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Thema SSM Deutsche Institute unter direkter Aufsicht des SSM

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Arbeit in den gemeinsamen Aufsichtsteams (JSTs)

Mit dem Start des einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) im November 2014 übernahm die EZB die direkte Aufsicht über die als bedeutend eingestuften Bankengruppen1 – darunter derzeit 21 deutsche (siehe Tabelle 31 „Deutsche Institute unter Aufsicht der EZB im Rahmen des SSM“). Für jede dieser Significant Institutions (SIs) ist ein gemeinsames Aufsichtsteam (Joint Supervisory TeamJST) zuständig. Neben Mitarbeitern der EZB sind in diesen Teams auch Mitarbeiter der BaFin und der Bundesbank vertreten.

Je nach Größe und Komplexität der Bankengruppe variieren Zahl der JST-Mitglieder und Zusammensetzung der JSTs. Die JSTs werden von JST-Koordinatoren der EZB geleitet. In jedem der 21 JSTs für deutsche SIs bildet ein JST-Koordinator zusammen mit einem Sub-Koordinator von der BaFin und einem von der Bundesbank das JST-Kernteam (Core-JST). In die gemeinsame JST-Arbeit sind insgesamt über 100 BaFin-Mitarbeiter aus der Bankenaufsicht unmittelbar eingebunden. In einzelnen JSTs wirken bis zu 20 Aufseher der BaFin mit. In Spezialfragen werden sie zusätzlich von Grundsatz-Experten der BaFin unterstützt.

Auf Grundlage eines institutsindividuellen jährlichen Aufsichtsprogramms (Supervisory Examination Programme – SEP) führten die JSTs im Jahr 2016 insgesamt 32 Vor-Ort-Prüfungen, 17 Untersuchungen bankinterner Modelle sowie institutsübergreifend mehrere Quervergleiche (Thematic Reviews) mit unterschiedlichen Schwerpunkten (zum Beispiel zur Umsetzung des BCBS 239) durch. In einzelnen Instituten auffällig gewordene Risikobereiche untersuchten die JSTs in mehr als 30 Fällen im Rahmen gezielter Deep Dives. Hierzu führten sie zudem mit den Bereichsverantwortlichen der Institute Workshops durch. Insgesamt fanden im Jahr 2016 pro JST in einzelnen Fällen sogar bis zu 300 Aufsichtsgespräche mit Institutsvertretern statt.

Zusätzlich zu diesen SEP-bezogenen Tätigkeiten waren im Jahr 2016 die JSTs, in denen BaFin-Mitarbeiter vertreten sind, an ca. 130 Entscheidungsverfahren des Supervisory Boards der EZB beteiligt, die sich inhaltlich unter anderem mit Entscheidungen zu Organbestellungen (Fit-and-Proper) oder auch SREP-Entscheidungen befassten. Der Präsident der BaFin, Felix Hufeld, ist Mitglied im Supervisory Board.

Die beteiligten Akteure der oft multinational zusammengesetzten JSTs arbeiten auf einer soliden und vertrauensvollen Basis zusammen. Die BaFin kann in diesem Kontext ihre große Erfahrung und Kompetenz als nationale Aufsichtsbehörde einbringen. Nichtsdestotrotz gibt es nach wie vor Verbesserungsbedarf, etwa was Koordinierung und Abstimmungsprozesse angeht. Hinzu kommt, dass das Handeln der einzelnen Akteure insgesamt stärker angeglichen und Informations- und Entscheidungswege weiterhin optimiert werden müssen.

Fusion von DZ- und WGZ-Bank

Zum 1. August 2016 wurde das Vermögen der WGZ BANK AG im Rahmen einer Verschmelzung durch Aufnahme auf die DZ BANK AG übertragen. Damit war die Konsolidierung im Oberbau des genossenschaftlichen Sektors im Jahr 2016 abgeschlossen. Bereits im Vorjahr hatten sich die beiden Rechenzentrumsbetreiber Fiducia und GAD zu einem gemeinsamen genossenschaftlichen IT-Dienstleister zusammengeschlossen. Die im Geschäftsgebiet Rheinland/Westfalen der ehemaligen WGZ BANK AG ansässigen Primärgenossenschaften werden nun auch von der vereinigten Zentralbank betreut. Mit der Fusion der genossenschaftlichen Spitzeninstitute ist die drittgrößte Bankengruppe in Deutschland entstanden.

Mehrfach ist in den Vorjahren über die Fusionsabsichten zwischen den beiden Genossenschaftszentralbanken diskutiert worden. Mit dem Zusammenschluss soll den wachsenden marktseitigen und regulatorischen Herausforderungen begegnet werden.

Aufsichtliche Genehmigungen

Das Fusionsvorhaben hat zahlreiche aufsichtliche Genehmigungsprozesse ausgelöst. Beispielsweise hat die BaFin mehrere Inhaberkontrollverfahren durchgeführt. Auch die Bestellung der neu gebildeten Geschäftsleitung für das fusionierte Institut und die mit der Fusion vorgenommene Kapitalerhöhung wurden aufsichtlich begleitet. Von dem im Jahr 2016 durchgeführten EU-weiten EBA-Stresstest waren beide Genossenschaftszentralbanken ausgenommen, um die notwendigen Freiräume für die Umsetzung des komplexen Fusionsprojekts zu schaffen.

Der Zusammenschluss ist nicht nur eine der größten Verschmelzungen deutscher Bankengruppen, sondern auch die erste Fusion zweier signifikanter Institutsgruppen im SSM. Für die zahlreichen fusionsbedingten Sonderaktivitäten hat das JST-Aufsichtsteam auf Anregung der BaFin ein Merger-Subteam eingerichtet, das aus Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank, der Europäischen Zentralbank und der BaFin besteht. Hier laufen alle fusionsbezogenen Prozesse und Entscheidungen zusammen und werden intern abgestimmt und koordiniert. Da beide Institute langjährig von der BaFin beaufsichtigt wurden, hat diese sich maßgeblich mit ihrer umfangreichen Expertise in das gemeinsame Merger-Subteam eingebracht.

Mit Eintragung in das Handelsregister am 29. Juli 2016 hat das fusionierte Zentralinstitut einen lange geplanten Meilenstein erreicht. Die fusionsbedingten Effekte wirken allerdings noch weit über das Jahr 2016 hinaus fort. So hat das Institut bis Ende 2020 einen Transformationsprozess hin zu einem neuen Holding-Modell angekündigt, mit dem Strategie- und Steuerungsfunktionen der DZ BANK-Gruppe gebündelt und die Geschäftsaktivitäten der bisherigen Zentralbank auf einer Ebene neben den weiteren Verbundunternehmen angesiedelt werden sollen.

Sanierung- und Abwicklungspläne: Erfahrungen der Aufsicht

Ergebnisse des Quervergleichs

Der Quervergleich 2016 bezog sich vor allem auf die quantifizierbaren Teile der Sanierungspläne und hier besonders auf die Analyse der Sanierungsindikatoren und der Handlungsoptionen.

Der Quervergleich ergab, dass die Kreditinstitute im Durchschnitt über rund 20 Handlungsoptionen verfügen, die sich insbesondere auf die Kategorien Kapital, Liquidität und Risikoreduzierung beziehen. Für besonders geeignet zur Bewältigung einer Krise halten die Institute über alle Vergleichsgruppen hinweg folgende Maßnahmen: den Verkauf von Beteiligungen, den Verkauf sonstiger Vermögenswerte, Kapitalerhöhungen durch den Eigentümer oder Dritte sowie die (Neu-)Geschäftsverringerung.

Anhand einer Umsetzbarkeitsanalyse haben die Institute mögliche wesentliche Hindernisse für die Handlungsoptionen detailliert zu identifizieren. Hier zeigte sich im Quervergleich, dass – wie schon im Vorjahr – nur wenige Institute diese Hindernisse und mögliche Lösungsansätze zu deren Überwindung ausreichend ausführlich darstellten. Verbesserungspotenzial besteht außerdem bei der Darstellung der finanziellen und nicht-finanziellen Auswirkungen der genutzten Handlungsoptionen. Hier waren die im Sanierungsplan dargestellten Bewertungen, zum Beispiel hinsichtlich der unterstellten finanziellen Effekte einer Handlungsoption, häufig noch nicht hinreichend nachvollziehbar.

Der Quervergleich zeigte auch, dass die in den Sanierungsplänen verwendeten Sanierungsindikatoren größtenteils noch nicht den Anforderungen der EBA-Leitlinien zu einer Mindestliste qualitativer und quantitativer Indikatoren entsprachen. Zu den am häufigsten verwendeten Indikatoren gehörten – wie bereits im Vorjahr – die Kernkapitalquote, die Gesamtkapitalquote sowie die Mindestliquiditätsquote. Sanierungsindikatoren aus der EBA-Mindestliste, die nicht oder nur vereinzelt verwendet wurden, waren die Kapitalrendite, die Aktienkursschwankung, die Kosten der Refinanzierung am Interbankenmarkt, die Deckungsquote und die Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel.

Die BaFin hat im Berichtsjahr über 30 Gruppen- und Einzelsanierungspläne ausgewertet. Dabei handelte es sich ganz überwiegend um Sanierungspläne von signifikanten Instituten aus Deutschland, teilweise aber auch aus anderen SSM-Mitgliedstaaten. Dabei prüft die Aufsicht unter anderem, ob die eingereichten Pläne die Anforderungen der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive), konkretisiert durch die EBA und das SAG, erfüllen und geeignet sind, den Zwecken der Sanierungsplanung gerecht zu werden.2 Ziel dieser Planung ist es, die Institute auf mögliche Krisensituationen vorzubereiten, so dass sie diese aus eigener Kraft bewältigen können. Zu den Kernelementen eines Sanierungsplans zählen daher unter anderem Handlungsoptionen, die das Institut im Sanierungsfall ergreifen kann, um seine finanzielle Solidität nachhaltig wiederherzustellen. Zudem müssen die Institute Indikatoren festlegen, die es ihnen erlauben, im Krisenfall rechtzeitig die geeigneten Maßnahmen einzuleiten. Ferner müssen die Institute im Sanierungsplan eine Belastungsanalyse durchführen, die sowohl schwerwiegende idiosynkratrische als auch marktweite Stressszenarien umfassen und die plötzlich sowie langsam eintretende Entwicklungen berücksichtigen soll.

Um die Qualität der Sanierungspläne weiterzuentwickeln und einheitliche Beurteilungsstandards sicherzustellen, hat die BaFin – wie schon im Vorjahr – gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank einen Quervergleich der eingereichten Sanierungspläne vorgenommen (siehe Infokasten).

Über den SSM, aber auch über Abwicklungskollegien (siehe Infokasten), ist die BaFin an der Konsultation von Abwicklungsplänen beteiligt. Diese dienen den Abwicklungsbehörden als Vorlage für den Fall, dass ein Finanzinstitut finanzielle Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden kann und abgewickelt werden muss. Im Berichtsjahr hat die europäische Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board – SRB) rund 50 solcher Pläne für die größten signifikanten Institute erstellt. Dabei konsultiert der SRB die EZB in ihrer SSM-Aufsichtsfunktion, um mögliche Widersprüche zwischen den angedachten Abwicklungsmaßnahmen oder eventuellen Abwicklungsvorbereitungen zum Going-Concern-Ansatz aufzudecken. In den gemeinsamen Aufsichtsteams unterstützt die BaFin die EZB bei der Auswertung der Abwicklungspläne.

Im Berichtsjahr hat die BaFin 15 Abwicklungspläne deutscher und ausländischer SSM-Institute ausgewertet. Zusätzlich hat sie zur Vorbereitung von Sitzungen des Supervisory Boards die Auswertungsergebnisse zu einer Vielzahl weiterer Abwicklungspläne ausländischer Institute überprüft. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse nutzt die BaFin, um ihre Auswertungspraxis konsequent weiterzuentwickeln und in den SSM einfließen zu lassen.

Bei der Beurteilung der Abwicklungspläne konzentriert sich die Aufsicht unter anderem auf die Identifikation der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und kritischen Funktionen, die idealerweise mit denen im Sanierungsplan übereinstimmen. Des Weiteren bewertet die Aufsicht aus der Going-Concern-Perspektive die von der Abwicklungsbehörde festgestellten Abwicklungshindernisse, die Maßnahmen zu deren Beseitigung und mögliche Konsequenzen für die Aufsichtstätigkeit. Die Aufsichtsbehörde bewertet auch die institutsspezifische MREL-Quote im Abwicklungsplan. Da Abwicklungspläne überwiegend erst seit dem Jahr 2016 erstellt werden, sind detailliertere Analysen der Abwicklungs- aber auch der Aufsichtsbehörden weiterhin erforderlich.

Stresstests von EBA und EZB

2016 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die 51 größten europäischen Banken nach 2014 erneut einem EU-weiten Stresstest unterzogen. Durchgeführt haben diesen Test die zuständigen Aufsichtsbehörden unter Anleitung der EBA. In der Eurozone war hierfür der SSM verantwortlich. Insgesamt nahmen 37 direkt von der EZB beaufsichtige Institute am EBA-Stresstest teil. Bei weiteren 56 Instituten hat die EZB parallel einen internen Stresstest durchgeführt, den SREP-Stresstest.

Von den 22 signifikanten deutschen Instituten nahmen 19 an einem der beiden Stresstests teil. Zwei Institute waren aufgrund ihrer anstehenden Fusion von den aufsichtlichen Stresstests ausgenommen.3 Ein weiteres Institut wurde nur über die Konsolidierung durch seine Muttergesellschaft einbezogen.

Beide Stresstests basierten auf der EBA-Methodik für Stresstests. Mit Blick auf den Proportionalitätsgedanken hat die Aufsicht den Instituten im SREP-Stresstest jedoch Vereinfachungen zugestanden, insbesondere beim Umfang der abgefragten Daten.

Das Hauptaugenmerk der Stresstests lag auf der künftigen Entwicklung der Eigenkapitalpositionen. Die Auswirkungen mussten unter Annahme einer statischen Bilanz in einem Basisszenario und einem Stressszenario über einen Dreijahreszeitraum bis 2018 ermittelt werden. Während das Basisszenario die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung widerspiegelte, wie sie von der EU-Kommission angenommen wurde, berücksichtigte das Stressszenario verschiedene, vom Europäischen Ausschuss für Systemrisiken ESRB (European Systemic Risk Board) vorgegebene systemische Risiken. Hierzu zählten unter anderem ein niedriges Wirtschaftswachstum mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die Ertragslage der Institute sowie ein plötzlicher Anstieg der teilweise sehr niedrigen Anleiherenditen. Im Marktrisiko wurde das Stressszenario durch zwei historisch beobachtbare Szenarien ergänzt.

Gegenüber dem Stresstest 2014 wurden erstmalig Rechtsrisiken als Teil des operationellen Risikos berücksichtigt. Eine weitere wesentliche Veränderung gegenüber 2014 stellte die explizite Berücksichtigung von Hedge-Beziehungen dar, die in der EBA-Methodik neu definiert wurden.

Folgende fünf Risikoarten standen bei beiden Stresstests im Fokus:

  1. Kreditrisiko (inklusive Verbriefungen und Staatenexposure)
  2. Marktrisiko (inklusive Staatenexposure)
  3. Nettozinseinkommen
  4. Operationelle Risiken (inklusive Rechtsrisiken)
  5. Sonstige Erträge und Aufwendungen

Anders als 2014 konnten die Institute diesmal vom Grundsatz der statischen Bilanzannahme im begrenzten Umfang abweichen. So konnten sie – nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden – die Jahresendergebnisse um Einmaleffekte bereinigen, wenn diese aufgrund der statischen Bilanzannahme die Ergebnisse verzerrt hätten. Unter Einmaleffekten sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Aufgabe von Geschäftsbereichen oder wesentliche Personalrestrukturierungen zu verstehen.

Neuerungen gab es auch im Qualitätssicherungsprozess. Da der SSM 2016 erstmalig die Verantwortung für die Durchführung der Stresstests übernommen hatte, erfolgte die Qualitätssicherung in einem SSM-weiten Prozess unter Federführung der EZB und personeller Einbindung der nationalen Aufsichtsbehörden. Mitarbeiter der BaFin beteiligten sich nicht nur im Rahmen ihrer nationalen Aufsichtsarbeit in Bonn, sondern wirkten auch in verschiedenen Teams bei der EZB in Frankfurt mit.

Mit den Ergebnissen der Stresstests sind EBA und EZB unterschiedlich umgegangen. Während die EBA die Ergebnisse des EBA-Stresstests umfänglich veröffentlicht hat, verzichtete die EZB auf die Veröffentlichung der Ergebnisse des SREP-Stresstests.

Risikodatenaggregation – Quervergleich zu Prinzipien des Basler Ausschusses

Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung gehörten 2016 zu den Aufsichtsprioritäten im SSM. Mit einem Quervergleich (Thematic Review) wollte die EZB die Umsetzung der BCBS 239 bewerten, welche die BaFin in der geplanten MaRisk-Novelle umsetzt.4 Zugleich sollten Vergleichsmaßstäbe für die Praxis in den Banken ermittelt und mögliche Abhilfemaßnahmen für Missstände identifiziert werden. Die Erkenntnisse aus dem Thematic Review werden in die bankindividuellen SREP-Entscheidungen 2017 der EZB einfließen.

Phase 1

Der Thematic Review bestand aus zwei Phasen: In Phase 1 bewerteten die JSTs eigens angeforderte, bankindividuelle Unterlagen. Unterstützt wurden sie dabei von einem zentralen Team des SSM, das neben Trainings und Workshops auch Orientierungshilfen bzw. Leitlinien für die Bewertungen gab. Dieses zentrale Team stellte bereits am Ende von Phase 1 einen vorläufigen kurzen Vergleichsbericht zur Verfügung, der es dem jeweiligen JST ermöglichte, den Rang der eigenen Bank einordnen zu können. Dieser Vergleichsbericht zeigte, dass die geprüften Banken die BCBS 239 noch nicht voll erfüllen konnten und weitere Arbeiten notwendig sind.

Schwierigkeiten bestanden bei der Erfüllung nahezu aller Prinzipien des BCBS 239. Insbesondere die Anforderungen an die Datenarchitekturen und Infrastrukturen sowie die Risikoberichterstattungen stellen besondere Herausforderungen für die Institute dar. Abschließend fanden Gespräche mit den Banken statt, in denen die JSTs mit den Banken über ihre Einschätzungen diskutierten.

Phase 2

Phase 2 des Thematic Review bestand aus einem Fire Drill und einer Data-Lineage-Übung. In der Data-Lineage-Übung mussten die Banken für ausgewählte Datenpunkte des aufsichtlichen Meldewesens die Herkunft und Aggregation der Daten aus den unterschiedlichen Datensystemen, rechtlichen Einheiten und Jurisdiktionen nachweisen. Beim Fire Drill sollten die Banken ihre Fähigkeiten zur schnellen, akkuraten Aggregation und Berichterstattung von Kreditrisiko- sowie Liquiditätsrisikodaten demonstrieren. Hierfür haben die JSTs die Bereitstellung der Daten und Berichte verlangt. Darüber hinaus mussten die internen Revisionen der Banken die Qualität der Lieferungen auf Grundlage der von der Aufsicht vorgegebenen Kriterien bewerten.

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. Liste der SSM-Institute auf der Internetseite der EZB.
  2. 2 Vgl. Sanierung und Restrukturierung.
  3. 3 WGZ BANK AG und DZ BANK AG; vgl. hierzu Fusion von DZ- und WGZ-Bank.
  4. 4 Vgl. hier zur Umsetzung der BCBS 239 (Principles for effective risk data aggregation and risk reporting) in der MaRisk-Novelle.

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