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Stand:geändert am 03.01.2023 | Thema MVP-Portal Positionslimits für Warenderivate: Antragsverfahren und Meldewesen nach den Artikeln 57, 58 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II)

Über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben Sie die Möglichkeit verschiedene Mitteilungen zum Fachverfahren „Positionslimits für Warenderivate und Meldewesen“ auf elektronischem Wege an die BaFin zu übermitteln.

Meldungen einreichen

  • Betreiber eines Handelsplatzes oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen können via MVP tägliche Meldungen gemäß Artikel 58 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) zu Positionen in Warenderivaten sowie in Emissionszertifikaten oder Derivaten davon einreichen.
  • Nichtfinanzielle Positionshalter gemäß Artikel 2 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/591, d.h. solchen ohne finanzielles Hauptgeschäft, können via MVP die Ausnahme ihrer Positionen in Warenderivaten von der Anrechnung auf das geltende Positionslimit beantragen, sofern sie Positionen eingehen, die nachweislich zur Reduzierung der direkt mit der nichtfinanziellen wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken beitragen.

Einreichungen und Teilverfahren

Das Fachverfahren „Positionslimits für Warenderivate und Meldewesen“ besteht derzeit aus folgenden Einreichungen bzw. Teilverfahren:

  • Tägliche Meldungen der Wertpapierfirmen
  • Tägliche Meldungen der Handelsplätze
  • Hedge-Ausnahme zu Positionslimits

Nähere Informationen zum Thema „Positionslimits für Warenderivate“ finden Sie auf der BaFin Webseite im Bereich „Unternehmen » Börsen & Märkte » Positionslimits für Warenderivate“. Hier sind zudem die für den Antrag auf Hedge-Ausnahme sowie die für die täglichen Positionsmeldungen zu verwendenden Vorlagen hinterlegt.

Fachliche und inhaltliche Fragen zum Verfahren „Positionslimits für Warenderivate und Meldewesen“ richten Sie bitte an:

E-Mail: Positionslimits-MIFID@bafin.de

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support:

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass eine per Webservice SOAP übermittelte Meldung zu den Teilverfahren „Tägliche Meldungen der Wertpapierfirmen“ und „Tägliche Meldungen der Handelsplätze“ erst dann als eingegangen gilt, wenn Sie eine positive Bestätigungsmeldung (Response) erhalten.

Eine per Dateiupload übermittelte Meldung zu den Teilverfahren „Tägliche Meldungen der Wertpapierfirmen“ und „Tägliche Meldungen der Handelsplätze“ bzw. ein Antrag zum Teilverfahren „Hedge-Ausnahme zu Positionslimits“ gilt erst dann als eingegangen, wenn der Status der MVP- Einreichung „Meldung akzeptiert“ anzeigt.

Bzgl. des Antrags im Teilverfahren „Hedge-Ausnahme zu Positionslimits“ sieht das Fachreferat WA 14 vor, eine manuelle Eingangsbestätigung per E-Mail an den in der MVP hinterlegten Ansprechpartner zu versenden. Sollten Sie innerhalb von 3 Tagen nach erfolgreicher Übermittlung der Datei per Dateiupload keine E-Mail erhalten, wird empfohlen eine Nachfrage an Positionslimits-MIFID@bafin.de zu richten.

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Kontakt: Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht
Referat WA 12

Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: Positionslimits-MIFID@bafin.de

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