Stand:geändert am 01.01.2021 | Thema Investmentfonds Investmentfonds-Datenbank
Inhalt
Diese von der BaFin geführte öffentliche Datenbank gibt Auskunft über Publikums-Investmentvermögen mit Vertrieb in Deutschland (§§ 294, 310, 316 oder 320 KAGB) und inländische Verwahrstellen (§§ 68 ff., 80 ff. KAGB).
Die Investmentfonds-Datenbank beinhaltet Informationen zu folgenden Themen:
- Publikumsinvestmentvermögen (inländische OGAW und Publikums-AIF, EU-OGAW, EU-AIF und ausländische AIF), die in Deutschland gemäß § 294 KAGB, § 310 KAGB, § 316 KAGB oder § 320 KAGB an Privatanleger vertrieben werden dürfen
- Inländische Verwahrstellen und Treuhänder für Publikumsinvestmentvermögen nach § 68 ff. KAGB oder § 80 ff. KAGB
Die Datenbank enthält keine Verkaufsprospekte von Investmentfonds. Aktuelle Prospekte sind in der Regel auf der Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu finden.
Bevor Sie die Investmentfonds-Datenbank nutzen, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise und Erläuterungen:
Hinweise zur Datenbank
Die Datenbank umfasst Informationen in zwei Übersichten, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf freiwilliger Basis veröffentlicht werden. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben oder die Ableitung sonstiger rechtlicher Ansprüche hieraus ist jedoch ausgeschlossen
Die Datenbank wird grundsätzlich täglich aktualisiert. Da es bei der Bearbeitung von Vertriebsanzeigen zu Verzögerungen kommen kann, ist es möglich, dass die Datenbank dennoch nicht den aktuellen Stand ausweist.
Erläuterungen zur Liste der Investmentvermögen
In der Liste der Publikumsinvestmentvermögen finden Sie alle Investmentvermögen (oft auch „Fonds“ genannt), die in Deutschland oder im Ausland aufgelegt worden sind und im Bundesgebiet an Privatanleger vertrieben werden dürfen. Die Liste umfasst Investmentvermögen auf Grundlage der OGAW-Richtlinie, richtlinienkonforme Sondervermögen, OGAW oder UCITS genannt. Falls diese Fonds im Ausland aufgelegt wurden, dürfen sie in Deutschland gemäß § 310 KAGB vertrieben werden, wenn sie das vorgeschriebene Anzeigeverfahren durchlaufen haben (EU-Produktpass).
Darüber hinaus enthält die Liste auch alle alternativen Investmentfonds (AIF), die auf Grundlage des KAGB oder der AIFM-Richtlinie gemäß § 316 KAGB oder § 320 KAGB in Deutschland an Privatanleger vertrieben werden dürfen, wenn sie von der Bundesanstalt zum Vertrieb zugelassen wurden. Bei Fonds, die zum Vertrieb zugelassen sind, wird in der Spalte „Auflegungsdatum/Vertriebsbeginn“ grundsätzlich das Datum des Vertriebsbeginns angezeigt.
Die Liste enthält sowohl Einzelfonds als auch Fonds, die Bestandteil einer Umbrella-Konstruktion sind („Teilfonds/-gesellschaftsvermögen“). Ist ein Teilfonds Teil des Suchergebnisses, wird auch immer der zugehörige Umbrella-Fonds angezeigt.
Erläuterungen zur Verwahrstellen-/Treuhänderliste
Die Liste der Verwahrstellen und Treuhänder umfasst alle Verwahrstellen mit Sitz in Deutschland, die auf Grundlage der §§ 68 ff. KAGB oder §§ 80 ff. KAGB Vermögensgegenstände eines Publikumsinvestmentvermögens (OGAW oder AIF) verwahren, das in Deutschland aufgelegt wurde. Ebenfalls enthalten sind Treuhänder für geschlossene Publikums-AIF, die nach § 80 Abs. 3 KAGB die Aufgaben einer Verwahrstelle übernehmen.
Die Detailansicht der Verwahrstelle/des Treuhänders liefert weitere Informationen über die Arten der Investmentvermögen, für die eine Verwahrtätigkeit ausgeübt wird.
Bedienung der Datenbank
Die Suche nach einem Investmentvermögen ist über dessen Namen (Feld „Fonds“) oder über seine BaFin-Fonds-ID (Feld „BaFin-ID“) möglich. Klicken Sie nach der Eingabe auf das Feld „Suchen“. Eine Gesamtliste erhalten Sie, indem Sie auf „Suchen“ klicken, ohne Suchvorgaben zu machen. Sie können die Ergebnisse nach der Art des Investmentvermögens (alle Fonds, inländische/ausländische OGAW oder inländische/ausländische P-AIF) filtern.
In der Ergebnisliste sind die Angaben zu Umbrella (bei Teilfonds) und Verwaltungsgesellschaft als Link ausgeführt. Ein Klick auf den Namen des Umbrella-Fonds zeigt alle seine Teilfonds. Wenn Sie auf die ID der Verwaltungsgesellschaft klicken, werden Sie auf deren Detailseite geleitet. Dort finden Sie die Anschrift der Verwaltungsgesellschaft sowie alle Publikumsinvestmentvermögen, die von dieser Verwaltungsgesellschaft in Deutschland zum Vertrieb angezeigt wurden.
Sie können auch direkt nach der Verwaltungsgesellschaft des Investmentvermögens suchen (Feld „Verwaltungsgesellschaft“). Die Suche ist hierbei nur nach dem Namen, nicht jedoch nach der BaFin-ID der Gesellschaft möglich.
In der Ergebnisliste ist die ID der Verwaltungsgesellschaft als Link ausgeführt. Ein Klick auf die ID öffnet die Detailansicht.
Die Suche nach inländischen Verwahrstellen und Treuhändern von Publikumsinvestmentvermögen ist über den Namen oder die BaFin-ID der Verwahrstelle/des Treuhänders möglich.
In der Ergebnisliste ist die ID der Verwahrstelle/des Treuhänders als Link ausgeführt. Ein Klick auf die ID öffnet die Detailansicht. Dort finden Sie die Arten der Investmentvermögen, für die eine Verwahrtätigkeit ausgeführt wird.
Bei der Suche nach Investmentvermögen, Verwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen/Treuhändern können Sie ein Suchwort eingeben, das dann von Links oder als Bestandteil des Namens gesucht wird. Groß- und Kleinschreibung ist beliebig, Sonderzeichen und Umlaute können zum Suchtext gehören. Platzhalter/Jokerzeichen werden nicht berücksichtigt. Alternativ können durch das Anklicken eines Buchstabens unterhalb der Suchfelder alle Ergebnisse mit diesem Anfangsbuchstaben angezeigt werden.
Die Ergebnisse können durch Klick auf die Spaltenüberschriften alphabetisch bzw. numerisch auf- und absteigend sortiert werden.
Ein Export der Ergebnisse in die Formate „CSV“ oder „XML“ ist über die Schaltflächen unter der Ergebnisliste möglich.