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Chronologie wichtiger Ereignisse 2016

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Januar
  • Das neue europäische Versicherungsaufsichtsregime Solvency II tritt in Kraft.
  • Die neue BaFin-Abteilung Verbraucherschutz nimmt ihre Arbeit auf.
  • Die BaFin veröffentlicht Neuauflagen ihres Merkblatts zu den Geschäftsleitern gemäß Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie ihres Merkblatts zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB.
  • Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS (Basel Committee on Banking Supervision) veröffentlicht ein grundlegend neues Rahmenwerk zur Eigenmittelunterlegung von Marktrisiken.
  • Die BaFin erteilt – in Absprache mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und noch im Rahmen der Übergangsregelung – der EIS Einlagensicherungsbank GmbH, Berlin, eine Bankerlaubnis. Das Institut ist ein gemeinsames Unternehmen des Bundesverbands deutscher Banken und des Prüfungsverbands deutscher Banken und soll die Handlungsfähigkeit der privaten Einlagensicherung bei drohenden finanziellen Schwierigkeiten eines durch den Einlagensicherungsfonds abgesicherten Instituts verbessern.
Februar
  • Die Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive – IDD) tritt in Kraft und ist bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen
  • Die BaFin verhängt gegenüber der Maple Bank GmbH ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) wegen drohender bilanzieller Überschuldung. Kurze Zeit später stellt sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und stellt daraufhin auch den Entschädigungsfall fest.
  • Die Absicht der Deutsche Börse AG und der London Stock Exchange Group, sich unter einer gemeinsamen Holding (HLDCO123 PLC) zusammenzuschließen, wird durch eine Ad-hoc-Meldung der Deutschen Börse AG öffentlich bekannt.
März
  • Die EZB senkt den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte von 0,05 % auf 0 %. Gleichzeitig setzt sie den Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität von 0,3 % auf 0,25 % und den Satz für die Einlagenfazilität von -0,3 % auf -0,4 % herab.
  • Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie tritt in Kraft. Die Änderungen unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im KWG sollen Verbrauchern beim Kauf von Wohnimmobilien größtmöglichen Schutz bieten.
  • Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Delegierte Verordnung, die unter anderem nähere Vorgaben zu Inhalt und aufsichtlicher Bewertung von Sanierungsplänen und zu den Voraussetzungen für gruppeninterne finanzielle Unterstützung macht.
  • Die EZB veröffentlicht ihre Verordnung über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume sowie einen Leitfaden zur Harmonisierung von Optionen und Ermessensspielräumen in der Bankenaufsicht.
  • Der Internationale Währungsfond (IWF) prüft im Rahmen seines Financial Sector Assessment Programs im Februar und März auch die Arbeit der BaFin (FSAP-Prüfung).
April
  • Der BCBS veröffentlicht das überarbeitete Regelwerk zur Behandlung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch.
  • Der BCBS veröffentlicht eine Überarbeitung des Rahmenwerks zur Leverage Ratio.
  • Die BaFin erlässt eine Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der Mitarbeiter, die mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befasst sind.
Mai
  • Der erste deutsche aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions – LSI) startet. Über 300 LSIs werden geprüft. Ende Juli / Anfang August versendet die BaFin die ersten SREP-Bescheide mit individueller Festsetzung eines Kapitalzuschlags.
  • Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Delegierte Verordnung zur Präzisierung der Kriterien zur Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL).
Juni
  • Die Regelungen des Zahlungskontengesetzes zum Basiskonto treten in Kraft. Es räumt jedem Verbraucher einen Anspruch auf Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) ein. Die BaFin erhält die Aufgabe, den Kontrahierungszwang der Institute auf Antrag durchzusetzen.
  • Die Pflicht, bestimmte Zinsderivate über eine zentrale Gegenpartei zu clearen, tritt für größere Marktteilnehmer, die schon Mitglied einer zentralen Gegenpartei sind, in Kraft. Im Jahr 2017 wird die Pflicht schrittweise auf weitere Produkte und kleinere Marktteilnehmer ausgedehnt.
  • In einem Referendum entscheiden sich die Briten mit knapper Mehrheit für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit-Referendum).
  • Die BaFin veröffentlicht FAQ zur Anlage von Eigenmitteln gemäß § 25 Absatz 7 KAGB: Der Katalog wird fortlaufend aktualisiert.
  • Der Geltungsbeginn der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) und der Verordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) wird um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 verschoben. Die Umsetzungsfrist der MiFID II-Richtlinie für die Mitgliedstaaten wird bis zum 3. Juli 2017 verlängert
Juli
  • Die ersten Teile des 1. Finanzmarktnovellierungsgesetzes treten in Kraft.
  • Die BaFin richtet eine zentrale Stelle für Hinweisgeber (Whistleblower) ein, über die Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften gemeldet werden können.
  • Die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gilt nun vollständig in allen EU-Mitgliedstaaten. Durch die MAR ändern sich Vorgaben zum Verbot der Marktmanipulation und beim Insiderrecht. Außerdem verschärft die MAR das Sanktionsregime.
  • Die BaFin veröffentlicht erste Zahlen zu Solvency II, die auf den Daten der Versicherungsunternehmen zum Jahresanfang (Day-1-Reporting) und der quantitativen Berichterstattung zum ersten Quartal beruhen.
  • Der BCBS veröffentlicht sein überarbeitetes Verbriefungsrahmenwerk, das Regelungen zu den Eigenkapitalanforderungen für einfach strukturierte, transparente und vergleichbare Verbriefungen einschließt.
  • Die BaFin veröffentlicht eine Allgemeinverfügung zur Einreichung aufsichtlicher Finanzinformationen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/534 der EZB.
  • Die BaFin beginnt die Anhörungsphase für ein geplantes Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von bis dato so genannten Bonitätsanleihen an Privatkunden. Die Verbände der betroffenen Emittenten und Vertriebsunternehmen nehmen dies zum Anlass, am 16. Dezember 2016 eine umfassende Selbstverpflichtung zu veröffentlichen. Die BaFin teilt daraufhin mit, das geplante Verbot zunächst zurückzustellen und die Wirkung der Selbstverpflichtung zu überprüfen.
  • Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) veröffentlicht die Ergebnisse ihres europaweiten Stresstests. Insgesamt haben 51 Institute am EBA-Stresstest teilgenommen, darunter neun deutsche Institute.
  • Die beiden deutschen Zentralgenossenschaftsbanken WGZ Bank AG und DZ Bank AG verschmelzen zur DZ Bank AG und werden damit Deutschlands drittgrößte Geschäftsbank.
August
  • Die BaFin stellt die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) nebst dazugehöriger Auslegungshilfe zur Konsultation.
September
  • Die Umstrukturierung zweier großer deutscher Energieversorger, E.ON SE und RWE AG, führt zu den Börsengängen (IPOs) von Uniper SE und innogy SE.
  • Die Regelungen des Zahlungskontengesetzes (ZKG) zur Kontenwechselhilfe treten in Kraft.
  • Die BaFin passt die Solvabilitätsverordnung (SolvV) für Banken an Vorgaben der EZB-Verordnung zu Optionen und Ermessensspielräumen an.
Oktober
  • Die EBA veröffentlicht Leitlinien zur außervertraglichen Kreditunterstützung bei Verbriefungstransaktionen.
  • Die Europäische Kommission veröffentlicht Durchführungsverordnungen zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zur Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen zu aufsichtlichen Bonitätsstufen.
November
  • Die BaFin veranstaltet im November und Dezember insgesamt vier Workshops zu den Transparenzpflichten nach der MAR. Die Workshops richteten sich insbesondere an Emittenten bei Multilateralen Handelssystemen (Multilateral Trading Facilities – MTF).
  • Der Finanzstabilitätsrat FSB (Financial Stability Board – FSB) stuft erneut neun Versicherungsgruppen als global systemrelevant ein.
  • Die Europäische Kommission veröffentlicht ein Reformpaket mit Gesetzesvorschlägen, mit denen die Widerstandsfähigkeit von Banken gestärkt und die Risiken im Bankensektor reduziert werden sollen.
  • Die EU-Kommission veröffentlicht einen Gesetzvorschlag für die Sanierung und Abwicklung von Zentralen Gegenparteien.
Dezember
  • Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vorsitz der Gruppe der Zwanzig (G20) übernommen.
  • Die Pflicht zur Anwendung von Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products – PRIIPs) nach der PRIIPS-Verordnung wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2018 verschoben.
  • Das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission einigen sich über die neu gestaltete Prospektverordnung.
  • Die BaFin stellt den Entwurf einer geplanten Allgemeinverfügung zur Konsultation, mit der sie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften (Contracts for Difference - CFDs) einschränken will. Um Privatkunden zu schützen, sollen diesen dann nur noch Produktvarianten ohne Nachschusspflicht angeboten werden dürfen.
  • Die Änderungen der Anzeigenverordnung treten in Kraft. Die Verordnung berücksichtigt damit unter anderem geänderte europarechtliche Vorgaben und die daraus resultierenden Änderungen des KWG sowie die Tätigkeit der EZB als Aufsichtsbehörde.
  • Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) veröffentlicht ihren Abschlussbericht zum europaweiten Stresstest 2016 für Versicherungsunternehmen. Die Ergebnisse bestätigen die Einschätzungen der BaFin zu den Auswirkungen eines langanhaltenden Niedrigzinsumfeldes auf die deutschen Lebensversicherer.
  • Der Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee) der drei europäischen Aufsichtsbehörden wendet sich mit einem Bericht über die Verminderung der Bezugnahme auf Ratings an die nationalen Aufsichtsbehörden, die die Verwender von Ratings beaufsichtigen. Der Bericht soll dazu beitragen, dass die EU-Ratingverordnung europaweit einheitlich ausgelegt wird.
  • Basierend auf ihrer Untersuchung zum Closet Indexing will die BaFin die Fondsindustrie zu mehr Transparenz verpflichten und stellt dazu den Entwurf einer Veröffentlichung zur Aufnahme von zusätzlichen Angaben in die Verkaufsprospekte von Publikumsfonds zur Konsultation.
  • Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und bringt damit ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auf den Weg.
  • Das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung wird im Bundesgesetzblatt verkündet. In Reaktion auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2016 hatte der Gesetzgeber § 104 Insolvenzordnung angepasst, damit Nettingklauseln wieder insolvenzfest vereinbart werden können, die auch die Anforderungen für die aufsichtsrechtliche Anerkennung – insbesondere nach der Eigenmittelverordnung CRR (Capital Requirements Regulation) – erfüllen.
  • Die neue Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-II-Richtlinie) wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie enthält detailliertere Vorgaben zur Unternehmensführung und zu den Informationspflichten gegenüber den Versorgungsberechtigten als die bisherige Richtlinie.
  • Eine Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) tritt in Kraft. Der Katalog der von den betroffenen Einrichtungen gesondert zu erstattenden Kosten in § 15 FinDAG wird erweitert: Er umfasst nun auch Kosten von BaFin und Bundesbank, die im Rahmen einer Prüfungsanordnung durch die Europäische Zentralbank entstehen. Diese Kosten werden also nicht durch die EZB selbst abgerechnet.
  • Die BaFin erlässt eine Allgemeinverfügung zur Eigenmittelunterlegung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch für Banken, die noch nicht beim SREP berücksichtigt worden sind.
  • Das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz) wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Es regelt die teilweise Eingliederung der FMSA in die BaFin. Die BaFin übernimmt am 1. Januar 2018 die Aufgabe der Nationalen Abwicklungsbehörde von der bis dahin zuständigen FMSA. Die FMSA wird im Übrigen mit den Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) in die Finanzagentur integriert.

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