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Thema MVP Portal Vergleichswebsite für Zahlungskonten

Meldung der Angaben nach § 17 Zahlungskontengesetz i. V. m. der Vergleichswebsitemeldeverordnung

Zahlungsdienstleister, die Zahlungskonten für Verbraucher in Deutschland anbieten, haben über das MVP-Portal die Angaben für die Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) an die BaFin zu melden.

Die rechtliche Grundlage der Meldung ist § 17 ZKG in Verbindung mit der Vergleichswebsitemeldeverordnung. Für die verpflichtende erste Meldung nach § 3 der Vergleichswebsitemeldeverordnung ist der Meldezeitraum vom 1. September 2024 bis zum 30. September 2024 vorgesehen.

Um eine rechtswirksame Meldung nach § 17 Abs. 2 ZKG abgeben zu können, ist zunächst eine Registrierung für das MVP-Portal erforderlich. Im Anschluss kann die Zulassung für das Fachverfahren “Vergleichswebsite für Zahlungskonten” über das MVP-Portal beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung zum Fachverfahren nach Übersendung des Zulassungsantrags per E-Mail an die BaFin einige Tage beanspruchen kann. Sie können daher bereits ab April 2024 die Zulassung zum Fachverfahren beantragen.

Beachten Sie hierzu bitte das Informationsblatt zum Fachverfahren.

Hinweis auf Testverfahren

Zu Testzwecken können Sie nach der Registrierung für das MVP-Portal dort die separate Zulassung zum Fachverfahren „TEST: Vergleichswebsite für Zahlungskonten“ beantragen (siehe hierzu unten unter „Zusatzinformationen“ das Informationsblatt zur Registrierung und Zulassung zum Fachverfahren „Vergleichswebsite für Zahlungskonten“; die Ausführungen gelten entsprechend auch für die Zulassung zum Fachverfahren „TEST: Vergleichswebsite für Zahlungskonten“).

Im Testverfahren können Sie den manuellen XML-Upload und die automatisierte Übermittlung über einen Webservice testen.

Der Antrag auf Zulassung zum Fachverfahren “Vergleichswebsite für Zahlungskonten” setzt keinen Antrag zum Testverfahren „TEST: Vergleichswebsite für Zahlungskonten“ voraus. Beide Anträge können auch zum gleichen Zeitpunkt gestellt werden. Eine Zulassung und Freischaltung zum Testverfahren beinhaltet jedoch nicht die Zulassung und Freischaltung zum Fachverfahren außerhalb des Testbetriebs. Die Zulassung zum Fachverfahren ist unabhängig vom Testverfahren zu beantragen.

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support:

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zu der “Meldung zu Zahlungskonten” wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: Anmeldung-MVP-ZKG@bafin.de

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Meldungen zu Zahlungskonten für die Vergleichswebsite nach § 17 Absatz 2 ZKG nach Freischaltung zum Fachverfahren “Vergleichswebsite für Zahlungskonten” erst ab September 2024 rechtswirksam übermittelt werden können. Sie können aber bereits ab April 2024 die Zulassung zum Fachverfahren beantragen, um eine frühzeitige Zulassung vor dem ersten Meldezeitraum zu ermöglichen. Über die erfolgte Freischaltung werden Sie entsprechend Ihren Angaben bei der Registrierung für das MVP-Portal per E-Mail informiert.

Direkt zum MVP-Portal

Zusatzinformationen

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