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Stimmrechte

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

2016 wurden deutlich weniger Änderungen von Stimmrechtsanteilen gemeldet (2.378, Vorjahr: 6.080, siehe Grafik 15). Erstmals deutlich abgenommen hat auch die Zahl der eingegangenen Mitteilungen zu Finanz- und sonstigen Instrumenten gemäß §§ 25, 25a WpHG – etwa zu Call-Optionen mit physischem Settlement oder Barausgleich und zu Rückforderungsansprüchen aus Wertpapierdarlehen (621, Vorjahr: 3.606).

Grafik 15 Stimmrechtsmitteilungen

Stimmrechtsmitteilungen

Diagramm: Stimmrechtsmitteilungen Quelle: BaFin Stimmrechtsmitteilungen

Insgesamt erhielt die BaFin 2.999 Mitteilungen nach §§ 21, 25 und 25a WpHG und überwachte deren Veröffentlichung (Vorjahr: 9.686).

Der deutliche Rückgang der Mitteilungen liegt am Umsetzungsgesetz zur europäischen Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TRL-ÄndRL-UmsG), das zum 26. November 2015 in Kraft getreten ist. Seitdem besteht beispielsweise die Möglichkeit, Stimmrechtsmitteilungen anhand von Konzernmeldungen abzugeben. So waren 2016 1.954 von insgesamt 2.999 Mitteilungen reine Konzernmitteilungen. Für die Praxis heißt das, dass das oberste Mutterunternehmen Beteiligungsveränderungen oder -bestände innerhalb eines Konzerns mit nur einer einzigen Stimmrechtsmitteilung berichten kann. Durch diese Benachrichtigung werden sämtliche Tochterunternehmen von ihren Meldepflichten befreit. Das Gesetz (§ 24 WpHG i. V. m. § 17 Absatz 2 WpAIV) beschränkt diese Informationsform dabei nicht auf Konzerne im aktienrechtlichen Sinn, sondern lässt eine einzige Mitteilung für sämtliche Mutter-Tochter-Verhältnisse (§ 22a Absatz 1 WpHG) zu. Da nun innerhalb eines Konzerns weniger Benachrichtigungen anfallen, werden diese umso komplexer, was wiederum den Prüfungsaufwand bei der BaFin erhöht.

Ein weiterer Grund für den deutlichen Rückgang liegt im geänderten System der Meldetatbestände. Jede relevante Änderung der Beteiligung löst nunmehr eine Offenlegung sämtlicher Bestände an mit Stimmrechten verbundenen Aktien und Instrumenten aus. Dies macht zusätzliche separate Mitteilungen obsolet, die nach altem Meldesystem unter gewissen Umständen noch notwendig waren.

2016 waren 614 Unternehmen zum Handel am regulierten Markt zugelassen. Die Zahl ging damit, verglichen mit dem Vorjahr, weiter zurück (657). Zugleich sank auch die Zahl der Veröffentlichungen dieser Unternehmen zu Veränderungen ihres stimmberechtigten Grundkapitals auf 265 (Vorjahr: 350). Vier Real Estate Investment Trusts (REIT) unterlagen Ende 2016 der Meldepflicht.

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