Thema MVP Portal Anzeigeverfahren KAGB
Über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben Investmentgesellschaften, Verwahrstellen, interessierte Erwerber nach § 19 Absatz 1 Satz 1 KAGB und Inhaber bedeutender Beteiligungen die Möglichkeit Anzeigen, Anträge und Meldungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und den flankierenden Verordnungen elektronisch einzureichen.
Die BaFin stellt über drei Fachverfahren einen elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen nach dem KAGB zur Verfügung:
- „Anzeigeverfahren KAGB – GL“ für Einreichungen, die aufgrund einer gewissen Vertraulichkeit nur von der Geschäftsleitung einer Kapitalverwaltungs- oder Investmentgesellschaft oder von deren Bevollmächtigten durchgeführt werden können,
- „Anzeigeverfahren KAGB – KVG“ für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die die Gesellschaft betreffen und
- „Anzeigeverfahren KAGB – Fonds“ für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die Fondsbezug aufweisen.
Diese ermöglichen es Investmentgesellschaften, Verwahrstellen, interessierten Erwerbern nach § 19 Absatz 1 Satz 1 KAGB und Inhabern bedeutender Beteiligungen, elektronische Versionen verschiedenster Anträge, Meldungen und Anzeigen nach dem KAGB und den flankierenden Verordnungen kostengünstig, schnell, sicher und nachweisbar bei der BaFin einzureichen.
Wie geht das?
Das Informationsblatt (siehe Anlagen speziell zum Fachverfahren) beschreibt ausführlich, wie Sie das Verfahren beantragen und nutzen können.
Kontakt bei Fragen
Fachliche Fragen zum Verfahren richten Sie bitte an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-KAGB-Einreichung@bafin.de
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: MVP-Support@BaFin.de
Zulassungsanträge zum Fachverfahren (unterschriebener PDF-Scan oder qualifiziert signiertes Dokument) übersenden Sie bitte an:
E-Mail.: Verfahrenszulassung-KAGB@bafin.de