CSDR Art. 7 gescheiterte Abwicklungen
Über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben Sie als Zentralverwahrer (CSD) gemäß Artikel 2 Abs. 1 Nr. 1 CSDR oder Drittmelder eines Zentralverwahrers die Möglichkeit monatliche oder jährliche Meldungen nach Art. 7 Abs. 1 CSDR abzugeben.
Hinweise:
Die Einreichung einer monatlichen oder jährlichen Meldung erfordert zunächst eine erfolgreiche Registrierung am MVP Portal und eine Anmeldung zum Fachverfahren „CSDR Art. 7 Settlement Fails Reporting“. Nähere Details sowie Informationen zur Abgabe von Meldungen können dem Informationsblatt zum Fachverfahren „CSDR Art. 7 Settlement Fails Reporting“ entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Meldung nach Art. 7 Abs. 1 CSDR erst dann als eingegangen gilt, wenn Sie eine Eingangsbestätigung inkl. Meldungs-ID erhalten. Liegt ein Validierungsfehler vor, wird Ihnen die genaue Fehlerursache angezeigt. Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten, bitten wir Sie, den technischen Support per E-Mail zu kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Zusatzinformationen – Mehr zum Thema“
Das Informationsblatt und weitere Dokumente finden Sie im Bereich „Zusatzinformationen – Handbücher“
Kontakt
Inhaltliche Fragen zum Meldeverfahren CSDR Art. 7 Settlement Fails Reporting:
E-Mail: Art7CSDR@bafin.de
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MVP Supporthotline
Für technische Fragen und Probleme:
E-Mail: mvp-support@bafin.de