Stand:geändert am 15.07.2024 | Thema MVP-Portal Personenanzeigen: KWG
Über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben die von der BaFin direkt beaufsichtigten Institute und (gemischten) Finanzholdinggesellschaften die Möglichkeit, bestimmte Personenanzeigen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) elektronisch einzureichen.
Die Formulare für die der Meldepflicht unterliegenden Unternehmen befinden sich im Fachverfahren Personenanzeigen: KWG / Formulare für Unternehmen. Den von diesen Anzeigen betroffenen natürlichen Personen stehen im Fachverfahren Personenanzeigen: KWG / Formulare für Personen verschiedene Formulare zur Verfügung.
Mit dem Fachverfahren Personenanzeigen: Formulare für Verbände können Anzeigen von Kreditinstituten, die einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angeschlossen sind oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft werden (verbandsgeprüfte Institute), durch die jeweiligen Verbände freigegeben werden.
Die über das MVP Portal eingereichten Anzeigen und Mitteilungen werden automatisch an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet. Die Deutsche Bundesbank hat über das Fachverfahren Personenanzeigen: Formulare für Bundesbank die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den Bestellanzeigen abzugeben.
Das Verfahren Personenanzeigen: KWG unterstützt bislang folgende Anzeigen:
a. die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG bei Instituten, die unter der Aufsicht der BaFin stehen,
b. die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4, 5 auch i. V. m. Satz 5 KWG bei Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.
Hinweis
Zu Beginn kann das Ausscheiden von Personen nur dann elektronisch angezeigt werden, wenn bereits deren Bestellung auf diesem Weg angezeigt wurde. Eine Erweiterung auf Personen, die noch papierhaft angezeigt wurden, ist jedoch in Arbeit.
Wie geht das?
Folgendes Informationsblatt beschreibt ausführlich, wie Sie das Verfahren beantragen und nutzen können. Wir empfehlen Ihnen, die Gliederungspunkte I bis III zu lesen, noch bevor Sie sich am MVP Portal registrieren.
Für die von den Anzeigepflichten betroffenen natürlichen Personen stehen als Hilfestellung darüber hinaus die Ausfüllhinweise Lebenslauf ARM VRM zur Verfügung.
Kontakt bei Fragen
Fachliche Fragen zum Verfahren richten Sie bitte an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-Personenanzeigen-KWG-ZAG@bafin.de
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: MVP-Support@BaFin.de
Zulassungsanträge zum Fachverfahren (unterschriebener PDF-Scan) übersenden Sie bitte an: