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Versicherer

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Die anhaltend niedrigen Zinsen belasten Versicherer zunehmend – vor allem die Lebensversicherer: Kurzfristig ist die Branche zwar für eine fortdauernde Zinsdurststrecke gerüstet. Die Unternehmen haben ihre Eigenkapitalbasis gestärkt, ihre Überschussbeteiligung gesenkt und bieten Produkte mit neuen Garantieformen an. Einzelne Lebensversicherer geraten aber zusehends unter Druck und werden daher von der BaFin besonders intensiv beaufsichtigt.

Neuartige Garantien

Nach wie vor liegt ein Schwerpunkt des Neugeschäfts der deutschen Lebensversicherer bei langlaufenden Verträgen mit Zinsgarantie. Die bedeutendste Produktkategorie waren bislang aufgeschobene Rentenversicherungen, typischerweise mit lebenslänglichen Garantien in Höhe des jeweils gültigen Höchstrechnungszinses und jährlichen Erhöhungen der garantierten Leistungen im Rahmen der Überschussbeteiligung. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld sind derartige Garantien langfristig mit erheblichen Risiken für die Lebensversicherer verbunden. Die Unternehmen setzen darum seit einigen Jahren verstärkt auf Produkte mit neuartigen Garantiemechanismen. Die Garantien sind dabei zum Beispiel stärker endfällig ausgestaltet, können zum Rentenbeginn neu kalkuliert werden oder es wird nur die Summe der eingezahlten Beiträge garantiert.

Pensionskassen im Zinstief

Insbesondere für Pensionskassen mit ihren langfristig ausgerichteten Geschäftsmodellen stellt das niedrige Zinsniveau eine zunehmende Belastung dar. Die BaFin beaufsichtigt sie darum ebenfalls entsprechend intensiv, damit die Unternehmen ihre Risikotragfähigkeit möglichst erhalten und stärken. Die Pensionskassen haben dazu schon früh Maßnahmen ergriffen; das verdeutlichen auch die Prognoserechnungen der BaFin. Fast alle Pensionskassen haben zusätzliche Rückstellungen gebildet. Doch sollte das Zinstief noch länger andauern, zeichnet sich ab, dass einige Pensionskassen nicht mehr in der Lage sein werden, aus eigener Kraft die volle versprochene Leistung zu erbringen. In diesen Fällen böte es sich bei Pensionskassen in Form von Versicherungsvereinen an, dass deren Träger Mittel zur Verfügung stellen, bei Aktiengesellschaften wären die Aktionäre gefragt.

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