BaFin - Navigation & Service

Bilanzierungs- und Bewertungspraxis

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Der Wert der Forderungen und Verbindlichkeiten eines Finanzunternehmens ist die Grundlage jeder Solvenzaufsicht. Die Kapital- und Liquiditätsanforderungen der Finanzaufsicht basieren auf Preisen und Kursen und deren Bewertung durch das Rechnungswesen. Lange Zeit erwiesen sich Anschaffungskosten und Marktwert als verlässliche und nachprüfbare Basis zur Bewertung eines Vermögensgegenstands. In den zurückliegenden Jahren der Finanzkrise wurde jedoch das Vertrauen in die Marktwerte schwer erschüttert. Märkte brachen zusammen oder trockneten aus. Andere wurden so volatil, dass ein aktueller Marktpreis wie zufällig erschien.

Die Folge ist, dass heute für viele Finanzprodukte anstelle eines Marktwerts der beizulegende Zeitwert (Fair Value) auf Basis von Annahmen und Prognosen ermittelt wird. Doch auch dort, wo ein echter Marktwert prinzipiell ermittelbar ist, stehen hohe Kosten einer genauen Bewertung manchmal im Wege, etwa bei der Bewertung von Immobilien als Sicherheiten im Kreditgeschäft.

Traditionell haben Bilanzierungsfragen einen festen Platz in der Aufsicht. Die BaFin wirkt an der Interpretation der Rechnungslegungsvorschriften mit, kommentiert Rechtsetzungsinitiativen und entwickelt Maßstäbe zur Darstellung und Prüfung der Bilanzen. Wenn erforderlich, entscheidet die BaFin als zweite Stufe des Enforcements zur Durchsetzung der Rechnungslegungsnormen auch Einsprüche gegen die Feststellungen der DPR.

Im Allgemeinen vertraut die BaFin auf die hohe Qualität der deutschen Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, auf der Basis der Stellungnahmen und Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) und kontrolliert von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Seit einiger Zeit setzt sich die BaFin selbst intensiver mit den Maßstäben und Verfahren der Bewertung auseinander. Die BaFin hat daher ein Referat eingerichtet, dass sich mit Fragen der Bilanzierungs- und Bewertungspraxis befasst, etwa mit den Spielräumen der Bewertung und den Wahlrechten und Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen. Ziel ist es, sich ein eigenes Bild vom Zustandekommen der Werte zu machen, die als Basis für viele fundamentale Kennzahlen der Finanzaufsicht dienen. Die BaFin hat das Referat dafür auch mit der Befugnis ausgestattet, im Einzelfall eigene Prüfungen durchzuführen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback