Stand:geändert am 28.11.2024 | Thema MVP-Portal Personenanzeigen: KWG
Über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben die von der BaFin direkt beaufsichtigten Institute und (gemischten) Finanzholdinggesellschaften die Möglichkeit, bestimmte Personenanzeigen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) elektronisch einzureichen.
Die Formulare für die der Meldepflicht unterliegenden Unternehmen befinden sich im Fachverfahren Personenanzeigen: KWG / Formulare für Unternehmen. Den von diesen Anzeigen betroffenen natürlichen Personen stehen im Fachverfahren Personenanzeigen: KWG / Formulare für Personen verschiedene Formulare zur Verfügung.
Mit dem Fachverfahren Personenanzeigen: Formulare für Verbände können Anzeigen von Kreditinstituten, die einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angeschlossen sind oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft werden (verbandsgeprüfte Institute), durch die jeweiligen Verbände freigegeben werden.
Die über das MVP Portal eingereichten Anzeigen und Mitteilungen werden automatisch an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet. Die Deutsche Bundesbank hat über das Fachverfahren Personenanzeigen: Formulare für Bundesbank die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den Bestellanzeigen abzugeben.
Das Verfahren Personenanzeigen: KWG unterstützt bislang folgende Anzeigen:
- die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG bei Instituten, die unter der Aufsicht der BaFin stehen
- die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4, 5 auch i. V. m. Satz 5 KWG bei Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften, die unter der Aufsicht der BaFin stehen
Wie geht das?
Folgendes Informationsblatt (Stand November 2024) beschreibt ausführlich, wie Sie das Verfahren beantragen und nutzen können. Wir empfehlen Ihnen, insbesondere Kapitel 3 zu lesen, noch bevor Sie sich am MVP Portal registrieren. Für die von den Anzeigepflichten betroffenen natürlichen Personen stehen als Hilfestellung darüber hinaus die Ausfüllhinweise zum Lebenslauf ARM/VRM (Stand November 2024) zur Verfügung.
Zur Veranschaulichung finden Sie unter den Zusatzinformationen Beispiele der von den Unternehmen und Kandidaten online auszufüllenden MVP-Formulare. Teils wurden bei den Auswahlfeldern beispielhaft Optionen gewählt und verschiedene Checkboxen aktiviert, um die Dynamik der Formulare möglichst umfassend darzustellen.
Wichtige Hinweise zur Verwendung der Vorgangsnummern
- Wenn eine Bestellanzeige über das MVP-Portal eingereicht wird, erhält diese eine Vorgangsnummer. Diese tragen Sie bitte unbedingt in alle Formulare ein, die sich auf diese Bestellung beziehen, um eine korrekte Zuordnung zum laufenden Bestellprozess sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch für etwaige Nachlieferungen im Rahmen des Bestellprozesses.
- Beim Einreichen von Änderungs- und Ausscheidensanzeigen geben Sie bitte immer die vorhandene Vorgangsnummer aus der Bestellanzeige an, um die korrekte Zuordnung zum Mandat zu erleichtern. Diesen Anzeigen wird jeweils eine eigene Vorgangsnummer zugewiesen, da es sich um separate Prozesse handelt.
- Wenn keine Vorgangsnummer aus einer über das MVP-Portal eingereichten Bestellanzeige existiert, wurde für Änderungs- und Änderungsscheidensanzeigen nunmehr die Möglichkeit geschaffen, in die Formulare „Nachlieferungen / allgemeine Mitteilungen ARM/VRM“ und „Ausscheidensanzeige ARM/VRM“ anstelle der Vorgangsnummer Daten zur bestellten Person bzw. die BaFinID des Unternehmens einzugeben.
Kontakt bei Fragen
Fachliche Fragen zum Verfahren richten Sie bitte an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-Personenanzeigen-KWG-ZAG@bafin.de
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: MVP-Support@BaFin.de