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Thema Verbraucherschutz Streitschlichtung

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und Finanzschlichtungsstellenverordnung

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)1, das die europäischen Vorgaben der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung umsetzt und neue Standards für unabhängige und transparente Schlichtungsverfahren vorsieht, ist am 1. April 2016 in Kraft getreten. Die Schlichtungsstelle bei der BaFin ist nun behördliche Verbraucherschlichtungsstelle, und zahlreiche langjährig tätige private Schlichtungsstellen im Finanzsektor wurden vom Bundesamt für Justiz (BfJ) als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt. Zugleich erweitert § 14 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) die Zuständigkeiten der BaFin-Schlichtungsstelle. Die Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV), die für die BaFin-Schlichtungsstelle am 1. Februar 2017 in Kraft getreten ist, regelt das Schlichtungsverfahren.2

Zusammenarbeit mit anderen Schlichtungsstellen

Die BaFin-Schlichtungsstelle ist seit 2012 Mitglied im Netzwerk der Finanzschlichtungsstellen (FIN-NET) bei der Europäischen Kommission, das die grenzüberschreitende Schlichtung fördert. Im September 2016 hat die BaFin-Schlichtungsstelle mit den anderen nationalen Mitgliedern im FIN-NET und mit Unterstützung vom Bundesfinanzministerium erstmals ein Plenary Meeting in Deutschland ausgerichtet, das in Berlin stattfand.

Am 8. September 2016 richtete die BaFin bereits zum fünften Mal ein Treffen von Vertretern der deutschen Schlichtungsstellen des Finanzsektors aus.

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. hierzu Jahresbericht 2015, Seite 65.
  2. 2 Vgl. Tätigkeitsbericht 2016 der Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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