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Thema BaFin Bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Im Jahr 2016 hat die BaFin weitere Memoranda of Understanding (MoUs) geschlossen (siehe Anhang), darunter beispielsweise eine Vereinbarung mit der libanesischen Capital Market Authority (CMA). Ferner hat die BaFin ein MoUs mit der iranischen Securities & Exchange Organisation (SEO) ausgehandelt. Beide Memoranda regeln die Zusammenarbeit der jeweiligen Behörden in Fragen der Wertpapieraufsicht (siehe Infokasten „Memoranda of Understanding“).

Darüber hinaus hat die BaFin mit der United States Commodity Futures Trading Commission (CFTC) ebenfalls ein MoU über eine engere Zusammenarbeit in der Wertpapieraufsicht abgeschlossen. Die Aufsichtsbehörden vereinbarten darin den Austausch von Informationen.

Auf dem Gebiet der Bankenaufsicht vereinbarte die BaFin ein MoU mit der Banking Agency of the Federation of Bosnia and Herzegovina und der Banking Agency of Republika Srpska. Gegenstand des Übereinkommens sind unter anderem der Informationsaustausch zu Kreditinstituten sowie lokale Aufsichtsbesuche.

Eine intensive technische Kooperation betrieb die BaFin auch im Berichtsjahr mit einer Vielzahl von Ländern, zum Beispiel mit Vietnam – vor allem in Fragen der Wertpapieraufsicht – und mit der Ukraine.

Zusammen mit der Deutschen Bundesbank setze die BaFin 2016 auch die seit Jahren gut funktionierende technische Zusammenarbeit mit der Bank of Kosovo fort. Beide Behörden haben im Kosovo ein gemeinsames Seminar gestaltet, bei dem sie die modernisierte, risiko-basierte Bankenaufsicht thematisierten. Die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat dieses mehrtägige Vorhaben begleitet.

Darüber hinaus richtete die BaFin als Mitglied in der European Supervisory Education Initiative (ESE) auch im Jahr 2016 Fachseminare aus. Gegenstand dieser Tagungen waren Finanzkonglomerate und Verbraucherschutz.

Auf dem Feld der multilateralen Zusammenarbeit unterstützt die BaFin die Entwicklung und Implementierung des Enhanced Multilateral Memorandum of Understanding (EMMoU) der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO (International Organization of Securities Commissions). Der ausgeweitete Text umfasst nun die so genannten ACFIT-Powers: das Einholen von Wirtschaftsprüfungsunterlagen (Audit Papers), die Erzwingung von Aussagen (Compelled Testimony), die Beratung beim Einfrieren von Vermögenswerten für einen ausländischen Aufseher (Asset Freeze) sowie die Einholung und Übermittlung von Internetprovider- und Telefonverbindungsdaten (Internet Service Provider and Telephone Records). Ziel ist es, die effektive Durchsetzung der wertpapierrechtlichen Vorschriften auch im Lichte der fortschreitenden Globalisierung, zunehmenden Vernetzung und des technischen Fortschritts sicherzustellen. Die Implementierung beginnt im Jahr 2017 unter Mitwirkung der BaFin.

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