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Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Im Berichtsjahr analysierte die BaFin 706 Vorgänge (Vorjahr: 570) im Hinblick auf Marktmanipulation und Insiderhandel. Damit erreichte die Anzahl der durchgeführten Analysen wieder das Niveau von 2014 (721, siehe Grafik 9 „Marktanalysen“).

Grafik 9 Marktanalysen

Marktanalysen

Diagramm: Marktanalysen Quelle: BaFin Marktanalysen

In 149 Fällen (Vorjahr: 125) fand die BaFin erste Hinweise auf einen Marktmissbrauch. Davon entfielen 103 Sachverhalte (Vorjahr: 79) auf Marktmanipulationen und 46 (Vorjahr: 46) auf Insiderhandel.

Der Großteil der Analysen basierte auf Verdachtsmeldungen. Seit Juli 2016 gelten dafür die neuen Regelungen der MAR. Marktteilnehmer, die gewerbsmäßig Geschäfte vermitteln oder ausführen, müssen seitdem Handelsaktivitäten mit Hilfe wirksamer Systeme untersuchen. Sie sind verpflichtet, Transaktionen auf Auffälligkeiten zu überprüfen und als verdächtig identifizierte Orders und Geschäfte zu melden. Das Gleiche gilt auch für die Betreiber von Märkten sowie Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben. Darüber hinaus gelten neue Marktmissbrauchstatbestände. Dazu gehören beispielsweise versuchte Marktmanipulation oder wenn Insider durch die Stornierung von Börsengeschäftsaufträgen Insiderhandel begehen. Diese Änderungen sorgten im Berichtsjahr für einen starken Anstieg der Verdachtsmeldungen auf insgesamt 1.274 (Vorjahr: 547). Dabei ging es um 765 unterschiedliche Finanzinstrumente (Vorjahr: 331).

Die BaFin erstellte im Berichtsjahr 16 Sachverständigengutachten zu Marktmissbrauchssachverhalten für Staatsanwaltschaften und Gerichte. Betrafen diese Verfahren Marktmanipulationsfälle, sollten die Gutachten meist die Frage beantworten, ob manipulative Handlungen auf den Börsenpreis eines Finanzinstrumentes eingewirkt haben. Ein Verfahren betraf einen Insiderhandelsfall, bei dem der BaFin-Sachverständige den Sondervorteil berechnete, den der Insider durch sein Handeln erlangt hatte.

Darüber hinaus veröffentlichte die BaFin sieben Verbraucherhinweise auf ihrer Webseite, um private Marktteilnehmer vor konzertierten Manipulationsversuchen – zum Beispiel Anrufen oder Spam-E-Mails – zu warnen.

Marktmanipulationsanalysen

81 der insgesamt 103 positiven Marktmanipulationsanalysen beschäftigten sich mit vorgetäuschten Aktivitäten wie etwa Insichgeschäften oder abgesprochene Geschäften (Vorjahr: 42, siehe Grafik 10 „Inhalte der positiven Markmanipulationsanalysen“). In 15 Fällen gab es Anhaltspunkte für informationsgestützte Marktmanipulationen wie unwahre, irreführende oder verschwiegene Angaben sowie Manipulationen in Form des Scalpings (Vorjahr: 32). Fast alle übrigen Fälle bezogen sich auf Manipulationen von Orderlagen oder Referenzpreisen.

Differenziert nach Börsensegmenten fanden 68 % der mutmaßlichen Marktmanipulationen im Freiverkehr statt. Damit stieg deren Anteil gegenüber dem Vorjahr (59 %) leicht an. Der Anteil der Analysen im regulierten Markt ging dagegen auf 32 % (Vorjahr: 41 %) zurück.

Grafik 10 Inhalte der positiven Marktmanipulationsanalysen

Inhalte der positiven Marktmanipulationsanalysen

Dieses Balkendiagramm unterscheidet die Inhalte der positiven Marktmanipulationsanalysen von 2012 bis 2016 nach Informationsdelikten; Vortäuschung von Aktivitäten; Orderlage und Referenzpreise; Sonstige Quelle: BaFin Inhalte der positiven Marktmanipulationsanalysen

Insideranalysen

Was mutmaßlichen Insiderhandel anging, blieb die Zahl der positiven Analysen 2016 auf Vorjahresniveau, nämlich bei 46 Vorgängen. Der Schwerpunkt – 17 Fälle – lag auf Sachverhalten zu Periodenergebnissen (Vorjahr: 12, siehe Grafik 11 „Inhalte der positiven Insideranalysen“). Ebenfalls zu nennen sind zehn Fälle im Zusammenhang mit Übernahmen und Fusionen (Vorjahr: 13). Die restlichen Vorgänge verteilten sich gleichmäßig auf Insiderinformationen mit unterschiedlichem Inhalt. Der mutmaßliche Insiderhandel fand wie bereits 2015 überwiegend (80 %, Vorjahr: 78 %) im regulierten Markt statt. Die restlichen Fälle (20 %, Vorjahr: 22 %) betrafen den Freiverkehr.

Grafik 11 Inhalte der positiven Insideranalysen

Inhalte der positiven Insideranalysen

Dieses Balkendiagramm unterscheidet die Inhalte der positiven Insideranalysen von 2012 bis 2016 nach Liquiditätsproblemen und Überschuldung; Mergers und Acquisitions; Periodenergebnissen; Sonstige Quelle: BaFin Inhalte der positiven Insideranalysen

Empfehlungen von Finanzanalysten

Gegenstand der Marktanalysen der BaFin sind auch Empfehlungen, die Finanzanalysten aussprechen. Für diese gelten seit Mitte 2016 neue Rechtsgrundlagen. Artikel 20 und 21 der MAR und die hierzu erlassene Delegierte Verordnung vom 9. März 2016 ersetzen seitdem den bis dato gültigen § 34b WpHG in seiner alten Fassung sowie die Finanzanalyseverordnung. Sie entsprechen inhaltlich zu großen Teilen der bisherigen Rechtslage. So müssen Informationen objektiv dargestellt sein und ihre Ersteller oder Verbreiter müssen bestehende Interessenkonflikte offenlegen. Die MAR nutzt allerdings nicht den Begriff der Finanzanalyse, sondern spricht stattdessen von „Anlageempfehlungen oder anderen Informationen, durch die eine Anlagestrategie empfohlen oder vorgeschlagen wird“. Diese Empfehlungen berücksichtigen nicht die persönlichen Ziele des einzelnen Anlegers und dürfen daher nicht mit den individuellen Empfehlungen verwechselt werden, die Anlageberater im Rahmen der individuellen Anlageberatung aussprechen.

Ende 2016 standen 431 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, die ihren Kunden eigene oder von Dritten ausgearbeitete Empfehlungen nach der MAR zur Verfügung stellen, unter Aufsicht der BaFin (Vorjahr: 383). Die Steigerung lässt sich im Wesentlichen darauf zurückführen, dass mehr Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken Empfehlungen im Sinne der MAR, die sie von ihren jeweiligen Spitzeninstituten bezogen, an ihre Kunden weitergaben. Daneben waren 213 institutsunabhängige, natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen als Ersteller oder Weitergeber von Empfehlungen im Sinne der MAR bei der BaFin angezeigt (Vorjahr: 198).

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