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Thema Verbraucherschutz Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Im Juli 2015 trat das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft, das die harmonisierten Vorgaben der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt und damit den Einlegerschutz stärken soll.1 Die Einlagensicherungssysteme müssen künftig mindestens alle drei Jahre Stresstests durchführen, erstmals also im Jahr 2017. Dabei werden die Belastbarkeit sowie die Funktionstüchtigkeit der Einrichtungen überprüft und sichergestellt. Darüber hinaus sind die deutschen Einlagensicherungssysteme aufgrund der gesteigerten Anforderungen des Gesetzes unter anderem verpflichtet, bis zum Jahr 2024 ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 % der gedeckten Einlagen aufzubauen. Die Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung (Entsch-FinV) konkretisiert die Vorgaben zur Finanzierung von gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Sie ist am 5. Januar 2016 in Kraft getreten. Institute, die den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen zugeordnet sind, entrichteten 2016 aufgrund dieser Verordnung ihren ersten Jahresbeitrag.

Die Entschädigung der Einleger muss nach den Vorschriften des EinSiG nun innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen. Der Bankkunde braucht keinen Antrag mehr zu stellen. Die Sicherungssysteme müssen nun zudem erhöhte Berichtspflichten gegenüber der Aufsicht erfüllen. Ihre Mitgliedsinstitute müssen die Einleger umfänglicher über deren Absicherung informieren. Diese Verpflichtungen treffen auch die als Einlagensicherungssystem anerkannten Institutssicherungssysteme des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), die ebenfalls begonnen haben, ihre Zielausstattung anzusparen.

Auch auf europäischer Ebene ist die Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie weiter vorangeschritten. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) hatte bereits im Jahr 2015 Leitlinien zu Zahlungsverpflichtungen der Mitgliedsinstitute von Einlagensicherungssystemen sowie zur Beitragserhebung entwickelt. Im Februar 2016 veröffentlichte sie Leitlinien zu Kooperationsvereinbarungen mit den Systemen anderer europäischer Staaten. Außerdem publizierte sie im Oktober 2016 Leitlinien zu Stresstests von Einlagensicherungssystemen. Die BaFin wirkte daran in den zuständigen Arbeitsgruppen mit.

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. Jahresbericht 2015, Seite 52 ff.

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