Stand:geändert am 07.09.2022 | Thema OTC-Derivate Elektronische Meldungen bzw. Mitteilungen nach EMIR
Über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben Sie als finanzielle bzw. nichtfinanzielle Gegenpartei oder entsprechend berechtigter Dienstleister die Möglichkeit, Meldungen zu verschiedenen Teilverfahren nach EMIR auf elektronischem Wege einzureichen.
Das Verfahren „EMIR“ besteht derzeit aus folgenden Teilverfahren:
- Artikel 3 VO (EU) Nr. 2205/2015
- Artikel 15 Abs. 2 VO (EU) Nr. 149/2013
- Artikel 4 Abs. 2 EMIR national
- Artikel 4 Abs. 2 EMIR international
- Ausnahmen von der Besicherungspflicht (Art. 11 EMIR)
Fachliche und inhaltliche Fragen zum Verfahren „EMIR“ sowie Fragen rund um das Thema „Einreichung von Teilverfahren“ richten Sie bitte an:
E-Mail: WA14@bafin.de
Hinsichtlich der Meldepflicht nach Art. 9 EMIR müssen sich Gegenparteien, wenn sie die Ausnahme der Meldepflicht für gruppeninterne Derivatekontrakte für sich in Anspruch nehmen wollen, an die folgende E-Mail Adresse wenden: A9EMIR@bafin.de
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support:
E-Mail: mvp-support@bafin.de
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nach Art. 4 EMIR erst dann als eingegangen gilt, wenn der Status der MVP- Einreichung „Meldung akzeptiert" anzeigt und Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten.
Zusätzlich benötigen wir zu Ihrem Antrag eine unterschriebene Vollmacht (Siehe hierzu "Informationsblatt zum MVP-Verfahren nach EMIR").
Sollten Sie nach einer Woche von uns keine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.