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Thema Solvabilität Bilanz: Ein Jahr Solvency II

Beitrag aus dem Jahresbericht 2016 der BaFin

Anfang 2016 trat Solvency II in Kraft, das europäische Regelwerk für die Versicherungsaufsicht. Es soll Risiken besser sichtbar und dadurch besser steuerbar machen. Das neue System hatte einen erfolgreichen Start. Die Versicherer lernen nach und nach, damit umzugehen. Doch trotz der intensiven Vorbereitung stellt das Regelwerk nach wie vor noch eine Herausforderung für Unternehmen und Aufsicht dar. „Hinzu kommen die schwierigen Marktbedingungen – Stichwort, Niedrigzinsphase‘ – und die Erfordernisse der Zinszusatzreserve“, erläutert Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht. „Die BaFin beobachtet diese Gemengelage genau und wird, wenn notwendig, eingreifen.“

Im Sommer 2016 legte die Aufsicht erste Zahlen zu den einzelnen Versicherungssparten vor, die die Unternehmen nach dem neuen Berichtswesen gemeldet hatten. Die Versicherer haben gemäß § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Solvency II in Deutschland umsetzt, stets über anrechnungsfähige Eigenmittel mindestens in Höhe ihrer jeweiligen Solvabilitätskapitalanforderung (Solvency Capital RequirementSCR) zu verfügen.

Die Auswertung des Day-1-Reportings ergab, dass – mit wenigen Ausnahmen im Schaden- und Unfall-Bereich – alle Versicherer die neuen Solvabilitätskapitalanforderungen in ausreichendem Maße bedecken konnten. Bei den Lebensversicherern schwankten die SCR-Quoten aufgrund des schwierigen Kapitalmarktumfeldes stark, erreichten am Ende des 4. Quartals aber ihren Höchststand. Dagegen blieben die SCR-Bedeckungsquoten bei den Anbietern von Privaten Krankenversicherungen über das gesamte Jahr 2016 hinweg weitgehend stabil. Nach einem Rückgang im 2. Quartal näherte sich die SCR-Quote bis zum Ende des 4. Quartals wieder dem Ausgangsniveau an. Relativ konstant erwiesen sich die Quoten in der Schaden- und Unfallversicherung und im Rückversicherungsgeschäft. Der bloße Vergleich von SCR-Bedeckungsquoten ist jedoch aufgrund der hohen Volatilität – bedingt durch die Veränderungen des Marktumfelds – mit Vorsicht zu genießen.

Mit Solvency II wendet sich die Aufsicht ab von einer rein regelbasierten hin zu einer eher prinzipienbasierten Aufsicht – mit all den Herausforderungen, die mit einer solchen Art von Aufsicht auch für die Unternehmen verbunden sind. Die bisherigen Auslegungsentscheidungen der BaFin haben den Versicherern die nötige Orientierung gegeben. Diesen Weg will die Versicherungsaufsicht fortsetzen.

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