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Stand:geändert am 13.01.2021 Elektronische Rechnungsstellung

Ab dem 27.11.2020 müssen Rechnungen bei der BaFin in elektronischer Form eingereicht werden. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung - ERechV).

Mit der elektronischen Rechnungsstellung soll es Ihnen als Rechnungssteller erleichtert werden, Rechnungen zu erstellen. Außerdem sollen die Rechnungen so schneller und einfacher beglichen werden können. Ziel ist es damit, sowohl Ihnen als Rechnungssteller schneller den Rechnungsbetrag zukommen zu lassen, als auch der Verwaltung einen einfacheren und weniger arbeitsaufwändigen Prozess zu ermöglichen.

Auf dieser und den folgenden Seiten möchte die BaFin Sie als Rechnungssteller über die diesbezüglichen Voraussetzungen und Möglichkeiten informieren.

Weitere Informationen rund um das Thema eRechnung in der Bundesverwaltung können sie der folgenden Webseite entnehmen:

https://www.e-rechnung-bund.de/.

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