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Thema OTC-Derivate Aufsicht über OTC-Derivategeschäfte

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Ende 2016 waren sechs Transaktionsregister in der EU zugelassen. An diese müssen nach der EMIR Gegenparteien und zentrale Gegenparteien (Central Counterparties – CCPs) seit Februar 2014 Abschlüsse, Änderungen und Beendigungen von Derivatekontrakten melden. Die Meldepflicht gilt sowohl für OTC- (Over-The-Counter) als auch für börslich gehandelte Derivatetransaktionen. Die BaFin arbeitet gemeinsam mit der ESMA und den anderen europäischen Aufsichtsbehörden daran, die Qualität der Daten zu verbessern, um deren Nutzen zu erhöhen.

Seit dem 21. Juni 2016 gilt für bestimmte Zinsderivate in den vier Standardwährungen (US-Dollar, Euro, Yen und Britisches Pfund) für Marktteilnehmer, die selbst schon Mitglied einer CCP sind, die Pflicht, standardisierte Derivate zentral clearen zu lassen. Sukzessive wird diese Clearingpflicht in den nächsten Jahren auf weitere Marktteilnehmer und andere Derivateklassen ausgedehnt. Hier hat die BaFin anlassbezogen kontrolliert, ob diese Vorschriften eingehalten werden. Dabei wurde deutlich, dass häufig eine unklare oder fehlerhafte Kategorisierung der Transaktion den Anschein eines Verstoßes gegen die Clearingpflicht erweckt hat.

Mit Beginn der Clearingpflicht besteht für entsprechende Unternehmen auch die Möglichkeit, sich von der Clearingpflicht für Transaktionen innerhalb einer konzern- oder aufsichtsrechtlichen Gruppe befreien zu lassen. Die BaFin erhielt dafür im Jahr 2016 insgesamt 140 Anzeigen und Anträge. (siehe Tabelle 23).

Tabelle 23 Anzeigen und Anträge

Anzeigen und Anträge

Tabelle: Anzeigen und Anträge Quelle: BaFin Anzeigen und Anträge

Im Rahmen der Marktüberwachung überprüfte die BaFin risikobasiert bei finanziellen Gegenparteien wie Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowie Banken und Fonds, inwiefern sie die Anforderungen an OTC-Derivategeschäfte einhalten. Nach § 20 WpHG sind nichtfinanzielle Gegenparteien – Unternehmen, deren Derivategeschäft über bestimmten Schwellenwerten liegt – verpflichtet, durch die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers nachzuweisen, dass sie die wesentlichen Anforderungen unter EMIR einhalten. Soweit sich dabei Mängel zeigten, klärte dies die BaFin weiter auf, was 2016 in 41 Fällen vorkam.

Darüber hinaus trat zum 4. Januar 2017 die Delegierte Verordnung der EU-Kommission in Kraft, mit der die Anforderung an die Besicherung bilateraler OTC-Derivatetransaktionen weiter konkretisiert wird.1 Danach müssen finanzielle Gegenparteien und nichtfinanzielle Gegenparteien, deren Derivatevolumen über einem Schwellenwert liegt, für nicht zentral geclearte OTC-Derivatekontrakte Sicherheiten stellen.2 Die BaFin hat 2016 mit den Marktteilnehmern die Umsetzung der Vorschriften begleitet sowie relevante Auslegungsfragen mit den Unternehmen und auf europäischer Ebene diskutiert.

Fußnoten:

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