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Thema Investmentfonds Investmentvermögen

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Der deutsche Investmentmarkt wuchs 2016 weiter, sowohl Spezial- als auch Publikumsfonds verzeichneten Mittelzuflüsse.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften verwalteten Ende 2016 insgesamt 6.122 Investmentvermögen (Vorjahr: 5.649) mit einem Vermögen von 1,908 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,743 Milliarden Euro). Davon waren 2.194 Publikumsfonds (Vorjahr: 1.777) mit einem Vermögen von insgesamt 451 Milliarden Euro (Vorjahr: 427 Milliarden Euro) und 3.928 Spezial-AIF (Vorjahr: 3.872) mit einem Vermögen von 1,457 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,316 Milliarden Euro).

Das gesamte (Netto-)Mittelaufkommen von Publikums- und Spezialfonds erreichte 119,96 Milliarden Euro (Vorjahr: 146,1 Milliarden Euro). Die (Brutto-)Mittelzuflüsse betrugen 310,3 Milliarden Euro (Vorjahr: 367,5 Milliarden Euro). Davon entfielen 106,8 Milliarden Euro auf Publikumsinvestmentvermögen (Vorjahr: 137,3 Milliarden Euro) und 203,5 Milliarden Euro auf Spezial-AIF (Vorjahr: 230,2 Milliarden Euro). Diesen standen Mittelabflüsse in Höhe von insgesamt 190,3 Milliarden Euro gegenüber (Vorjahr: 221,4 Milliarden Euro).

Die BaFin genehmigte 2016 insgesamt 115 neue Publikumsinvestmentvermögen nach dem KAGB (Vorjahr: 230), darunter 96 OGAW (Vorjahr: 121), sechs offene Publikums-AIF (Vorjahr: 36) und 13 geschlossene Publikums-AIF (Vorjahr: 73).

Offene Immobilienfonds und Hedgefonds

Die BaFin beaufsichtigte Ende 2016 insgesamt 46 Kapitalverwaltungsgesellschaften, die über eine Erlaubnis zur Verwaltung offener Immobilienfonds verfügten (Vorjahr: 45). Eine der Gesellschaften erhielt 2016 ihre Erlaubnis.

Während 22 Kapitalverwaltungsgesellschaften auch offene Immobilien-Publikumsfonds aufgelegt hatten (Vorjahr: 21), beschränkten sich die übrigen 24 Gesellschaften (Vorjahr: 24) auf die Verwaltung von offenen Immobilien-Spezialfonds.

Sieben offene Immobilien-Publikumsfonds kamen im Laufe des Jahres 2016 durch eine Neuauflage hinzu, so dass sich die Gesamtzahl dieser Fonds auf 51 erhöhte (Vorjahr: 48). Das Fondsvolumen dieses Marktsegments betrug zum Jahresende 89,48 Milliarden Euro (Vorjahr: 85,2 Milliarden Euro).

Die offenen Immobilien-Publikumsfonds verzeichneten 2016 erneut einen Anstieg der Brutto-Mittelzuflüsse auf 7,9 Milliarden Euro (Vorjahr: 7,0 Milliarden Euro). Die Brutto-Mittelzuflüsse bei den offenen Immobilien-Spezialfonds haben sich das sechste Jahr in Folge mit 14,9 Milliarden Euro erhöht (Vorjahr: 13,0 Milliarden Euro). Das Fondsvermögen der offenen Immobilien-Spezialfonds betrug Ende 2016 75,6 Milliarden Euro (Vorjahr: 64,5 Milliarden Euro).

20 offene Immobilien-Publikumsfonds befanden sich Ende 2016 in der Abwicklung (Vorjahr: 19). Ihr Fondsvolumen belief sich noch auf 8,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 10,8 Milliarden Euro). Bei 14 dieser Fonds ist das Verwaltungsrecht bereits auf die Verwahrstelle übergegangen (Vorjahr: elf).

Ende 2016 gab es in Deutschland 14 Hedgefonds (Vorjahr: 24). Das insgesamt verwaltete Volumen betrug 3,02 Milliarden Euro (Vorjahr: rund 2,85 Milliarden Euro). Wie 2015 existierte in Deutschland kein inländischer Dach-Hedgefonds.

Ausländische Investmentvermögen

2016 existierten 9.795 vertriebsberechtigte EU-OGAW-Fonds1 (Vorjahr: 10.513). Die BaFin bearbeitete insgesamt 941 Neuanzeigen von Gesellschaften, die EU-OGAW in Deutschland vertreiben wollten (Vorjahr: 846). Der Großteil der Anzeigen – 554 Meldungen – kam wie schon in den Vorjahren aus Luxemburg. Daneben gingen 274 Anzeigen aus Irland, 39 aus Frankreich und 39 aus Österreich ein. Der Vertrieb von 607 EU-OGAW wurde eingestellt.

Daneben waren 1.402 EU-AIF und 266 AIF aus ausländischen Drittstaaten zum Vertrieb in Deutschland berechtigt (Vorjahr: 1.324 EU-AIF und 168 AIF aus ausländischen Drittstaaten). 745 davon stammten aus Luxemburg, 254 aus Großbritannien, 214 aus Irland, 93 von den Kaimaninseln, 83 aus den USA, 111 aus Frankreich, elf aus der Schweiz und 38 aus den Niederlanden. Für 525 AIF (Vorjahr: 486) startete 2016 der Vertrieb in Deutschland, davon stammten 204 aus Luxemburg, 93 aus Großbritannien, 69 aus Irland, 26 von den Kaimaninseln und 25 aus den USA. 165 EU-AIF und ausländische AIF stellten den Vertrieb ein, darunter 49 aus Luxemburg, 50 aus Großbritannien und 16 aus Irland.

Umstellung auf das OGAW-V-Umsetzungsgesetz

Bis zum 18. März 2016 war die OGAW-V-Richtlinie2 in nationales Recht umzusetzen. Sie ändert die OGAW-Richtlinie im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen. Zu diesem Zeitpunkt ist das OGAW-V-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten, und die Kapitalverwaltungsgesellschaften mussten bis dahin die Anlagebedingungen bereits bestehender OGAWs (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) an die neuen Vorschriften anpassen, entsprechende Genehmigungsanträge bei der BaFin einreichen und von dieser genehmigen zu lassen.

Rechtsgrundlage erst mit Umsetzungsgesetz

Eine Rechtsgrundlage für die Genehmigung geänderter Anlagebedingungen gab es aber erst mit Inkrafttreten des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes, das erst eine Woche vor Ablauf der Umstellungsfrist in Kraft trat. Das OGAW-V-Umsetzungsgesetz hatte den Umfang zulässiger Änderungen zwar auf solche begrenzt, die redaktionell oder zur Anpassung an die neuen Vorschriften erforderlich waren. Dennoch stellte die Bearbeitung der Änderungsanträge von mehr als 40 Kapitalverwaltungsgesellschaften für insgesamt fast 1.400 OGAWs innerhalb nur einer Woche Industrie und Aufsicht gleichermaßen vor Herausforderungen.

Daher hatten die BaFin und der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) bereits frühzeitig damit begonnen, entsprechend geänderte Musteranlagebedingungen abzustimmen. Dadurch konnten sie die betroffenen Gesellschaften bereits Ende 2015 über den vorgesehenen Einreichungs- und Genehmigungsprozess informieren. Außerdem lagen rechtzeitig vor der erforderlichen Antragstellung und dem Inkrafttreten des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes abgestimmte Musteranlagebedingungen vor.

Aufgrund von Änderungen des Investmentsteuergesetzes, die voraussichtlich am 1. Januar 2018 in Kraft treten werden, ist absehbar, dass die Musteranlagebedingungen erneut angepasst werden müssen. Die BaFin befindet sich hierzu bereits in der Abstimmung mit dem BVI.

Shadow Banking und Finanzstabilität im Bereich Asset Management

Die BaFin ist aktiv an der internationalen Diskussion zum Thema Schattenbankensektor/-system und Finanzstabilität im Asset Managementsektor beteiligt.

Finanzstabilitätsrat FSB

Bei ihrem Treffen in Cannes 2011 haben die G20-Staats- und Regierungschefs weitreichende Schritte zur Stärkung der Finanzmarktstabilität beschlossen. Neben einer verschärften Regulierung des Bankensektors infolge der Finanzkrise wurde beschlossen, auch Regulierungslücken in anderen Teilen des Finanzsystems zu untersuchen und gegebenenfalls zu adressieren. Die G20 haben den Finanzstabilitätsrat FSB (Financial Stability Board) unter anderem gebeten, in Zusammenarbeit mit den standardsetzenden Gremien Empfehlungen zur besseren Überwachung und Regulierung des globalen Schattenbankensektors zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang hat das FSB für den Bereich Investmentfonds / Asset Management internationale Empfehlungen zur Adressierung struktureller Schwachstellen im Asset-Managementsektor entwickelt. Die insgesamt 14 Regulierungsempfehlungen umfassen die Bereiche Liquiditätsinkongruenz, Leverage, operationelle Risiken und Risiken im Zusammenhang mit Wertpapierleihe.

Das FSB hat die Empfehlungen Anfang 2017 finalisiert und verabschiedet.
Die Empfehlungen wurden im März von den G20-Finanzministern bestätigt. Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO (International Organization of Securities Commissions) wurde beauftragt, die Empfehlungen bis Ende 2017 weitestgehend umzusetzen.

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken ESRB

Die beim vom Europäischen Ausschuss für Systemrisiken ESRB (European Systemic Risk Board) angesiedelte Expert Group on Shadow Banking überwacht strukturelle Veränderungen im europäischen Schattenbanksektor sowie die Risiken aus EU-Schattenbankaktivitäten. Die Expertengruppe ist aus Vertretern der Notenbanken und Aufsichtsbehörden zusammengesetzt. Ihre Arbeiten stellen eine Ergänzung globaler Initiativen - insbesondere des FSB - in diesem Themenfeld dar. Die Gruppe veröffentlicht jährlich einen Schattenbankmonitor, der Messgrößen und Analysen zu dieser Thematik enthält. Die Methodologie des Berichts soll über die Zeit weiter fortentwickelt werden und durch Aufsichtsdaten der nationalen Aufseher ergänzt werden.

Fußnoten:

  1. 1 Das Kürzel OGAW steht für „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“. Unter OGAW-Fonds versteht man Fonds, die die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren erfüllen.
  2. 2 Vgl. OGAW-V-Umsetzungsgesetz.

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