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Rechnungsstellung an BaFin

Rechnungssteller der BaFin müssen Rechnungen ab dem 27.11.2020 in der Regel in elektronischer Form, im Format XRechnung, ausstellen und übermitteln.

Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist ein Verwaltungsportal des Bundes zu nutzen. Die BaFin ist hierfür an die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) angebunden. Es ist ausschließlich für das Einreichen von elektronischen Rechnungen dieses Portal zu nutzen. Die Rechnungseingangsplattform ist erreichbar unter

https://xrechnung-bdr.de.

Für die Versendung von elektronischen Rechnungen im Format XRechnung ist die einmalige Registrierung an der Rechnungseingangsplattform OZG-RE notwendig. Es fallen dabei keine Kosten für den Rechnungssteller an. Technische Voraussetzungen sind ein Internetzugang sowie ein gängiger Browser.

Damit jede elektronische Rechnung automatisiert an die BaFin weitergeleitet werden kann, muss die elektronische Rechnung eine sogenannte Leitweg-ID beinhalten. Die Leitweg-ID wird jedem Lieferanten bei der Auftragserteilung mitgeteilt und muss im Standard XRechnung im Feld “Käuferreferenz” (BT-10) als Pflichtangabe angegeben werden.

Übersicht über die Möglichkeiten zur Rechnungserstellung über die Rechnungseingangsplattform OZG-RE:

  • Manuelle Eingabe in das sogenannte Online-Formular, auch Weberfassung oder Eingabe Formular genannt. Dieses kann genutzt werden, wenn der Rechnungssteller keine elektronischen Rechnungen im gewünschten Format erzeugen kann. Ergänzend können weitere Unterlagen hochgeladen werden,
  • Hochladen der Rechnung mit begleitenden Unterlagen über ein Upload-Formular, wenn Rechnungssteller zwar eine elektronische Rechnung im Format XRechnung erzeugen, aber nicht über eine Schnittstelle versenden können. Die Anlagen müssen in die elektronische Rechnung eingebettet sein,
  • Übermittlung der Rechnung mittels Schnittstelle,
  • Übermittlung via E-Mail oder De-Mail, Anlagen müssen eingebettet sein
  • Selbsterstellte XRechnung über PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) – Ein Standard zum sicheren und verlässlichen elektronischen Datenaustausch und –transport

Weitere Informationen zum Thema OZG-RE können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.e-rechnung-bund.de/faq-e-rechnung/faq-ozg-re/.

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