Stand:geändert am 20.12.2024 | Thema Insiderüberwachung, Marktmanipulation Verdachtsmeldungen nach Art. 16 Abs. 1 und 2 MAR
Betreiber von Märkten, Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben, und Personen, die gewerbsmäßig Geschäfte vermitteln oder ausführen, sind ab 2. Juli 2016 gemäß Artikel 16 Absatz 1 und 2 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verpflichtet, Aufträge und Geschäfte, die Insidergeschäfte, Marktmanipulationen oder der Versuch hierzu sein könnten, unverzüglich der BaFin zu melden.
Für diese Verdachtsmeldungen (sogenannte Suspicious Transaction and Order Reports – „STORs“) ist das EU-weit einheitliche Formular für Verdachtsmeldungen zu verwenden.
Link zum STOR-Formular in deutscher Sprache
Link zum STOR-Formular in englischer Sprache
Die Übermittlung der STORs soll ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen, hierfür stellt die BaFin das elektronische Fachverfahren „Verdachtsmeldungen (STOR) nach MAR und MiCAR“ über das MVP-Portal zur Verfügung.
Rückfragen zur elektronischen Übermittlung über das Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ richten Sie bitte ausschließlich an:
E-Mail: stor-support@bafin.de
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support:
E-Mail: mvp-support@bafin.de
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die elektronische Einreichung der STORs erst ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Antragstellers zum Fachverfahren „Verdachtsmeldungen (STOR) nach MAR und MiCAR“ vorgenommen werden kann. Zuvor ist der im MVP Portal auszufüllende Antrag unterschrieben mit den im Infoblatt aufgeführten weiteren Unterlagen an die E-Mail-Adresse
Kontakt:STOR-Support
E-Mail: STOR-Support@bafin.de
Kontakt:
MVP Supporthotline
Für technische Fragen und Probleme
E-Mail: mvp-support@bafin.de
Kontakt:STOR-Support
E-Mail: STOR-Support@bafin.de