Thema Fachliche Eignung Merkblätter zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit
Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin
Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren den aufsichtlichen Fokus vom Vorstand auf den Aufsichtsrat erweitert. Seit 2009 umfasst die Aufsicht der BaFin auch die Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen.
Spezielle Anforderungen
Bei der Ausgestaltung der Tätigkeit der Aufsichtsräte von Versicherern sind die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften im Aktiengesetz (AktG) zu beachten, die durch Regelungen des Mitbestimmungs- und des Aufsichtsrechts ergänzt oder modifiziert werden. Aufgrund des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) haben alle Versicherungsunternehmen im Anwendungsbereich von Solvency II bei Bestellungen von Aufsichtsratsmitgliedern sicherzustellen, dass mindestens ein Mitglied über Sachverstand in der Rechnungslegung oder bei der Abschlussprüfung verfügt.
Kollektive Fähigkeiten
Darüber hinaus müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist. Um der Verantwortung im Aufsichtsrat gerecht werden zu können, müssen die Mitglieder belastbare Grundkenntnisse im Versicherungssektor nachweisen können. Darüber hinaus sind innerhalb des Gremiums in jedem Fall die Themen Kapitalanlage, Versicherungstechnik und Rechnungslegung abzudecken. Bei Neubestellungen von Aufsichtsratsmitgliedern wird die BaFin künftig ein besonderes Augenmerk auf diese Punkte richten.
Unterstützendes Merkblatt
Die BaFin hat dazu im November das Merkblatt zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen neu gefasst (siehe Infokasten „Neue Merkblätter zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit“). Die Neufassung widmet sich nicht nur der individuellen Qualifikation der einzelnen Mitglieder, sondern auch den kollektiven Fähigkeiten des Aufsichtsgremiums. Das Merkblatt enthält eine Mustertabelle, in der die einzelnen Mitglieder einmal jährlich eintragen sollen, wie sie ihre Kompetenzen einschätzen. Darauf aufbauend soll das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan im Jahresrhythmus einen Entwicklungsplan erstellen, der Verbesserungs- oder Weiterentwicklungspotenzial auslotet.
Neue Merkblätter zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit
Die BaFin hat ihre Merkblätter zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen überarbeitet und aktualisiert. Zudem hat sie erstmalig auch ein entsprechendes Merkblatt für Personen veröffentlicht, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder in solchen Funktionen tätig sind. Nach Solvency II müssen die meisten Versicherer vier Schlüsselfunktionen als wichtiges Element des Governance-Systems einrichten: die unabhängige Risikocontrolling-Funktion, die Compliance-Funktion, die Funktion der internen Revision und die versicherungsmathematische Funktion.