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Thema MVP-Portal, Unternehmensübernahmen Unternehmensübernahmen (WpÜG)

Die BaFin stellt für die elektronische Einreichung von Anträgen, Dokumenten und Mitteilungen nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ausschließlich das Fachverfahren „Unternehmensübernahmen (WpÜG)” im Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) zur Verfügung. Über das MVP-Portal haben Sie als Bieter, Antragsteller, Zielgesellschaft oder andere berechtigte Person (z.B. Rechtsanwalt / Rechtsanwältin) die Möglichkeit, Dokumente auf elektronischem Wege einzureichen.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Einreichung von Anträgen, Dokumenten und Mitteilungen nach dem WpÜG erst nach erfolgter Freischaltung zum Fachverfahren „Unternehmensübernahmen (WpÜG)“ vorgenommen werden kann.

Informationen zur Registrierung am MVP-Portal, der Anmeldung zum Fachverfahren „Unternehmensübernahmen (WpÜG)“ und zur elektronischen Einreichung von Anträgen, Dokumenten und Mitteilungen nach dem WpÜG bei der BaFin, einschließlich der Nutzung des Postfachs des MVP-Portals, können Sie dem Informationsblatt (siehe Abschnitt „Zusatzinformationen“) entnehmen.

Kontakt:Sup­port für Rück­fra­gen zum Fach­ver­fah­ren (ins­be­son­de­re Fra­gen zur An­mel­dung, Ein­rei­chung und Pro­to­koll):

E-Mail: angebotsunterlage@bafin.de

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Zusatzinformationen

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