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Stand:geändert am 12.12.2023 | Thema MVP Portal Pfandbrief-Meldeverordnung

Die Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV) verpflichtet Pfandbriefbanken zu pfandbriefrechtlichen Meldungen. Für diese gibt es konkrete Vorgaben zur elektronischen Einreichung sowie zu den Datenformaten.

Meldungen an die BaFin sind über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) einzureichen. Für die Nutzung des Portals ist eine Registrierung notwendig. Hierbei sind Funktions-E-Mail-Adressen unzulässig.

Für die Art des Melders ist die Fallgruppe „Direktmelder“ zu wählen. Nach erfolgter Registrierung ist eine einmalige Anmeldung zum Fachverfahren „Bankenaufsicht“ erforderlich, damit die pfandbriefrechtlichen Meldungen eingereicht werden können. Unter dem Menüpunkt „Meldung einreichen“ ist in dem Dropdown-Menü „Einreichungen nach der PfandMeldeV“ auszuwählen. Sofern für die meldenden Personen der Pfandbriefbank bereits eine Registrierung am MVP-Portal besteht, ist eine neuerliche Registrierung nicht erforderlich; gleiches gilt für den Fall einer bereits bestehenden Anmeldung zum Fachverfahren Bankenaufsicht. Einzelheiten hierzu können dem Informationsblatt zum Fachverfahren „Bankenaufsicht“ entnommen werden.

Die Meldungen müssen als Excel-Tabelle eingereicht werden. Mittelfristig ist ein Umstieg auf das Dateiformat eXtensible Business Reporting Language (XBRL-Taxonomie) geplant.

Die Dateien müssen bereits jetzt einheitlich nach folgendem Muster benannt werden:

  • PfandMeldeV_[BAK-Nr. des einreichenden Instituts]_[Meldestichtag der einzureichenden Meldung im Format: JJJJ-MM-TT].

Falls eine bereits eingereichte Meldung korrigiert werden muss, ist die berichtigte Meldung vollständig erneut einzureichen und wie folgt zu benennen:

  • PfandMeldeV_[BAK-Nr. des einreichenden Instituts]_[Meldestichtag der einzureichenden Meldung im Format: JJJJ-MM-TT]_Korrektur_[Datum der Einreichung der korrigierten Fassung im Format: JJJJ-MM-TT].

Die eingereichten Dateien dürfen dabei in ihrer Struktur nicht verändert werden. Blätter, Zeilen oder Spalten dürfen nicht hinzugefügt oder gelöscht werden.

Für Meldungen im Excel-Format kann die anliegende Musterdatei „2023-12-08 MUSTER PfandMeldeV-Anlagen (clean) mit Zellformatierung.xlsx“ verwendet werden. Diese Musterdatei weist darüber hinaus in den Anlagen auf Berichtigungen offensichtlicher Unrichtigkeiten hin. Sie enthält zudem redaktionelle Präzisierungen. Sofern die Musterdatei zur Einreichung verwendet wird, bitte ausschließlich die „clean-Datei“ nutzen; dabei soll die Zellformatierung der Zielzellen übernommen werden.

Den weiteren Anlagen können die jeweiligen Abweichungen entnommen werden. In der Anlage „2023-03-14 MUSTER PfandMeldeV-Anlagen (markiert) NICHT FÜR MELDUNGEN VERWENDEN.xlsx“ sind, zusätzlich zu einer Änderungsübersicht im ersten Blatt, die Felder der entsprechenden Abweichungen farblich kenntlich gemacht. In der Anlage „2023-12-08 MUSTER PfandMeldeV-Anlagen (mit Aenderungsuebersicht) NICHT FUER MELDUNGEN VERWENDEN.xlsx“ sind die Änderungen der Übersicht im ersten Blatt zu entnehmen.

Diese Information durch die BaFin basiert auf § 5 Satz 2 PfandMeldeV.

Kontakt bei Fragen

Fachliche Fragen zum Verfahren an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-Bankenaufsicht@BaFin.de

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: MVP-Support@BaFin.de

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