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Thema BaFin Personal

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Zum 31. Dezember 2016 beschäftigte die BaFin insgesamt 2.552 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.577) an ihren beiden Standorten in Bonn (1.882) und Frankfurt am Main (670). Davon waren rund 76,57 % (1.954) verbeamtet und rund 23,43 % (598) als Tarifbeschäftigte und außertariflich Beschäftigte angestellt (siehe Tabelle 28 „Personal“).

Tabelle 28 Personal

Stand: 31.12.2016

Personal

Diese Tabelle zeigt die Anzahl der Beschäftigten der BaFin zum 31.12.2016 untergliedert nach Laufbahn, Geschlecht sowie Status. * Inklusive der außertariflichen Beschäftigten. Quelle: BaFin Personal

74 BaFin-Beschäftigte waren zum 31. Dezember längerfristig bei internationalen Institutionen und Aufsichtsbehörden tätig. Ungefähr die Hälfte davon, nämlich 36 Beschäftigte, war Ende 2016 zur Europäischen Zentralbank (EZB) entsandt.

80 Neueinstellungen

2016 stellte die BaFin insgesamt 80 neue Mitarbeiter ein, 24 weniger als 2015 (siehe Tabelle 29 „Einstellungen 2016“).

Tabelle 29 Einstellungen 2016

Einstellungen 2016

Diese Tabelle zeigt die Einstellungen der BaFin im Jahr 2016 untergliedert nach Laufbahn und fachlicher Qualifikation. Quelle: BaFin Einstellungen 2016

Bei einem großen Teil der Neueinstellungen handelte es sich um Volljuristen; es waren aber auch Wirtschaftswissenschaftler, Mathematiker und Fachhochschul- bzw. Hochschulabsolventen anderer Fachrichtungen darunter. Hinzu kamen Anwärter für den gehobenen Dienst sowie Auszubildende für den mittleren Dienst.

Berufseinstieg bei der Aufsicht

Berufsanfänger können sich bei der BaFin durch ein duales Studium in der Fachrichtung Zentralbankwesen/Central Banking auf eine Tätigkeit als Sachbearbeiter im gehobenen Dienst vorbereiten. Die BaFin kooperiert hierzu mit der Deutschen Bundesbank. Die Fachstudien finden an der Hochschule in Hachenburg statt, die Praxisstudien grundsätzlich in der BaFin. Daneben ist ein Studium an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in der Fachrichtung Verwaltungsinformatik möglich.

Vier Anwärter begannen im Jahr 2016 mit dem Laufbahnvorbereitungsdienst bei der BaFin, elf weniger als im Vorjahr, weil der Bedarf geringer war. Gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank bereitete die BaFin bis Ende des Berichtsjahres insgesamt 26 Anwärter des gehobenen Dienstes auf ihre künftigen Tätigkeiten vor. Daneben absolviert eine Anwärterin ein Studium der Verwaltungsinformatik an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

Berufsanfänger können bei der BaFin auch eine Berufsausbildung für den mittleren Dienst absolvieren. Ausbildungen bei der BaFin sind derzeit in vier verschiedenen Berufen möglich: Verwaltungsfachangestellte (21 Auszubildende), Fachinformatiker für Systemintegration (drei Auszubildende), Kaufleute für Büromanagement (sechs Auszubildende) und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek (eine Auszubildende). Acht Auszubildende haben 2016 mit ihrer beruflichen Ausbildung begonnen (Vorjahr: acht). Ende 2016 hatte die BaFin insgesamt 57 Auszubildende und Anwärter, im Vorjahr waren es 66.

Fortbildung

Die BaFin legt besonderen Wert auf ein umfangreiches Fortbildungsangebot für ihre Beschäftigten. Im Jahr 2016 nahmen BaFin-Beschäftigte an insgesamt 673 Fortbildungen teil (Vorjahr: 709). Insgesamt verzeichnete die BaFin 4.037 Teilnahmen (Vorjahr: 4.601). Im Durchschnitt besuchte im Jahr 2016 jeder BaFin-Beschäftigte an 3,1 Tagen eine Fortbildung (Vorjahr: 4,12 Tage).

Die Fortbildungskurse konzentrierten sich im vergangenen Jahr in erster Linie auf fachspezifische Aufsichtsthemen. Die Einführung von Solvency II zum 1. Januar 2016 wurde auch 2016 mit Veranstaltungen begleitet. Zudem konnte die BaFin das Fortbildungsangebot zum Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken SSM (Single Supervisory Mechanism) in Kooperation mit den europäischen Aufsichtsbehörden bzw. Nationalbanken und der Europäischen Zentralbank deutlich ausweiten.

Außerdem bot die BaFin 2016 neue, mehrtägige fachspezifische Englischkurse an, um die Fremdsprachenkompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern. Darüber hinaus konnten Mitarbeiter an verschiedenen Kursen zu Soft Skills teilnehmen, welche die Zusammenarbeit und Teamfähigkeit fördern sollen.

Die BaFin als Arbeitgeber

Die BaFin führt an ihren beiden Dienstorten regelmäßig Auswahlverfahren durch – und zwar für Volljuristen, Wirtschaftswissenschaftler und – hauptsächlich für die Versicherungsaufsicht in Bonn – für Mathematiker. Abhängig vom Bedarf führt sie auch Spezialausschreibungen aus, etwa für die IT und den Sprachendienst.

Bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter konkurriert die BaFin mit anderen deutschen, aber auch internationalen Behörden, Institutionen und der Privatwirtschaft. Im Vergleich zu anderen Arbeitgebern kann die BaFin als deutsche Allfinanzaufsicht mit einem breiten Aufgabenspektrum punkten. Eine abwechslungsreiche und attraktive berufliche Tätigkeit ist an beiden Dienstorten der BaFin möglich. Das schließt Einsätze auf europäischer oder globaler Ebene und im Bundesministerium der Finanzen ein.

Viele Bewerber schätzen die grundsätzliche Möglichkeit der Verbeamtung, andere wiederum – Experten mit langjähriger Berufserfahrung etwa in der Risikomodellierung und im Risikocontrolling – schätzen die außertarifliche Bezahlung. Attraktiv ist auch die Finanzmarktzulage für alle Beschäftigten der BaFin. Variable Arbeitszeit (Gleitzeit), die Möglichkeit zu Telearbeit und Teilzeit und eine eigene Kindertagesstätte an jedem Dienstort erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sprechen Bewerber und Bewerberinnen gleichermaßen an.

Bei der Auswahl ihres Personals nutzt die BaFin Verfahren, die auf die jeweilige Laufbahn zugeschnitten sind. Für den höheren Dienst beispielsweise hat sie ein mehrstufiges Verfahren mit Interview, Assessment-Center und Englischtest etabliert. Das Interview deckt den fachlichen Teil ab, wobei allen Bewerbern dieselben Fragen mit denselben Erläuterungen gestellt werden, um sie weitestgehend gleich zu behandeln.

Die BaFin unterliegt bei der Besetzung von Vakanzen dem Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Grundgesetz. Daraus ergibt sich unter anderem die Pflicht, freie Stellen auszuschreiben, um einen großen Kreis potenzieller Interessenten anzusprechen. Bewerbungen kann die BaFin daher nur im Rahmen von Auswahlverfahren berücksichtigen.

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