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Thema Branchenzahlen Lage der Versicherer

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Die nachfolgenden Zahlen für das Jahr 2016 haben nur vorläufigen Charakter. Sie basieren auf der unterjährigen Berichterstattung zum 31. Dezember 2016.
Außerdem ist zu beachten, dass die BaFin gemäß § 45 VAG einige Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Solvency-II-Richtlinie fallen, von Teilen der unterjährigen Berichterstattung befreit hat.1

Lebensversicherer

Geschäftsentwicklung

Das eingelöste Neugeschäft in der selbst abgeschlossenen Lebensversicherung blieb 2016 mit rund 5,0 Millionen Neuverträgen auf Vorjahresniveau. Gleichzeitig stieg die Versicherungssumme des Neugeschäfts um 4,7 % auf rund 264,2 Milliarden Euro gegenüber 252,2 Milliarden Euro im Vorjahr.

Der Anteil der Risikoversicherungen ist, gemessen an der Zahl der neu abgeschlossenen Verträge, im Vergleich zum Vorjahr von 33,1 % auf 34,1 % gestiegen. Der Anteil der Kapitallebensversicherungen blieb im gleichen Zeitraum mit 10,1 % etwa konstant, während sich der Anteil der Renten- und sonstigen Versicherungen um 0,9 Prozentpunkte auf 55,8 % verringerte.

Der vorzeitige Abgang bei Lebensversicherungen durch Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen sowie durch sonstige Gründe sank von 2,4 Millionen Verträgen im Jahr 2015 auf 2,3 Millionen Verträge im Berichtsjahr. Entsprechend verringerte sich die Versicherungssumme der vorzeitig beendeten Verträge auf 98,1 Milliarden Euro gegenüber 99,0 Milliarden Euro im Vorjahr. Der Anteil der vorzeitigen Abgänge bezogen auf die Stückzahl sank bei der kapitalbildenden Versicherung im Vergleich zum Vorjahr von 22,3 % auf 20,2 % und bezogen auf die Versicherungssumme von 12,5 % auf 11,1 %.

Der gesamte Bestand an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen belief sich Ende 2016 auf rund 84,5 Millionen Verträge und sank damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,0 %. Die Versicherungssumme stieg hingegen um 2,1 % auf 3.014 Milliarden Euro. Die Risikolebensversicherungen verzeichneten einen Rückgang bei der Zahl der Verträge von 13,4 Millionen auf rund 13,0 Millionen, jedoch einen Anstieg bei der Versicherungssumme von 739,3 Milliarden Euro auf 781,4 Milliarden Euro. Die Renten- und sonstigen Versicherungen setzten ihre positive Entwicklung der vorherigen Jahre weiter fort: Die Anzahl der Verträge erhöhte sich gemessen am Gesamtbestand von 50,9 % auf 52,6 %. Gemessen an der Versicherungssumme entspricht dies einem Anstieg von 53,5 % auf rund 54,5 %.

Die gebuchten Brutto-Beiträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts der deutschen Lebensversicherer beliefen sich im Berichtsjahr auf 84,5 Milliarden Euro gegenüber 86,6 Milliarden Euro im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang um 2,4 %.

Kapitalanlagen

Der Bestand an Kapitalanlagen stieg im Berichtsjahr um 3,9 % von 851,5 Milliarden Euro auf 885,1 Milliarden Euro. Da das Zinsniveau am Kapitalmarkt weiter sank, erhöhten sich die saldierten stillen Reserven zum Jahresende auf 152,5 Milliarden Euro gegenüber 132,1 Milliarden Euro im Vorjahr. Bezogen auf die gesamten Kapitalanlagen entspricht dies 17,2 % nach 15,5 % im Vorjahr.

Die durchschnittliche Nettoverzinsung der Kapitalanlagen lag im Jahr 2016 nach vorläufigen Angaben bei 4,3 % und damit leicht unter dem Niveau des Vorjahres (4,5 %). Die hohe Nettoverzinsung lässt sich darauf zurückführen, dass die Unternehmen erneut Bewertungsreserven realisiert haben, um den hohen Aufwand für den Aufbau der Zinszusatzreserve zu finanzieren.

Prognoserechnung

Die BaFin führte auch 2016 bei den Lebensversicherern eine Prognoserechnung durch. Damit analysiert die BaFin in erster Linie, wie vier unterschiedliche von ihr vorgegebene Kapitalmarktszenarien den Unternehmenserfolg des laufenden Geschäftsjahres beeinflussen (siehe Infokasten „Prognoserechnung Lebensversicherung“).

Die Auswertung bestätigte die Einschätzung der BaFin, dass die Lebensversicherer kurzfristig ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen können. In einer weiter anhaltenden Niedrigzinsphase ist allerdings damit zu rechnen, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen noch einmal verschärft. Die BaFin wird daher auch weiterhin sehr genau darauf achten, dass sich die Unternehmen frühzeitig vorausschauend und kritisch damit auseinandersetzen, wie ihre künftige wirtschaftliche Entwicklung in einer fortgesetzten Niedrigzinsphase verläuft. Es ist essenziell für die Lebensversicherer, dass sie rechtzeitig geeignete Maßnahmen einleiten und entsprechende Vorsorge treffen.

Solvency II

Übergangsmaßnahmen

Unter Solvency II stehen den Unternehmen zwei Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen zur Verfügung. Die Anwendung des Zinstransitionals nach § 351 VAG führt zu einer vorübergehenden Anpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve, während die Anwendung des Rückstellungstransitionals nach § 352 VAG zu einem vorübergehenden Abzug bei den versicherungstechnischen Rückstellungen führt. Die Anwendung einer der Übergangsmaßnahmen bei risikofreien Zinssätzen und bei versicherungstechnischen Rückstellungen bedarf der Genehmigung durch die BaFin.

Am 9. August 2016 veröffentlichte die BaFin erste Zahlen für die Versicherungssparten nach dem neuen Solvency-II-Berichtswesen.2 Für die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderungen (Solvency Capital Requirement – SCR) verwendeten 2016 insgesamt 77 der 84 unter Aufsicht der BaFin stehenden Lebensversicherer die Standardformel und sieben Unternehmen ein partielles internes Modell. Unternehmensspezifische Parameter nutzt kein Lebensversicherer.

Von den 84 Lebensversicherern wendeten 46 die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG sowie die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG an, also das Rückstellungstransitional. 14 Lebensversicherer nutzten ausschließlich das Rückstellungstransitional und neun Unternehmen als einzige Maßnahme die Volatilitätsanpassung. Die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG, also das Zinstransitional, wurde von einem Unternehmen kombiniert mit der Volatilitätsanpassung angewendet. Insgesamt wendeten somit 56 Lebensversicherer die Volatilitätsanpassung an, 60 Lebensversicherer das Rückstellungstransitional und ein Lebensversicherer das Zinstransitional (siehe Infokasten „Übergangsmaßnahmen“).3

SCR-Bedeckung

Mit der Einführung von Solvency II zum 1. Januar 2016 (Day 1) konnten alle Lebensversicherungsunternehmen eine ausreichende SCR-Bedeckung nachweisen. Die SCR-Quote der Branche (anrechenbare Eigenmittel der Branche im Verhältnis zum SCR der Branche) belief sich auf 283 %. Das arithmetische Mittel der SCR-Quoten aller Unternehmen lag bei 364 %. Im Verlauf des Jahres war infolge der Veränderungen von Kapitalmarkt und Zinsumfeld zunächst eine Verschlechterung der Bedeckungsquoten zu verzeichnen. Eine leichte Erholung des Zinsumfelds, der Anstieg der Aktienmärkte sowie der weitere Rückgang der Spreads im 4. Quartal 2016 führte zum Jahresende hingegen wieder zu einem deutlichen Anstieg der SCR-Quoten.

Die Grafik 6 („Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten“) zeigt die SCR-Bedeckungsquoten der Branche im Zeitverlauf. Ein Vergleich der Daten zu Day 1 und zu den Quartalsstichtagen ist nur eingeschränkt möglich, da die BaFin einige Unternehmen nach § 45 VAG von Teilen der unterjährigen (Quartals-)Berichterstattung befreit hat. Dies bezieht sich auf die Angabe zum 4. Quartal, da diese noch auf der Quartalsberichterstattung und nicht auf der jährlichen Berichterstattung beruht.

Grafik 6 Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

In diesem Balkendiagramm ist die Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten abgebildet. Quelle: BaFin Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Zusammensetzung des SCR

Zum 31. Dezember 2016 belief sich das SCR für die unterjährig berichtspflichtigen Lebensversicherungsunternehmen auf 35,9 Milliarden Euro. Die Lebensversicherer sind vornehmlich im Marktrisiko exponiert. Dieses umfasste bei den Standardformelanwendern zu Day 1 im Durchschnitt – ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten – 78 % der Kapitalanforderungen. Ein wesentlicher Anteil des SCR entfiel zu Day 1 außerdem auf versicherungstechnische Risiken Leben (29 %) und Kranken (19 %). Dahingegen waren Adressenausfallrisiken eher von untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen der SCR-Berechnung waren zudem Diversifikationseffekte sowie die verlustabsorbierende Wirkung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der latenten Steuern von hoher Bedeutung.

Zusammensetzung der Eigenmittel

Zum 31. Dezember 2016 lagen die auf das SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel der unterjährig berichtspflichtigen Lebensversicherungsunternehmen bei 111,2 Milliarden Euro. Zu Day 1 waren hiervon 95 % der höchsten Eigenmittelklasse (Tier 1) zuzurechnen. Nur knapp 1 % der anrechnungsfähigen Eigenmittel entfiel auf ergänzende Eigenmittel. Bei den übrigen Eigenmitteln handelte es sich um die Basiseigenmittel. Letztgenannte setzten sich im Branchendurchschnitt zu rund 61 % aus der Ausgleichsrücklage (Reconciliation Reserve) und zu etwa 30 % aus dem Überschussfonds (Surplus Funds) zusammen. Weitere nennenswerte Bestandteile zum Betrachtungsstichtag waren das Grundkapital inklusive Emissionsagio (5 %) sowie nachrangige Verbindlichkeiten (3 %).

Maßnahmenpläne

Unternehmen, die eine Übergangsmaßnahme anwenden und ohne diese eine Unterdeckung des SCR aufweisen, haben gemäß § 353 Absatz 2 VAG einen Maßnahmenplan vorzulegen. Hierin hat das Unternehmen die schrittweise Einführung von Maßnahmen darzulegen, die zur Aufbringung ausreichender Eigenmittel oder zur Senkung des Risikoprofils geplant sind, sodass die Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderungen ohne Übergangsmaßnahmen spätestens am Ende des Übergangszeitraums gewährleistet ist.

Im Berichtsjahr mussten 29 Lebensversicherungsunternehmen einen Maßnahmenplan vorlegen, da sie ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen keine ausreichende SCR-Bedeckung sicherstellen konnten. Die BaFin steht mit diesen Unternehmen in engem Kontakt, um die dauerhafte Einhaltung des SCR spätestens nach Ende des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2031 zu gewährleisten. Die betroffenen Unternehmen müssen im Rahmen der jährlichen Fortschrittsberichte zur Entwicklung der Maßnahmen Stellung nehmen.

Sinkende Überschussbeteiligung im Niedrigzinsumfeld

Da das Zinsniveau für Neuanlagen weiterhin sehr niedrig ist, haben viele Lebensversicherer die Überschussbeteiligung für 2017 weiter reduziert. Die laufende Gesamtverzinsung, also die Summe aus garantiertem Rechnungszins und Zinsüberschussbeteiligung, beträgt für die verkaufsoffenen Tarife in der kapitalbildenden Lebensversicherung im Branchendurchschnitt 2,5 %. In den Jahren 2016 und 2015 waren es 2,8 % bzw. 3,1 %.

Entwicklung der Zinszusatzreserve

Die Lebensversicherer sind seit dem Jahr 2011 verpflichtet, eine Zinszusatzreserve aufzubauen, um einerseits den künftig geringeren Kapitalerträgen und andererseits den unverändert hohen Garantieversprechen Rechnung zu tragen. Gut 12,0 Milliarden Euro haben sie dafür im Jahr 2016 aufgewendet. Damit belief sich die Zinszusatzreserve Ende 2016 kumuliert auf 44,1 Milliarden Euro. Der Referenzzins zur Berechnung der Zinszusatzreserve lag Ende 2016 bei 2,54 %.

Es ist damit zu rechnen, dass auch in den kommenden Jahren erheblicher Aufwand notwendig sein wird, um die Zinszusatzreserve aufzubauen. Die BaFin beobachtet auf Branchen- und Unternehmensebene sehr genau die zukünftige Entwicklung und prüft, ob die Zinszusatzreserve angemessen kalibriert ist.

Neue Produkte in der Lebensversicherung

Ein Schwerpunkt des Neugeschäftes der deutschen Lebensversicherer liegt bei langfristigen Verträgen mit Zinsgarantie. Die bedeutendste Produktkategorie waren hierbei in den vergangenen Jahren aufgeschobene Rentenversicherungen. Typische Produktvarianten sehen hierbei eine lebenslange Garantie in Höhe des jeweils gültigen Höchstrechnungszinses (2016: 1,25 %, ab 2017: 0,90 %) und jährliche Erhöhungen der garantierten Leistungen im Rahmen der Überschussbeteiligung vor. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld wird sichtbar, dass derartige Garantien langfristig mit erheblichen Risiken für die Lebensversicherer verbunden sind. In den vergangenen Jahren lässt sich daher ein zunehmender Trend hin zu Produkten mit neuartigen Garantiemechanismen beobachten. Dabei sind die von den Lebensversicherern ausgesprochenen Garantien zum Beispiel stärker endfällig ausgestaltet. Alternativ können Garantien zum Rentenbeginn auch neu kalkuliert werden, oder es wird an Stelle einer festen Zinsgarantie in Höhe des jeweiligen Höchstrechnungszinses als Ablaufleistung nur die Summe der eingezahlten Beiträge garantiert. Gleichwohl spielen Rentenversicherungsprodukte mit klassischen Garantiemechanismen im Neugeschäft der Lebensversicherer weiterhin eine sehr große Rolle.

EIOPA-Stresstest 2016 mit Schwerpunkt Niedrigzinsumfeld

EIOPA führte 2016 erneut einen EU-weiten Stresstest für Versicherer durch. Der Stresstest fand auf der Grundlage des Solvency-II-Bewertungsstandards statt und richtete sich insbesondere an Versicherungsunternehmen, die gegenüber einer lang anhaltenden Phase niedriger Zinsen als besonders exponiert erachtet werden.

Aus Deutschland nahmen 20 große, mittelgroße und kleine Lebensversicherungsunternehmen mit einer Marktabdeckung von 75 % an dem Stresstest teil. Dessen Ziel bestand darin, mögliche Risiken für die Versicherungsbranche zu identifizieren und einzuschätzen, die sich aus ungünstigen Marktentwicklungen ergeben können. Die Analyse bezog sich insbesondere auf EU-weite und länderspezifische Vergleiche. Einzelergebnisse wurden nicht publiziert, denn es ging nicht um das Bestehen oder Nicht-Bestehen einzelner Unternehmen.

Die Unternehmen mussten für den Stresstest ein Basisszenario und zwei Stressszenarien berechnen sowie qualitative Fragen beantworten. Für das Basisszenario galten die gleichen Annahmen wie für das Day-1-Reporting (Bewertungsstichtag: 1. Januar 2016). Für das Low-for-Long-Stressszenario hatte EIOPA die maßgebliche risikofreie Zinskurve unter Berücksichtigung historischer Tiefststände neu kalibriert und insbesondere für lange Laufzeiten ein starkes Absinken der Zinskurve vorgegeben. Im Double-Hit-Stressszenario wurde ein Rückgang niedriger risikofreier Zinsen mit einem Wertverfall nahezu aller Anlageklassen kombiniert. Dieses Szenario kann als eine Verkettung extrem seltener und ungünstiger Umstände angesehen werden, welche bislang historisch nicht zu beobachten waren.

Die Stresstest-Ergebnisse bestätigen die Einschätzung der BaFin aus den vergangenen Jahren, dass ein langanhaltendes Niedrigzinsumfeld eine Herausforderung für das deutsche Lebensversicherungsgeschäft bleibt. Denn die einbezogenen deutschen Lebensversicherer reagieren im Vergleich mit dem europäischen Durchschnitt gerade beim Low-for-Long-Szenario besonders sensibel.

Private Krankenversicherer

Geschäftsentwicklung

Die von der BaFin beaufsichtigten 46 privaten Krankenversicherer nahmen im Jahr 2016 Beiträge in Höhe von insgesamt rund 37,1 Milliarden Euro ein. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 1,2 % gegenüber 2015. Damit fiel der Beitragszuwachs etwas höher aus als noch im Vorjahr. Dass das Beitragswachstum weiterhin gering verläuft, ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass in der Krankheitskostenvollversicherung aufgrund des schwachen Neugeschäfts keine starken Zuwächse zu beobachten sind.

Dennoch war die Krankheitskostenvollversicherung im Jahr 2016 mit etwa 8,8 Millionen versicherten Personen und Beitragseinnahmen in Höhe von 26 Milliarden Euro und somit 71 % der gesamten Beitragseinnahmen nach wie vor das mit Abstand wichtigste Geschäftsfeld der privaten Krankenversicherer. Zusammen mit den übrigen Versicherungsarten, wie zum Beispiel der obligatorischen Pflegeversicherung oder der Krankentagegeldversicherung und den sonstigen Teilversicherungen, versichern die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) rund 40,6 Millionen Personen.

Kapitalanlagen

Die Krankenversicherer erhöhten ihren Kapitalanlagenbestand im Berichtsjahr um 5,7 % auf rund 261 Milliarden Euro. Den Schwerpunkt der Anlage machen unverändert festverzinsliche Wertpapiere aus. Pfandbriefe, Kommunalobligationen und andere Schuldverschreibungen betrugen etwa 16 % des gesamten Kapitalanlagenbestands. Weiterhin entfielen 18 % auf notierte Schuldverschreibungen und 15 % auf Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen bei Kreditinstituten. Etwa 28 % ihres Kapitalanlagenbestands investierten die Krankenversicherer in Investmentfonds. Wesentliche Verschiebungen zwischen den Anlageklassen stellte die BaFin nicht fest.

Der bestimmende gesamtwirtschaftliche Einflussfaktor auf die PKV ist momentan das stark durch die EZB-Maßnahmen beeinflusste Niedrigzinsumfeld. Die Zinsen sind im Berichtsjahr weiterhin auf einem äußerst niedrigen Niveau. Die Reservesituation der Krankenversicherer bleibt daher komfortabel – vor allem aufgrund hoher Bewertungsreserven in festverzinslichen Wertpapieren. Die saldierten stillen Reserven in den Kapitalanlagen beliefen sich zum 31. Dezember 2016 auf knapp 44 Milliarden Euro, was etwa 17 % der Kapitalanlagen entspricht (Vorjahr: 16 %).

Im Berichtsjahr lag die durchschnittliche Nettoverzinsung der Kapitalanlagen nach vorläufigen Angaben bei etwa 3,7 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres.

Solvabilität

Da zum 1. Januar 2016 Solvency II in Kraft getreten ist, findet Solvency I nur noch auf die wenigen Krankenversicherer Anwendung, bei denen es sich um kleine Versicherungsunternehmen im Sinne des § 211 VAG handelt. Diese Unternehmen werden die Solvabilitätsvorschriften zum 31. Dezember 2016 nach vorläufigen Angaben alle erfüllen.

Zum Ende des Jahres 2016 waren 40 der insgesamt 46 Krankenversicherer berichtspflichtig nach Solvency II, sechs fielen unter Solvency I. Der überwiegende Teil der Krankenversicherer verwendet zur SCR-Berechnung die Standardformel. Vier Unternehmen nutzten ein partielles oder vollständiges internes Modell. Unternehmensspezifische Parameter wurden von keinem Unternehmen genutzt.

Von den 40 Krankenversicherern wendeten drei die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG sowie die Übergangsmaßnahmen für die versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß § 352 VAG an, also das Rückstellungstransitional. Zwei Krankenversicherer nutzten ausschließlich das Rückstellungstransitional, und vier Unternehmen wendeten als einzige Maßnahme die Volatilitätsanpassung an. Die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG, also das Zinstransitional, wird von den Krankenversicherern nicht genutzt. Unternehmen, die eine Übergangsmaßnahme anwenden und ohne Anwendung der Übergangmaßnahme eine Unterdeckung aufweisen, haben gemäß § 353 Absatz 2 VAG einen Maßnahmenplan vorzulegen. Kein Krankenversicherer musste einen derartigen Maßnahmenplan vorlegen.

Bei allen Krankenversicherern zeigte sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 – wie auch zu Day 1 und zu allen Quartalsstichtagen 2016 – eine Überdeckung des SCR.

Die nachfolgende Grafik (siehe Grafik „Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten“) zeigt die SCR-Bedeckungsquoten der Branche.

Grafik 7 Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Diagramm: Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten Quelle: BaFin Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Ein Vergleich der Daten zu Day 1 und zu den Quartalsstichtagen ist nur eingeschränkt möglich, da einige Unternehmen nach § 45 VAG von Teilen der unterjährigen Berichterstattung befreit wurden. Die Schwankungen der Bedeckungsquoten ergeben sich insbesondere durch Veränderungen des Zinsumfelds sowie der Eigenmittel, vor allem des Überschussfonds.

Das SCR der Branche lag für alle unterjährig berichtspflichtigen Krankenversicherer zum 31. Dezember 2016 bei 5,5 Milliarden Euro. Die Krankenversicherer sind vornehmlich im Marktrisiko exponiert. Dieses umfasste bei den Standardformelanwendern zu Day 1 rund 84 % der mit den gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen gewichteten Kapitalanforderungen. Etwa 35 % der Kapitalanforderungen entfielen zu Day 1 auf das versicherungstechnische Risiko Kranken.

Die Höhe der anrechnungsfähigen Eigenmittel aller unterjährig berichtspflichtigen Krankenversicherer betrug zum 31. Dezember 2016 rund 23,1 Milliarden Euro. Den überwiegenden Teil der Eigenmittel weisen die Krankenversicherer in der Ausgleichsrücklage aus. Zu Day 1 betrug der Anteil rund 60 %. Der Überschussfonds ist mit rund einem Drittel ein weiterer großer Bestandteil der Eigenmittel. Andere Eigenmittelelemente wie Grundkapital inklusive des darauf entfallenden Emissionsagios waren von vergleichsweise geringer Bedeutung.

Krankenversicherungen in der Niedrigzinsphase

Auch die Krankenversicherer erstellten 2016 eine Prognoserechnung, die sie der BaFin vorlegten. Damit sollten sie simulieren, wie sich nachteilige Entwicklungen am Kapitalmarkt auf den Erfolg des Unternehmens und seine finanzielle Stabilität auswirken (siehe Infokasten „Prognoserechnung Krankenversicherung“).

39 Versicherer nahmen an der Prognoserechnung teil. Lediglich acht Versicherer, die das Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Schadenversicherung betreiben, hatte die BaFin von der Teilnahme befreit. Die betreffenden Unternehmen müssen keine Alterungsrückstellung bilden bzw. keinen bestimmten Rechnungszins erwirtschaften.

Insgesamt ist festzustellen, dass auch eine andauernde Niedrigzinsphase für die Krankenversicherer aus ökonomischer Perspektive tragbar wäre. Erwartungsgemäß zeigen die vorliegenden Daten, dass sich in einem Niedrigzinsszenario das Neu- und Wiederanlagerisiko weiter realisiert und dass Kapitalanlagerenditen sinken. Daraus folgt die Notwendigkeit, den Rechnungszins im Rahmen von Beitragsanpassungen allmählich zu senken.

Bei der Bestimmung des Rechnungszinssatzes orientieren sich die Krankenversicherer am aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) (siehe Infokasten).

Aktuarieller Unternehmenszins

Das Geschäftsmodell der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung basiert auf Tarifen, deren Beiträge jährlich daraufhin zu überprüfen sind, ob sie angemessen sind oder gegebenenfalls angepasst werden müssen. Dabei kommen sämtliche der Beitragskalkulation zugrunde gelegten Annahmen – insbesondere diejenigen zur Entwicklung der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen – auf den Prüfstand. Die Unternehmen schätzen diese Entwicklung sowie die Sicherheitsmarge, die in diesen Annahmen zusätzlich zu berücksichtigen ist, auf Basis des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) ein, den die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) entwickelt. Die Versicherer müssen der BaFin jedes Jahr den AUZ melden. Von ihm hängt ab, ob die Unternehmen auch den Rechnungszins für bestehende Tarife absenken müssen, wenn sie eine Beitragsanpassung vornehmen müssen.

Die derzeitigen AUZ-Werte für das Geschäftsjahr 2017 liegen erstmalig branchenweit unter dem Höchstrechnungszins in Höhe von 3,5 %, der in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) festgelegt ist. Zum Teil sind sie infolge des immer stärker durchschlagenden Niedrigzinsumfelds sogar deutlich stärker gefallen als in den Vorjahren. Die jeweils verwendeten tariflichen Rechnungszinssätze werden daher in den meisten Fällen weiter gesenkt werden müssen.

Von den im Jahr 2017 anstehenden Beitragsanpassungen in der Krankheitskostenvollversicherung sind knapp 70 % der Versicherten betroffen. Die Beitragsanpassung liegt im Branchendurchschnitt bei etwa 8 %. Daran haben die Rechnungszinsabsenkungen einen Anteil von rund drei Prozentpunkten – die darüber hinausgehenden Erhöhungen sind überwiegend der Schadenentwicklung geschuldet. Die Krankenversicherer haben insgesamt etwa 2,8 Milliarden Euro aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zur Begrenzung der Beitragserhöhungen eingesetzt.

Schaden- und Unfallversicherer

Geschäftsentwicklung

Die Schaden- und Unfallversicherer konnten 2016 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der gebuchten Brutto-Beiträge im selbst abgeschlossenen Geschäft um 2,7 % auf 71,0 Milliarden Euro (Vorjahr: 69,2 Milliarden Euro) verzeichnen.

Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres reduzierten sich um 2,0 % auf 23,1 Milliarden Euro (Vorjahr: 23,6 Milliarden Euro). Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle aus den Vorjahren erhöhten sich um 6,5 % auf 17,9 Milliarden Euro. Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres wurden in Höhe von 19,1 Milliarden Euro (Vorjahr: 18,4 Milliarden Euro) gebildet; die Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle aus Vorjahren summierten sich auf den Betrag von 58,3 Milliarden Euro (Vorjahr: 56,3 Milliarden Euro).

Die Kraftfahrtversicherung stellte mit gebuchten Brutto-Beiträgen in Höhe von 25,4 Milliarden Euro den mit Abstand größten Zweig dar. Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr betrug 3,0 %. Diese Zunahme ist wie in den Vorjahren sowohl auf einen gestiegenen Bestand als auch auf höhere Durchschnittsbeiträge zurückzuführen. Die geleisteten Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % erhöht, wobei die Zahlungen für Versicherungsfälle aus Vorjahren um 3,1 % angestiegen sind. Insgesamt waren die gebildeten Brutto-Einzelrückstellungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 3,0 % höher und für nicht abgewickelte Versicherungsfälle des Vorjahres um 3,5 % höher als 2015.

Die Schaden- und Unfallversicherer nahmen in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung Beiträge in Höhe von 9,4 Milliarden Euro ein (+1,8 %). Die Geschäftsjahresschäden reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 % auf 960 Millionen Euro. Für Vorjahresschäden zahlten die Schaden- und Unfallversicherer 3,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 2,9 Milliarden Euro). Die für diesen Versicherungszweig besonders wichtigen Brutto-Einzelrückstellungen stiegen für nicht abgewickelte Versicherungsfälle des Geschäftsjahres um 1,0 % auf 2,9 Milliarden Euro an. Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des Vorjahres stiegen sie um 3,5 % auf 18,6 Milliarden Euro. Die Unternehmen nahmen in der Feuerversicherung gebuchte Brutto-Beiträge in Höhe von 2,2 Milliarden Euro ein (+2,0 %). Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres reduzierten sich um 16,9 % deutlich auf 571,4 Millionen Euro.

In der verbundenen Wohngebäude- und der verbundenen Hausratversicherung erzielten die Versicherer Beitragseinnahmen in Höhe von 9,5 Milliarden Euro (+5,8 %). Die Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres verminderten sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,7 %. Die Einzelrückstellungen hingegen erhöhten sich um 8,7 %. Die Zahlungen für Versicherungsfälle aus Vorjahren blieben mit einem marginalen Rückgang um 0,3 % nahezu konstant im Vergleich zum Vorjahr. Die Rückstellungen für Versicherungsfälle der Vorjahre stiegen geringfügig um 2,0 %.

Die Beitragseinnahmen in der Allgemeinen Unfallversicherung erhöhten sich um 2,0 % gegenüber dem Vorjahr auf 6,5 Milliarden Euro. Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres betrugen 412,2 Millionen Euro. Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des Geschäftsjahres wurden annähernd unverändert 2,3 Milliarden Euro reserviert (+0,4 %).

Solvabilität I

In der Schaden- und Unfallversicherung lag der Bedeckungssatz Ende 20154 mit 311 % leicht unter dem Vorjahreswert von 319 %. Dieser Rückgang ist mit zwei gegenläufigen Entwicklungen zu erklären: Einerseits erhöhten sich die zu bildenden Solvabilitätsspannen vor dem Hintergrund des insgesamt gestiegenen Geschäftsvolumens der Unternehmen sowie durch erhöhte Schadenaufwendungen. Aufgrund von Kapitalzuführungen der Gesellschafter und Gewinnthesaurierungen nahmen andererseits die Eigenmittel der Unternehmen zu. Dieser Anstieg lag geringfügig unter dem der zu bildenden Solvabilitätsspannen, wodurch sich der Bedeckungssatz insgesamt leicht verringerte.

Nur ein Schaden- und Unfallversicherer erfüllte die Solvabilitätsvorschriften nach Solvency I zum 31. Dezember 2015 nicht. Die BaFin leitete daraufhin entsprechende Maßnahmen ein, um die Bedeckung der Solvabilitätsspanne wieder herzustellen. Die Eigenmittelausstattung der Branche liegt nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau und deutlich über den Mindestkapitalanforderungen.

Solvabilität II

Zum 1. Januar 2016 trat das neue Aufsichtssystem Solvency II in Kraft. Solvency I findet nur noch auf rund 11 % der Schaden- und Unfallversicherer Anwendung, bei denen es sich um kleine Versicherungsunternehmen im Sinne des § 211 VAG handelt.

Die deutschen Schaden- und Unfallversicherer, die unter Solvency II fallen, verfügten zu Day 1 über anrechnungsfähige Eigenmittel in Höhe von insgesamt 94,9 Milliarden Euro. Zum 31. Dezember 2016 lag dieser Wert bei 93,7 Milliarden Euro. Von diesen waren 98 % (98 % zum 31. Dezember 2016) der höchsten Eigenmittelklasse (Tier 1) zuzurechnen. Den überwiegenden Teil der Eigenmittel weisen die Schaden- und Unfallversicherer in der Ausgleichsrücklage aus. Zum 1. Januar 2016 betrug der Anteil rund 83 % der Basiseigenmittel.

Die Höhe des SCR lag zum 1. Januar 2016 bei rund 34,2 Milliarden Euro (34,1 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2016). Daraus ergab sich eine durchschnittliche Bedeckungsquote von 277,7 % (289,0 % zum 31. Dezember 2016).

Die nachfolgende Grafik zeigt die SCR-Bedeckungsquoten der Branche im Zeitverlauf (siehe Grafik 8). Ein Vergleich der Daten zu Day 1 und zu den Quartalsstichtagen ist nur eingeschränkt möglich, da die BaFin einige Unternehmen nach § 45 VAG von Teilen der unterjährigen Berichterstattung befreit hat.

Grafik 8 Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Diagramm: Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten Quelle: BaFin Entwicklung der SCR-Bedeckungsquoten

Die relative Konstanz der Bedeckungsquote – etwa im Vergleich zur Lebensversicherungssparte – liegt vor allem daran, dass Schaden- und Unfallversicherer keine langfristigen Garantien vergeben und die durchschnittliche Dauer der Kapitalanlage geringer ist. Sie reagieren daher deutlich weniger sensitiv und volatil auf Kapitalmarktschwankungen.

Zum Stichtag 1. Januar 2016 berichteten drei von 186 Versicherungsunternehmen, dass das geforderte SCR unter dem neuen Aufsichtssystem Solvency II nicht ausreichend bedeckt sei. Zum 31. Dezember 2016 konnten alle quartalsweise berichtenden Versicherungsunternehmen die Anforderung erfüllen.

Von den 186 zum Stichtag 1. Januar 2016 (Day 1) berichtspflichtigen Schaden-Unfallversicherern, die unter Solvency II fallen, berechneten 173 ihr SCR mit Hilfe der Standardformel. Dies sind rund 93 % aller berichtspflichtigen Schaden- und Unfallversicherer unter Solvency II. Sechs Versicherungsunternehmen berechneten das SCR anhand eines partiellen internen Modells und sieben Versicherungsunternehmen auf der Grundlage eines vollständigen internen Modells. Von der gesetzlichen Möglichkeit, unternehmensspezifische Parameter in die Berechnung des SCR einfließen zu lassen, machten sieben Versicherer Gebrauch. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Rechtsschutzversicherer.

Die beiden mit Abstand bedeutendsten Risikotreiber waren das Marktrisiko und das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben. Auf diese beiden entfielen 59 % bzw. 55 % der gesamten Kapitalanforderung. Von deutlich untergeordneter Bedeutung war das versicherungstechnische Risiko Kranken (7 %) und das Adressenausfallrisiko (4 %). Der die Kapitalanforderungen mindernde Diversifikationseffekt betrug 26 %.

Rückversicherer

Geschäftsentwicklung

2016 lag die Schadenbelastung für die Rückversicherer im zu erwartenden Rahmen, die sehr niedrigen Vorjahreswerte wurden jedoch deutlich überboten. Naturkatastrophen verursachten weltweit gesamtwirtschaftliche Schäden in Höhe von 175 Milliarden US-Dollar (USD). Dieser Betrag lag zwar erheblich über dem Vorjahreswert von 103 Milliarden USD, aber nur leicht über dem zehnjährigen Durchschnitt von 154 Milliarden USD.5 Schäden in Höhe von 50 Milliarden USD waren versichert. Auch dieser Wert übertraf den Vorjahreswert von 32 Milliarden USD deutlich, lag aber ebenfalls nur leicht oberhalb des 10-jährigen Durchschnitts von 45 Milliarden USD. Hierzu trug insbesondere eine glimpfliche Hurrikan-Saison bei. Seit inzwischen über zehn Jahren hat kein sehr starker Hurrikan das US-amerikanische Festland getroffen.

Das größte Einzelereignis des Jahres 2016 war für die Versicherungswirtschaft im April ein Erdbeben in Japan. Die versicherten Schäden beliefen sich auf rund 6 Milliarden USD, der wirtschaftliche Gesamtschaden war jedoch mit über 30 Milliarden USD deutlich höher. Auch in Italien bebte die Erde im Jahr 2016 mehrmals. Ein Erdbeben im August forderte 299 Menschenleben. Die Kosten für den Wiederaufbau werden auf rund 5 Milliarden USD geschätzt. Die teuerste Naturkatastrophe in Deutschland waren Stürme und Überschwemmungen Ende Mai und Anfang Juni 2016. Die gesamtwirtschaftlichen Schäden betrugen europaweit 6 Milliarden USD, von denen rund die Hälfte versichert war.

Der Rückversicherungsmarkt leidet weiterhin an einem Überangebot an Kapazität. Die weltweit etwa durchschnittliche Schadenbelastung im Jahr 2016 verstärkte den weichen Markt. Dies betraf vor allem die Deckung von Naturkatastrophenrisiken, was sich in einem weiteren Preisrückgang widerspiegelte. Zwar reduzierte sich der Preisabrieb, die Talsohle scheint aber immer noch nicht erreicht zu sein. Neben dem Mangel an marktbeeinflussenden Schadenfällen übte insbesondere der anhaltende Zufluss von alternativem Kapital Druck auf die Raten aus.

Hedgefonds und Pensionsfonds investieren zunehmend in Katastrophenanleihen und Collateralised Reinsurance. Der Markt für Katastrophenanleihen (Insurance Linked Securities – ILS) verblieb 2016 mit einem Emissionsvolumen von über 7 Milliarden USD auf einem hohen Niveau. Die im Umlauf befindlichen Katastrophenanleihen summierten sich mit 26,8 Milliarden USD sogar zu einem Spitzenwert.6 Die relativ attraktiven Renditen im ILS-Markt ziehen zunehmend Investoren an, deren – durch die anhaltende Niedrigzinsphase verstärkte – Jagd nach Rendite auch vor neuen und unbekannten Marktsegmenten nicht Halt macht. Wie nachhaltig das Engagement dieser Investoren ist, wird sich beim nächsten Zinsanstieg und den nächsten schadenträchtigen Naturkatastrophen zeigen.

Insgesamt nimmt der Wettbewerbsdruck in der Rückversicherung weiter zu. Die Kombination von anhaltendem Kapitalzufluss in den Rückversicherungsmarkt, unterdurchschnittlicher Schadenbelastung und zurückgehender Kapitalanlageerträge aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase erhöht den Profitabilitätsdruck im Rückversicherungsgeschäft. Für die Rückversicherer gilt es, in den anstehenden Erneuerungsrunden risikoadäquate Preise zu erhalten und dem Preisdruck nach unten auf Kosten der Rendite zu widerstehen.

Solvabilität I

Im Jahr 2016 standen unverändert 33 Rückversicherungsunternehmen unter der Finanzaufsicht der BaFin. Sie verfügten zum 31. Dezember 2015 nach dem alten Aufsichtsregime Solvency I über Eigenmittel in Höhe von 74,3 Milliarden Euro (Vorjahr: 72,9 Milliarden Euro). Die Solvabilitätsspanne betrug zum gleichen Zeitpunkt 8,8 Milliarden Euro (Vorjahr: 8,4 Milliarden Euro). Die Bedeckungsquote verringerte sich auf 846,3 % (Vorjahr: 865,9 %).

Solvabilität II

Unter das neue Aufsichtsregime Solvency II fallen 30 Rückversicherungsunternehmen. Sie verfügten zum 1. Januar 2016 nach dem neuen Aufsichtsregime über Eigenmittel in Höhe von 183,6 Milliarden Euro. Die geforderte Höhe des SCR betrug zum gleichen Zeitpunkt 56,4 Milliarden Euro. Daraus ergab sich eine durchschnittliche Bedeckung des SCR von 325,7 %, was über dem Schnitt der Versicherungsbranche von rund 305 % lag. Zum Ende des vierten Quartals 2016 stieg die SCR-Bedeckungsquote leicht auf 336,0 %.

Im Vergleich zum bisherigen Aufsichtsregime Solvency I liegt die durchschnittliche Bedeckung des SCR unter Solvency II bei rund zwei Fünftel der Quote nach Solvency I. Die Ursache liegt darin, dass einige Rückversicherer zugleich Holding einer Versicherungsgruppe oder eines Finanzkonglomerats sind. In diesen Fällen ist die Rückversicherungstätigkeit häufig der Holdingtätigkeit nachgeordnet. Da unter Solvency I nur die Rückversicherungstätigkeit zu einer Kapitalanforderung führte, war die Bedeckung des SCR unter Solvency II entsprechend hoch. Unter Solvency II erfordert das Halten von Kapitalanlagen nun jedoch auch eine Kapitalunterlegung für mögliche Marktrisiken, was zu deutlich niedrigeren Bedeckungsquoten führt.

Von den Solvency-II-Rückversicherungsunternehmen berechneten 24 ihr SCR mit Hilfe der Standardformel, eines davon unter Verwendung unternehmensspezifischer Parameter. Dies sind 80 % der Solvency-II-Rückversicherungsunternehmen; über die gesamte Versicherungsbranche hinweg sind es etwa 90 %.

Der für Anwender der Standardformel mit Abstand bedeutendste Risikotreiber war das Marktrisiko, auf das 72 % des Basis-SCR entfiel. Hier zeigt sich die Wirkung der Holdingfunktion vieler Rückversicherer. Weitere bedeutende Risiken waren das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben mit einem Anteil von 33 % sowie das versicherungstechnische Risiko Leben mit 11 %. Die Entlastung aus dem Diversifikationseffekt schlug mit -26 % zu Buche.

Pensionskassen

Geschäftsentwicklung

Laut der Prognoserechnung zum Bilanzstichtag 2016 ist die Höhe der Beitragseinnahmen aller Pensionskassen im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die verdienten Beiträge summierten sich im Berichtsjahr auf etwa 6,7 Milliarden Euro und erhöhten sich damit im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,5 %. Im Jahr 2015 waren sie noch um 1,6 % gesunken.

Bei den seit 2002 neu gegründeten Aktiengesellschaften, die sich mit ihren Leistungen an alle Arbeitgeber wenden, sanken die Beitragseinnahmen leicht auf ca. 2,6 Milliarden Euro.
Bei den vorwiegend von den Arbeitgebern finanzierten Vereinen auf Gegenseitigkeit hängt die Entwicklung der Beitragseinnahmen vom Personalbestand des Trägerunternehmens ab. Die Beitragseinnahmen dieser Pensionskassen stiegen im Vergleich zum Vorjahr an. Sie beliefen sich auf ca. 4,1 Milliarden Euro nach 3,9 Milliarden Euro im Vorjahr.

Kapitalanlagen

Der Kapitalanlagebestand der von der BaFin beaufsichtigten Pensionskassen nahm 2016 um 5,0 % auf rund 155,1 Milliarden Euro zu (Vorjahr: 147,7 Milliarden Euro). Die Positionen „Investmentanteile, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ sowie „Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen“ sind weiterhin die dominierenden Kapitalanlagearten.

Da die seit Jahren niedrigen Zinsen auch 2016 weiter auf einem sehr niedrigen Niveau blieben, haben sich die Bewertungsreserven der Branche im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert. In sämtlichen Kapitalanlagen hatten die Pensionskassen zum Jahresende nach den vorläufigen Angaben stille Reserven in Höhe von ca. 24,1 Milliarden Euro (Vorjahr: 21,6 Milliarden Euro) vorzuweisen. Dies entspricht ca. 15,5 % der gesamten Kapitalanlagen (Vorjahr: 14,6 %). Die stillen Lasten sind mit insgesamt 0,4 % vernachlässigbar gering.

Prognoserechnungen

Die BaFin nahm zum Stichtag 30. September 2016 bei den Pensionskassen eine Prognoserechnung vor. Darin waren die Unternehmen aufgefordert, ihr Ergebnis für das Geschäftsjahr in vier Aktien- bzw. Zinsszenarien abzuschätzen. Außerdem umfasste die Prognoserechnung – wie bereits im Vorjahr – angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase die folgenden vier Geschäftsjahre.

Die Pensionskassen unterliegen nicht dem neuen Regelwerk nach Solvency II. Die Prognosen zeigten, dass der Bedeckungssatz der Solvabilitätskapitalanforderung gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. In aller Regel können die Unternehmen die Solvabilitätsvorschriften erfüllen; die kurzfristige Risikotragfähigkeit der Branche scheint damit weiterhin gewährleistet. Den Prognosen zufolge liegt die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen aller Pensionskassen im Jahr 2016 wie im Vorjahr bei etwa 3,9 %. Die anhaltend niedrigen Zinsen stellen auch die Pensionskassen vor besondere Herausforderungen (siehe Infokasten). Die Prognosen verdeutlichen, dass sich der Abstand zwischen der laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen und dem durchschnittlichen Rechnungszins der Deckungsrückstellung verkleinert. Sollte es bei einzelnen Pensionskassen erforderlich sein, die biometrischen Rechnungsgrundlagen zu verstärken oder den Rechnungszins abzusenken, wird es diesen Pensionskassen zunehmend schwerer fallen, dafür erforderliche Nachreservierungen zu finanzieren.

Solvabilität

Die Bedeckungsquote des Solvabilitäts-Solls der Pensionskassen betrug laut der Prognoserechnung zum Bilanzstichtag 2016 durchschnittlich 131 % und lag damit auf dem Vorjahresniveau. Den Schätzungen zufolge konnten zwei Pensionskassen die Solvabilitätskapitalanforderung zum 31. Dezember 2016 nicht vollständig bedecken. Diese Kassen haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Risikotragfähigkeit zu verbessern und die Eigenmittelanforderungen künftig wieder einzuhalten.

Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds

Das niedrige Zinsniveau stellt auch für Pensionskassen eine erhebliche Belastung dar. Die BaFin beaufsichtigt und begleitet die Pensionskassen weiterhin entsprechend intensiv, damit diese ihre Risikotragfähigkeit auch in einer lang andauernden Niedrigzinsphase möglichst erhalten und stärken.

Die Pensionskassen haben bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um ihre Risikotragfähigkeit zu erhalten. Dies verdeutlichen auch die Ergebnisse der Prognoserechnung 2016: Die Pensionskassen haben fast ausnahmslos zusätzliche Rückstellungen gebildet. Allerdings zeichnet sich ab, dass bei Anhalten der Niedrigzinsphase einige Pensionskassen zusätzliche Mittel benötigen würden. Bei Pensionskassen in Form von Versicherungsvereinen böte sich dann an, dass deren Träger Mittel zur Verfügung stellen. Bei Aktiengesellschaften wären die Aktionäre gefragt.

Pensionskassen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gehören in der Regel dem Sicherungsfonds gemäß § 223 VAG an. Beauftragt der Arbeitgeber eine Pensionskasse mit der betrieblichen Altersversorgung für seine Mitarbeiter, ist er aufgrund der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers nach dem Betriebsrentengesetz verpflichtet, im Bedarfsfall für die Leistungen an die Arbeitnehmer einzustehen. Das gibt den versorgungsberechtigten Arbeitnehmern und Rentnern zusätzliche Sicherheit.

Pensionsfonds

Geschäftsentwicklung

Die Pensionsfonds verbuchten 2016 Brutto-Beiträge in Höhe von 2,7 Milliarden Euro. Im Vorjahr waren es 2,2 Milliarden Euro. Die Schwankungen der Beitragseinnahmen erklären sich insbesondere daraus, dass bei Pensionsfonds, je nach Art der vereinbarten Zusage, die Beiträge oft als Einmalbeitrag geleistet werden.

Die Zahl der Versorgungsberechtigten stieg im Berichtsjahr auf insgesamt 917.632 Personen gegenüber 889.247 Personen im Vorjahr. Davon waren 579.943 Anwärter aus beitragsbezogenen Pensionsplänen und 42.646 Anwärter aus leistungsbezogenen Pensionsplänen. Bei der nicht versicherungsförmigen Leistungszusage gemäß § 236 Absatz 2 VAG ist der Arbeitgeber auch in der Rentenbezugszeit verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Die Aufwendungen für Versorgungsfälle stiegen im Berichtsjahr von 1.643 Millionen Euro auf 1.691 Millionen Euro. Diese Aufwendungen verteilten sich auf 290.750 Personen, die Versorgungsleistungen bezogen.

Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko der Pensionsfonds erhöhten sich im Berichtsjahr von 2.190 Millionen Euro auf 2.440 Millionen Euro. Dies entspricht einem Zuwachs der Kapitalanlagen um 11 % (Vorjahr: 23 %). Im Portfolio waren überwiegend Verträge mit Lebensversicherungsunternehmen, Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Investmentanteile. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 summierten sich die saldierten stillen Reserven in den Kapitalanlagen der Pensionsfonds auf rund 168,1 Millionen Euro (Vorjahr: 127,5 Millionen Euro).

Die Höhe der für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verwalteten Kapitalanlagen erhöhte sich im Berichtsjahr nur leicht von ca. 29,4 Milliarden Euro im Vorjahr auf 31,7 Milliarden Euro. Diese Kapitalanlagen bestanden zu etwa 93 % aus Investmentanteilen. Die Bewertung dieser Kapitalanlagen erfolgt gemäß § 341 Absatz 4 Handelsgesetzbuch zum Zeitwert.

Alle 29 Pensionsfonds, die zum Ende des Berichtsjahres 2016 unter Aufsicht der BaFin standen, konnten ihre pensionsfondstechnischen Rückstellungen vollständig bedecken. Die pensionsfondstechnischen Rückstellungen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden retrospektiv entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildet. Die bilanzielle Bedeckung dieser pensionsfondstechnischen Rückstellungen ist daher stets gewährleistet.

Prognoserechnungen

Die BaFin nahm 2016 auch bei allen 29 Pensionsfonds eine Prognoserechnung vor (siehe Infokasten). Im Fokus standen dabei insbesondere das erwartete Geschäftsergebnis, die erwartete Solvabilität sowie die erwarteten Bewertungsreserven zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.

Die Auswertung der Prognoserechnungen zeigte, dass die 29 einbezogenen Pensionsfonds die unterstellten Szenarien wirtschaftlich tragen können.

Die bilanzierten Verpflichtungen der Pensionsfonds werden zwar weitgehend nicht von den Pensionsfonds garantiert, und die Garantien sind teilweise durch kongruente Rückdeckungen abgesichert. Allerdings hält es die BaFin für erforderlich, dass sich auch die Pensionsfonds mit den möglichen mittel- und langfristigen Auswirkungen einer noch länger anhaltenden Niedrigzinsphase auseinandersetzen. Daher mussten die Pensionsfonds bei der Prognoserechnung auch schätzen, was sie für die vier Geschäftsjahre, die dem laufenden Geschäftsjahr folgen, für die Zinszusatzreserve aufwenden werden. Außerdem mussten sie angeben, ob sie voraussichtlich den Aufwand durch entsprechende Erträge decken und die Solvabilitätsvorschriften gemäß Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung auch künftig erfüllen können. Von 21 Pensionsfonds, die versicherungsförmiges Geschäft betreiben, hatten bislang 14 eine Zinszusatzreserve zu bilden. Die Finanzierung ist bei diesen 14 Pensionsfonds derzeit durch kongruente Rückdeckung oder durch laufende Erträge gesichert.

Solvabilität

Laut der Prognoserechnung 2016 verfügten sämtliche beaufsichtigten Pensionsfonds über genügend Eigenmittel. Damit erfüllten sie die Anforderungen der Aufsicht an ihre Solvabilität. Bei etwa zwei Dritteln der Pensionsfonds entsprach die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenmittelausstattung dem Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung in Höhe von 3 Millionen Euro für Aktiengesellschaften und 2,25 Millionen Euro für Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit. Bei diesen Pensionsfonds liegt die individuelle Solvabilitätskapitalanforderung unter dem Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung. Dies ist entweder durch den relativ geringen Geschäftsumfang begründet oder aber durch die Art des betriebenen Geschäfts.

Fußnoten:

  1. 1 Zur Zahl der beaufsichtigten Unternehmen vgl. Anhang, Tabelle 32.
  2. 2 Zum Berichtswesen vgl. auch HGB und Solvency II: Unterschiede im Berichtswesen.
  3. 3 Vgl. zu den Genehmigungsverfahren unter Solvency II.
  4. 4 Die Angabe bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2015, da für Schaden- und Unfallversicherer keine Prognoserechnungen erfolgen.
  5. 5 Munich Re: Pressemitteilung 4.1.2017.
  6. 6 ARTEMIS: Artemis-Website: Abruf 1.3.2017.

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