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Thema Informationspflichten für Emittenten Ad-hoc-Publizität und Directors’ Dealings

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Ad-hoc-Publizität

Insgesamt 1.755 Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichten Emittenten im Jahr 2016 (Vorjahr: 1.434, siehe Grafik 12 „Ad-hoc-Meldungen und Befreiungen“). Während die Zahl der Ad-hoc-Meldungen bis Mitte 2016 erneut zurückging, stieg sie in der zweiten Jahreshälfte stark an. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die MAR die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen gesetzlich erweitert hat. Mit der steigenden Zahl von Ad-hoc-Meldungen hat sich auch die Zahl der Befreiungsmeldungen erheblich erhöht (403, Vorjahr: 324). Auch die Zahl der Verwaltungsverfahren, bei denen Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Veröffentlichungspflicht verfolgt wurden, wuchs 2016 im Vorjahresvergleich. Der Fokus lag dabei vorrangig auf den MTF-Emittenten. Diese müssen erstmals gesetzliche Transparenzpflichten wie die Veröffentlichung von Insiderinformationen erfüllen. Dazu haben sie nicht nur zahlreiche europäische Regelungen aus der MAR sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2016/522 und die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 zu beachten, sondern weiterhin auch nationale Vorschriften des WpHG und der WpAIV (Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung).

Grafik 12 Ad-hoc Meldungen und Befreiungen

Ad-hoc-Meldungen und Befreiungen

Diagramm: Ad-hoc-Meldungen und Befreiungen Quelle: BaFin Ad-hoc-Meldungen und Befreiungen

Die Umsetzung der MAR sowie der Erlass der begleitenden Durchführungsverordnungen und die Anwendung der ESMA-Leitlinien sorgten im Kapitalmarkt für erhebliche Verunsicherung. Das wird insbesondere durch zahlreiche Auslegungsanfragen deutlich, die die BaFin erhielt. Nachgefragt wurde etwa, welche Behörde im Einzelfall innerhalb der EU aufsichtspflichtig ist, ob eine Veröffentlichungspflicht inhaltlich noch gilt oder ob betroffene Personen die Meldung an die BaFin in anderer Form realisieren müssen. Um der Menge von Anfragen und auch der gestiegenen Zahl von Verwaltungsverfahren vor allem zu MTF-Emittenten gerecht zu werden, informierte die BaFin von November bis Dezember 2016 in vier Workshops über MAR-Transparenzpflichten für MTF-Emittenten.

Directors‘ Dealings

Vorstände oder Aufsichtsräte von Emittenten, die an einem geregelten Markt bzw. einem MTF zugelassen sind, sowie Personen, die zu diesen in enger Beziehung stehen, meldeten 2016 insgesamt 2.879 Wertpapiergeschäfte (Vorjahr: 1.809, siehe Grafik 13 „Directors‘ Dealings“). Dieser deutliche Anstieg lässt sich zum einen darauf zurückführen, dass der Katalog der zu meldenden Geschäftsarten und Finanzinstrumente erweitert worden ist. Beispielsweise sind nun auch Schenkungen und Schuldtitel meldepflichtig. Zum anderen wirkte sich auch die Ausweitung der Meldepflichten auf MTF-Emittenten aus, die seit dem 3. Juli 2016 nämlich auch der Directors‘-Dealings-Meldepflicht unterliegen, sofern sie den Antrag auf Einbeziehung an einem MTF selbst beantragt haben.

Grafik 13 Directors‘Dealings

Directors‘ Dealings

Diagramm: Directors‘ Dealings Quelle: BaFin Directors‘ Dealings

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