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Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Am 23. Juni 2016 entschieden sich die Bürger des Vereinigten Königreichs in einem Referendum mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union (EU). Das Votum für den Brexit sorgte am Folgetag für heftige Kursschwankungen. Die Märkte beruhigten sich aber schnell wieder. Die längerfristigen ökonomischen Auswirkungen des Brexits auf die kontinentaleuropäischen Handelsverflechtungen hängen vom Ergebnis der bevorstehenden Austrittsverhandlungen ab.

Zahlreiche unter britischer Aufsicht stehende Unternehmen – darunter auch viele Tochtergesellschaften großer außereuropäischer Banken – nutzen die europäischen Passporting-Rechte, um Bankgeschäfte und sonstige Finanzdienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten anzubieten. Ende 2016 erbrachten etwa 140 britische Unternehmen aus allen beaufsichtigten Finanzsektoren ihre Geschäfte über eine Niederlassung in Deutschland. Beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr liegt die Zahl noch höher: Vom Services-Passport machten mehr als 2.700 Unternehmen Gebrauch. Je nach Ausgestaltung des Brexits können die Passporting-Rechte künftig entfallen, so dass die betroffenen Unternehmen erwägen, ihren Sitz an andere Finanzplätze innerhalb der Europäischen Union zu verlagern.

Die BaFin hat sich auf entsprechende Anfragen vorbereitet und geht auch aktiv auf interessierte Unternehmen zu, etwa mit Workshops und dem Angebot individueller Gespräche. Als deutsche Aufsicht will sie den Unternehmen Klarheit, Unterstützung und einen verlässlichen Rahmen bieten, der es ihnen ermöglicht, auch unter den neuen politischen Bedingungen Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Brexit-Workshop mit ausländischen Banken

Auf Initiative von Präsident Felix Hufeld lud die BaFin am 30. Januar 2017 rund 50 Vertreter von ausländischen Banken zu einem Workshop in Frankfurt ein, um sich mit ihnen über aufsichtliche Fragen zum Brexit auszutauschen. Im Fokus standen beispielsweise die Themen Risikomanagement, Compliance, Auslagerung, interne Modelle, Großkreditvorschriften, Sanierungsplanung und Erlaubnisverfahren nach dem Kreditwesengesetz.

Abteilungspräsident Dr. Peter Lutz sagte nach dem Gespräch: „Der Brexit ist für uns als überzeugte Europäer kein Grund zur Freude. Wir müssen aber nun pragmatisch sein und den Instituten bei ihren strategischen Entscheidungen die nötige aufsichtliche Klarheit bieten.“ Die BaFin tue dies, um Instituten, die ihr Geschäft nach Deutschland verlagern wollen, eine verlässliche Grundlage für ihre Tätigkeit zu geben, aber auch, damit keine Gefahren für den deutschen Finanzsektor entstünden. Hier sehe er die BaFin als deutsche Allfinanzbehörde in einer besonderen Rolle, da sie den gesamten Finanzmarkt im Blick habe. Die BaFin steht auch weiterhin als Gesprächspartner gerne zur Verfügung.

Auf ihrer Internetseite hält die BaFin daher entsprechende Informationen bereit. Zudem hat sie eine spezielle E-Mail-Kontaktadresse (access@bafin.de) und ein Kontaktformular eingerichtet. Die Kommunikation kann vollständig in englischer Sprache erfolgen. Die BaFin antwortet auf alle Anfragen innerhalb von zwei Arbeitstagen und gewährleistet eine schnelle und effiziente Bearbeitung von Verfahren.

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