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Stand:geändert am 27.06.2024 | Thema MVP Portal Personenanzeigen: KAGB

Über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben die von der BaFin direkt beaufsichtigten Kapitalverwaltungsgesellschaften die Möglichkeit, bestimmte Personenanzeigen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) elektronisch einzureichen.

Die Formulare für die der Meldepflicht unterliegenden Kapitalverwaltungsgesellschaften befinden sich im Fachverfahren Personenanzeigen: KAGB/ Formulare für Unternehmen. Den von diesen Anzeigen betroffenen natürlichen Personen stehen im Fachverfahren Personenanzeigen: KAGB/ Formulare für Personen verschiedene Formulare zur Verfügung..

Das Verfahren Personenanzeigen: KAGB unterstützt bislang folgende Anzeigen:

die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach (§§ 18 Abs. 4 S. 2, 119 Abs. 3 S. 3, 147 Abs. 3 S. 3, 153 Abs. 3 S. 4 KAGB) bei KVGen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen,

Hinweis

Zu Beginn können das Ausscheiden von Personen und etwaige Änderungen nur dann elektronisch angezeigt werden, wenn bereits deren Bestellung auf diesem Weg angezeigt wurde. Eine Erweiterung auf Personen, die noch papierhaft angezeigt wurden, ist jedoch in Arbeit.

Wie geht das?

Folgendes Informationsblatt beschreibt ausführlich, wie Sie das Verfahren beantragen und nutzen können. Wir empfehlen Ihnen, die Gliederungspunkte I bis III zu lesen, noch bevor Sie sich am MVP Portal registrieren.

Kontakt bei Fragen

Fachliche Fragen zum Verfahren richten Sie bitte an: 

E-Mail: Fachsupport-MVP-KAGB-Einreichung@bafin.de

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: MVP-Support@BaFin.de

Zulassungsanträge zum Fachverfahren (unterschriebener PDF-Scan) übersenden Sie bitte an:

E-Mail.: Verfahrenszulassung-KAGB@bafin.de

Zusatzinformationen

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