der Kreditbanken, zwei Institute zum Sparkassensektor und jeweils ein Institut zum Genossenschaftssektor bzw. zur Gruppe der sonstigen Institute.
Im Fokus der Aufsicht des Jahres 2016 standen, wie in den vergangenen Jahren auch, die Verfahren zur Messung, Steuerung und Überwachung von Rechtsrisiken & IT-Risiken bei den Instituten.