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Thema Prospekte Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Wie sich bereits Ende 2015 abzeichnete, erhöhte sich die Zahl der Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte im Jahr 2016 weiter. Das lag vor allem daran, dass die prospektfreie Übergangszeit für bestimmte Vermögensanlagen, wie partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und Direktinvestments, Ende 2015 auslief. Insgesamt gingen 179 Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte zur Prüfung ein, also deutlich mehr als im Vorjahr (123; siehe Grafik 17). Die BaFin billigte 77 Prospekte (Vorjahr: 50).

Grafik 17 Prospekte: Eingänge, Billigungen, Rücknahmen, Untersagungen

Prospekte: Eingänge, Billigungen, Rücknahmen, Untersagungen

Das Balkendiagramm stellt die im Jahr 2016 eingegangenen Prospekte, Billigungen, und Rücknahmen dar. Quelle: BaFin Prospekte: Eingänge, Billigungen, Rücknahmen, Untersagungen

Nachrangdarlehen – nach Ablauf der Übergangsfrist spätestens seit Anfang 2016 prospektpflichtig – übernahmen bei den Beteiligungsformen mit 70 Eingängen direkt die Spitzenposition (rund 39 %, siehe Grafik 18 „Prospekte nach Beteiligungsformen“). Sie verdrängten damit die Beteiligungen an Kommanditgesellschaften mit 39 Eingängen auf den zweiten Platz (rund 22 %, Vorjahr: rund 48 %). Darauf folgten die nun ebenfalls prospektpflichtigen „sonstigen“ Vermögensanlagen gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (zum Beispiel Direktinvestitionen in Container oder Baumplantagen) mit 31 Eingängen (rund 17 %).

Grafik 18 Prospekte nach Beteiligungsformen

Prospekte nach Beteiligungsformen

Dieses Balkendiagramm zeigt die Anzahl der 2015 eingereichten Prospekte nach Beteiligungsformen. Die meisten Prospekte (70) gingen zu Nachrang-Darlehen ein. Quelle: BaFin Prospekte nach Beteiligungsformen

Bei den Anlageobjekten (siehe Grafik 19 „Prospekte nach Anlageobjekten“) stellten die erneuerbaren Energien (Windkraft, Solar, Biogas) weiterhin den größten Anteil mit 45 Eingängen (rund 25 %, Vorjahr: rund 33 %). Immobilien (In- und Ausland) verzeichneten mit insgesamt 35 Eingängen (rund 20 %) einen starken Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (rund 10 %). Die neue Prospektpflicht für Direktinvestments – etwa in den Bereichen Transport, Container, Holz und Bäume – schlug sich in 31 Eingängen nieder. Sonstige Anlageobjekte wie etwa Blindpool-Konstruktionen stellten mit 51 Eingängen (28 %, Vorjahr: 39 %) weiterhin einen bedeutenden Anteil neben den traditionellen Varianten.

Grafik 19 Prospekte nach Anlageobjekten

Prospekte nach Anlageobjekten

Das Balkendiagramm stellt die im Jahr 2016 eingegangenen Prospekte nach Anlageobjekten dar. Der größte Anteil (51) entfiel auf sonstige Anlageobjekte. Quelle: BaFin Prospekte nach Anlageobjekten

2016 gingen insgesamt 24 Anträge auf Billigung von Nachträgen nach dem Vermögensanlagengesetz ein und damit weniger als im Vorjahr (38 Eingänge). Die BaFin billigte im Berichtszeitraum 13 Nachträge (Vorjahr: 34).

Die durch das Kleinanlegerschutzgesetz neu eingeführte Ausnahmeregelung für Schwarmfinanzierungen sieht vor, dass öffentliche Angebote bei Einhaltung der Voraussetzungen des § 2a Vermögensanlagengesetzes prospektfrei erfolgen dürfen. Der Anbieter hat jedoch vor Beginn des öffentlichen Angebots bei der BaFin ein Vermögensanlagen-Informationsblatt zu hinterlegen. Im Berichtsjahr wurden 263 solcher Vermögensanlagen-Informationsblätter für Schwarmfinanzierungen eingereicht.

Marktüberwachung Prospektpflicht

Um die Transparenz von Vermögensanlagen zu erhöhen, erweiterte und konkretisierte das Kleinanlegerschutzgesetz den Anwendungsbereich des Vermögensanlagegesetzes. Viele Finanzprodukte, die Anbieter zuvor prospektfrei anbieten durften, fallen nun unter die Prospektpflicht. Damit sollen Anleger besser informiert und geschützt werden. Die BaFin überwacht den Markt dafür seit Anfang 2016 mit einer eigens dafür gegründeten Organisationseinheit. Diese untersuchte 2016 bei insgesamt 119 Angeboten, ob sie die prospektrechtlichen Vorgaben erfüllten. Nur in zwei Fällen musste die BaFin ein öffentliches Angebot untersagen. In den allermeisten Fällen beendeten die Anbieter von sich aus das Angebot, nachdem die Aufsicht mit ihnen Kontakt aufgenommen hatte. Bei der Verfolgung von Werbeverstößen betrafen 20 der insgesamt 35 Verfahren fehlende oder nicht ausreichend deutlich hervorgehobene Warnhinweise in Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen. Die meisten Anbieter zeigten sich einsichtig und passten ihre Formulierungen und Gestaltungen umgehend an die gesetzlichen Vorgaben an.

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