Sovereign exposures
Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin
Forderungen (Sovereign Exposures) an Staaten, Kommunen und öffentliche Stellen im Bankbuch sind vor allem durch die Staatsschuldenkrise und die Nullrisikogewichtung von Eurostaaten in den Fokus der Regulierung gerückt. Um den Staaten-Banken-Nexus zu lockern, war sowohl im Basler Ausschuss als auch auf EU-Ebene das Ziel, entsprechende regulatorische Politikoptionen zu entwickeln. Brisanz entwickelt das Thema dadurch, dass eine Überarbeitung der Risikogewichtung Teil der Diskussionen über die Vollendung der Bankenunion geworden ist. Um doppelte Arbeit zu vermeiden, wartet die EU zunächst die Ergebnisse der Diskussionen im Basler Ausschuss ab. Diese werden voraussichtlich noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wegen der hohen politischen Bedeutung sollen die Arbeiten in einer umsichtigen, schrittweisen und ganzheitlichen Art und Weise (Careful, Gradual and Holistic Manner) erfolgen. Grund für die Dauer der Verhandlungen ist auch die Interessenlage in den Gremien, die immer noch sehr heterogen ist. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Kompromissfindung.
Für 2017 ist ein Konsultations- oder Diskussionspapier mit potenziellen Handlungsoptionen geplant. Folgende Optionen stehen dabei zur Diskussion:
- Berücksichtigung von Kreditrisiken, das heißt Einführung einer Untergrenze für die Risikogewichtung und damit Etablierung risikosensitiver Kapitalanforderungen
- Berücksichtigung von Konzentrationsrisiken mittels marginaler Risikogewichts-zuschläge in Abhängigkeit der relativen Höhe des Risikopositionswerts zu den anrechenbaren Eigenmitteln
- Verbesserungen in Säule II und III des Baseler Regelwerks, insbesondere Berücksichtigung von Staatsrisiken im Rahmen von Stresstests und verstärkte Offenlegung von Risikopositionen gegenüber Staaten
- Alternativ: Beibehaltung des Status quo
Eng verbunden mit der Entwicklung der Handlungsoptionen ist eine stringentere Definition des Staats als Kreditnehmereinheit und den damit verbundenen Risikogewichtszuschlägen. So soll regulatorische Arbitrage vermieden werden. Auch zu dieser Frage nimmt das Konsultationspapier daher Stellung und skizziert mögliche Lösungen.
Der Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichtsinstanzen GHOS (Group of Governors and Heads of Supervision) muss der Entwurf des Konsultationspapiers dem Mandat entsprechend zuerst vorgelegt werden. GHOS entscheidet auch darüber, ob der Entwurf als Konsultations- oder Diskussionspapier veröffentlicht wird.