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Thema Eigenmittel Finalisierung der Basel-III-Reformagenda

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Auf Bitte der G20-Staats- und -Regierungschefs arbeitet der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS (Basel Committee on Banking Supervision) seit einiger Zeit an der Finalisierung der Nach-Krisen-Reformagenda, insbesondere an der Überarbeitung der globalen Eigenkapitalvorschriften für Banken, die unter „Basel III“ bekannt sind. Kern der Überarbeitung waren Modelleansätze, deren Ergebnisse zu sehr voneinander abwichen. In mehreren Studien wurde eine übermäßige Variabilität der risikogewichteten Aktiva und damit des modellbasierten regulatorischen Eigenkapitals festgestellt.1

Allerdings ist nicht jede Variabilität ungewollt. Mitunter ergeben sich die Abweichungen aus den Geschäftsmodellen oder aus der Tatsache, dass Länder nationale Wahlrechte ausgeübt haben. All dies floss in Diskussionen über den IRBA, den Internal Ratings-Based Approach (auf Internen Ratings Basierender Ansatz), ein. Ein gesundes Misstrauen gegenüber Modellen ist aus Sicht der BaFin durchaus angebracht. Zu sehr haben die Banken interne Modelle verwendet, um ihre regulatorischen Eigenkapitalanforderungen zu optimieren, was die – zum Teil erheblichen – Abweichungen zu den geltenden Standardansätzen gezeigt haben. Das bewusste Herunterrechnen der Kapitalanforderungen mit internen Modellen war aber nur eine Ursache für die auffälligen Abweichungen zu den Standardsätzen. Der Basler Ausschuss stellte darüber hinaus auch fest, dass die Standardansätze für Kreditrisiko, Marktrisiko, Kontrahentenausfallrisiko, und dessen Bepreisung (Credit Valuation Adjustment) und operationelles Risiko nicht mehr risikogerecht kalibriert waren, und passte sie an.

Output Floor

Teil der geplanten so genannten Basel-III-Finalisierung waren auch die Abschaltung des fortgeschrittenen Ansatzes für das operationelle Risiko (Advanced Measurement ApproachAMA), ein Aufschlag auf die Verschuldungsquote Leverage Ratio für global systemrelevante Banken (Global Systemically Important BanksG-SIBs) und – last but not least – ein möglicherweise neben der Leverage Ratio einzuführender Output Floor.

Mit dem Output Floor will der Basler Ausschuss verhindern, dass bei der Nutzung interner Modelle das regulatorische Eigenkapital einen bestimmten Prozentsatz des jeweiligen Standardansatzes unterschreitet. Das Konzept soll vor allem das Gaming Risk adressieren, also die bewusste Ausnutzung von Modellierung zur Absenkung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen. Die Leverage Ratio dagegen soll Fehler im Modell abdecken.

Die Verhandlungen gestalte(te)n sich schwierig. Während einige Staaten die Modellierung am liebsten abschaffen und nur noch die Standardansätze für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen anwenden wollen, vertritt die BaFin die Meinung, dass interne Modellierung einen wesentlichen Beitrag zu Risikoanalyse, -bewertung und -management leistet. Viele Risiken blieben unerkannt, würden interne Modellierung diese nicht identifizieren. Dieses Gut gilt es zu bewahren.

Exzessive Variabilität eindämmen

Die BaFin vertrat und vertritt in den Verhandlungen die Meinung, dass man die exzessive Variabilität eindämmen muss, ohne jedoch auf die Vorzüge der Modellierung bei der Risikoeinschätzung zu verzichten. Der Output Floor sollte also nur Ausreißer treffen und nicht das Gros der deutschen Bankenlandschaft.

Bei den Diskussionen mach(t)en sich auch die unterschiedlichen nationalen Interessen bemerkbar. Die Unterschiede beruhen unter anderem darauf, dass einige Risiken in den einzelnen Ländern unterschiedlich bewertet werden. So ist beispielsweise das Ausfallrisiko bei einem Immobilienkredit kaum über Ländergrenzen hinweg vergleichbar, da das Insolvenzrecht in den Mitgliedstaaten des BCBS vollkommen unterschiedlich geregelt ist. Der Ausfall eines Kreditderivats dagegen würde nahezu identische rechtliche Reaktionen auslösen. Das macht(e) die Verhandlungen besonders diffizil, da kein Staat seine Märkte, großen Institute oder systemisch bedeutsame Bankprodukte durch internationale Regulierung eingeschränkt sehen möchte.

Der Basler Ausschuss hat Änderungen zum IRBA und zum Standardansatz für das Kreditrisiko beschlossen. Er hält an der Abschaffung des AMA fest und hat einen neuen Standardansatz für das operationelle Risiko entwickelt. Zudem wird die Leverage Ratio für global systemrelevante Institute in Abhängigkeit ihrer bisherigen, schon bekannten G-SIB-Puffer kommen. Diese Punkte sind geklärt. Offen sind derzeit noch Gestaltung und Höhe des Output Floors. Insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienkrediten diskutiert man weiterhin über nationale Besonderheiten, für die es entweder Übergangsvorschriften oder nationale Wahlrechte geben soll. Auch über die Höhe des Output Floors ist man sich noch nicht einig. Die BaFin vertritt die Position, dass der Output Floor Institute binden soll, die Modelle zur Optimierung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen nutzen. Er soll zwar die interne Modellierung nicht so benachteiligen, dass diese sich für Institute nicht mehr lohnt, ihnen aber einige wenige Beschränkungen durch höhere Kapitalanforderungen auferlegen. Bis zum Redaktionsschluss waren die Entscheidungen zu den letzten offenen Punkten noch nicht gefallen. Die Implementierung des Gesamtpakets wird – mit wenigen Besonderheiten etwa bei der Immobilienfinanzierung – nach Vorgabe des BCBS bis 2025 abzuschließen sein.

Fußnoten:

  1. 1 Siehe hierzu den aufsichtlichen Quervergleich der EBA.

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