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Thema Insiderüberwachung Insiderhandel

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Untersuchungen

2016 eröffnete die BaFin 42 neue Untersuchungen wegen des Verdachts auf Insiderhandel (Vorjahr: 43, siehe Tabelle 21 „Insideruntersuchungen“). In 54 Fällen schaltete sie Aufsichtsbehörden im Ausland ein (Vorjahr: 32), sie wiederum bearbeitete 35 Anfragen ausländischer Behörden (Vorjahr: 19).

Tabelle 21 Insideruntersuchungen

Insideruntersuchungen

Die Tabelle zeigt die  Anzahl der Insideruntersuchungen sowie deren Ergebnisse aus den Jahren 2014, 2015 und 2016. Quelle: BaFin Insideruntersuchungen

Die BaFin zeigte 21 Vorgänge (Vorjahr: 26) mit insgesamt 49 Personen (Vorjahr: 87) bei den zuständigen Staatsanwaltschaften an. In 23 Fällen fand sie keine Anhaltspunkte für Insiderhandel (Vorjahr: 19).

39 Untersuchungen, die teilweise noch aus den Vorjahren stammten, waren Ende 2016 noch nicht abgeschlossen (Vorjahr: 41).

Sanktionen

Eine Person wurden 2016 wegen Insiderhandels verurteilt (siehe Tabelle 22 „Abgeschlossene Insiderverfahren“). Bei 89 Personen stellten die Staatsanwaltschaften das Verfahren ein, bei 14 gegen eine Geldauflage. Insiderhandel und insbesondere die Weitergabe von Insiderinformationen lassen sich nur schwer nachweisen. Die BaFin unterstützt daher die Strafverfolgungsbehörden, beispielsweise durch Gutachten, Sachverständige oder die Begleitung von Durchsuchungen.

Tabelle 22 Abgeschlossene Insiderverfahren

Abgeschlossene Insiderverfahren

Diese Tabelle zeigt die abgeschlossenen Insiderverfahren sowie die rechtskräftig gerichtlichen Entscheidungen aus den Jahren 2014, 2015 und 2016. Quelle: BaFin Abgeschlossene Insiderverfahren

Ausgewählte Sachverhalte

Singulus Technologies AG

Seit dem 5. Oktober 2016 ist ein Strafbefehl1 wegen Insiderhandels rechtskräftig, den die Staatsanwaltschaft Stutgart am 25. Mai 2016 gegen den Ehepartner eines Mitarbeiters einer Singulus AG-Tochtergesellschaft erlassen hatte. Verhängt wurde eine Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu je 100 Euro, insgesamt 20.000 Euro. Zusätzlich wurde der Verfall des Wertersatzes in Höhe von 24.380,85 Euro angesetzt.

Die Singulus Technologies AG hatte am 12. September 2013 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, wonach sie an diesem Tag mit der Zhejiang Fortune Photovoltaic Co. Ltd. M-Cells, einem chinesischen Hersteller von Solarzellen, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von 16 Anlagen für die Fertigung von Solarzellen geschlossen hatte. Daraufhin stieg der Kurs der Singulus-Aktie um 15 %.

Nur einen bzw. zwei Tage vor dieser Mitteilung hatte der Ehepartner des Mitarbeiters in drei Geschäften insgesamt 210.000 Aktien der Singulus Technologies AG im Wert von 315.719,15 Euro erworben. Bereits am 13. September 2013 veräußerte diese Person alle Aktien wieder und erreichte damit einen Bruttogewinn von 24.380,85 Euro.

Das staatsanwaltschaftliche Verfahren ging auf eine Anzeige der BaFin aus dem Jahr 2014 zurück.

Roth & Rau AG

Ein weiteres Insiderverfahren stellte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 12. September 2016 gegen die Zahlung einer Geldauflage von 25.000 Euro ein.2 Die Entscheidung ist seit dem 26. September 2016 rechtskräftig.

Am 22. April 2011 machte das schweizerische Unternehmen Meyer Burger Technology AG den Aktionären der deutschen Roth & Rau AG ein Übernahmeangebot. Der beabsichtigte Barangebotspreis von 22 Euro lag 11,4 % über dem letzten Börsenkurs der Roth-& -Rau-Aktie, woraufhin der Aktienkurs selbst um 12,91 % stieg.

Kurz vor der Übernahmemeldung hatte der Beschuldigte in mehreren Tranchen und einem Gesamtvolumen von 6.340,24 Euro Call-Optionsscheine mit dem Basiswert Roth & Rau AG gekauft. Diese verkaufte er unmittelbar nach der Meldung für 21.120,60 Euro und machte so einen Gewinn von 15.293,50 Euro. Eine unbekannte Person hatte den Beschuldigten zuvor über die bevorstehende Übernahme informiert. Das staatsanwaltschaftliche Verfahren ging auf eine Anzeige der BaFin aus dem Jahr 2013 zurück.

Bilfinger SE

Ebenfalls mit einer Einstellung gegen Geldauflage3, in diesem Fall in Höhe von 20.000 Euro, endete am 30. Juni 2016 ein Insiderverfahren, das die BaFin im Jahr 2015 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main angezeigt hatte. Die Einstellung ist seit dem 7. September 2016 rechtskräftig.

Am 22. April 2015 um 18:27 Uhr hatte die Bilfinger SE per Ad-hoc-Mitteilung darüber informiert, dass die ersten drei Monate des Geschäftsjahrs 2015 für Bilfinger enttäuschend verlaufen seien. Auf Basis vorläufiger Zahlen belaufe sich das bereinigte EBITA4 auf -8 Millionen Euro (Vorjahr: 47 Millionen Euro). Daraufhin sank der Kurs der Bilfinger SE um 17,8 %.

Ebenfalls am 22. April 2015, jedoch bereits um 14:58 Uhr, kaufte die Finanzchefin eines Teilkonzerns der Bilfinger SE 57.140 Put-Optionsscheine mit einem Volumen von 19.999 Euro auf den Basiswert Bilfinger SE. Sie verkaufte diese am Folgetag mit einem Gewinn von 26.855,80 Euro.

Fußnoten:

  1. 1 Az. 155 Js 116120/14.
  2. 2 Az. 154 Js 89004/11.
  3. 3 Az. 7561 Js 241440/15.
  4. 4 Das Kürzel steht für earnings before interest, taxes and amortization.

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