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Thema Makroaufsicht IWF-Bericht

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Der Internationale Währungsfonds (IWF) veröffentlichte im Juni 2016 seinen aktuellen Bericht zur Stabilität des deutschen Finanzsektors, den er im Rahmen des Financial Sector Assessment Programs (FSAP) geprüft hatte.

Gutes Zeugnis für deutschen Finanzsektor

Der IWF stellt dem deutschen Finanzsektor insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Der IWF zeichnet das Bild eines gefestigten, insgesamt stabilen und widerstandsfähigen deutschen Finanzsystems – sowohl mit Blick auf die allgemeine Stabilitätslage als auch hinsichtlich struktureller Themen wie Krisenbewältigung, Aufsichtsregime, makroprudenzielle Instrumente sowie Sanierung und Restrukturierung.

Der IWF hebt in dem Bericht die Bedeutung des deutschen Finanzsektors für die europäische Finanzstabilität hervor. Darüber hinaus erfülle der Bundesanleihemarkt eine globale Safe-Haven- und Benchmark-Funktion und sei ein wichtiger internationaler Vergleichsmaßstab.

Die Einschätzungen des IWF decken sich insgesamt weitgehend mit der Bewertung aller beteiligten deutschen und europäischen Behörden. In Einzelfragen vertritt der IWF allerdings eine deutlich andere Auffassung.

Risiken und Stresstests

Insbesondere das Niedrigzinsniveau birgt laut IWF Risiken für die Profitabilität der Banken und Versicherer. Ferner könnten ein globaler Wachstumsschock, ein Konjunktur¬einbruch in Schwellenländern oder erneute Spannungen im Euro-Raum zu rasch steigenden Risikoprämien und Vermögenspreisvolatilitäten führen. Das wiederum würde die Wahrscheinlichkeit des Eintretens finanzieller Risiken in Deutschland sowie grenzüberschreitender Ansteckungsrisiken verstärken. Allerdings schnitten sowohl Banken als auch Versicherer bei den Stresstests des IWF gut ab.

Bankenregulierung und -aufsicht

Der IWF bewertet die Regulierung und Aufsicht über Banken in Deutschland, das er als erstes Land innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) prüfte, insgesamt positiv. Die Herabstufungen gegenüber der Prüfung 2011 ergeben sich aus neuen Gewichtungen und der Verschärfung der Kernprinzipien für effektive Bankenaufsicht vom Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS (Basel Committee on Banking Supervision).

Ferner beruhen die Herabstufungen darauf, dass die Prüfer des IWF das deutsche Two-Tier-System, also die Trennung von Aufsichtsrat und Geschäftsleitung, bemängelten und besonders gewichteten. Dieses hatte jedoch der Baseler Ausschuss selbst (als Urheber der hierfür relevanten Core Principles) bereits als gleichwertig mit dem One-Tier-System eingestuft, bei dem ein Organ beide Funktionen wahrnimmt.

Finanzmarktinfrastruktur

Die Überprüfung, ob die Aufsichtsstandards für Zentrale Gegenparteien (Central CounterpartiesCCPs) eingehalten werden, verlief sehr zufriedenstellend. Der IWF sieht die internationalen Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen als nahezu vollständig erfüllt an.

Versicherungsregulierung und -aufsicht

In Bezug auf den Versicherungssektor kommt der IWF ebenfalls zu einem guten Ergebnis. Die geringe Rentabilität der Geschäftsmodelle werde allerdings durch das Niedrigzinsumfeld verschärft. Ungeachtet der Herausforderungen und der Umsetzung von Solvency II, hätten Lebensversicherer aber nach wie vor eine signifikante Verlustausgleichskapazität.

Regulierung und Beaufsichtigung von Investmentfonds

Der IWF bewertet die Aufsicht der BaFin über Investmentfonds als entschieden, aber fair. In Bezug auf das Liquiditätsmanagement empfiehlt der IWF weitere Instrumente zur Liquiditätssteuerung. Nach der derzeitigen Gesetzeslage stehen den deutschen Vermögensverwaltern (Asset-Managers) nur die Aussetzung der Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Sachrücknahme zur Verfügung. Für die Einführung weiterer Liquiditätstools wäre eine Gesetzesänderung erforderlich.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der IWF würdigt insbesondere die deutlichen Fortschritte beim Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 Strafgesetzbuch (StGB). Durch die Erweiterung des Vortatenkatalogs um die so genannte Selbstgeldwäsche entspreche der Straftatbestand nun weitgehend den internationalen Standards. Darüber hinaus betrachtet der IWF das Kontenabrufverfahren als äußerst effektives Instrument.

Bankenabwicklung und Krisenmanagement

Der Rahmen für das Krisenmanagement ist laut IWF durch die deutsche Umsetzung der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution DirectiveBRRD)1 sowie der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme2 signifikant gestärkt worden. Die Empfehlung des IWF aus dem vorangegangenen FSAP, eine einheitliche Garantie von 100.000 Euro pro Einleger festzulegen und die Einlagensicherungssysteme adäquat vorzufinanzieren, wurden dadurch erfüllt. Die EU-Einlagensicherungsrichtlinie enthält harmonisierte Regelungen zur Sicherungsgrenze und zur Finanzierung der Sicherungssysteme.3

Fußnoten:

  1. 1 RL 2014/59/EU, ABl. EU L 173/190.
  2. 2 RL 2014/49/EU, ABl. EU L 173/149.
  3. 3 Vgl. Jahresbericht 2015, Seite 52 ff.

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