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Stand:geändert am 22.04.2025 Hinweisbekanntmachung (§§ 114 ff. WpHG)

Mitteilung der Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung an die BaFin im Rahmen der periodischen Finanzberichterstattung nach dem WpHG

Das Fachverfahren „Hinweisbekanntmachung (§§ 114 ff. WpHG)“ kommt für Inlandsemittenten gemäß § 2 Abs. 14 WpHG (Unternehmen mit Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten/regulierten Markt in der EU/im EWR) in Betracht.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Einreichung von Hinweisbekanntmachungen nach dem WpHG erst nach erfolgter Freischaltung zum Fachverfahren "Hinweisbekanntmachung (§§ 114 ff. WpHG)" vorgenommen werden kann.

Informationen zur Registrierung am MVP-Portal, der Anmeldung zum Fachverfahren "Hinweisbekanntmachung (§§ 114 ff. WpHG)" und zur elektronischen Einreichung von Hinweisbekanntmachungen nach dem WpHG bei der BaFin, einschließlich der Nutzung des Postfachs des MVP-Portals, können Sie dem Informationsblatt (siehe Abschnitt "Zusatzinformationen") entnehmen.

Kontakt:Sup­port für Rück­fra­gen zum Fach­ver­fah­ren:

E-Mail: bilko4@bafin.de

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Zusatzinformationen

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