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Stand:geändert am 04.06.2019 Abwicklungsinternalisierer - Meldungen nach Art. 9 Abs. 1 CSDR

Über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben Sie als Abwicklungsinternalisierer oder Drittmelder eines Abwicklungsinternalisierers die Möglichkeit, Meldungen nach Art. 9 Abs. 1 CSDR abzugeben.

Hinweise:

Die Einreichung der Anzeigen erfordert zunächst eine erfolgreiche Registrierung am MVP Portal und eine Anmeldung zum Fachverfahren Meldeverfahren für Abwicklungsinternalisierer. Nähere Details sowie Informationen zur (technischen) Abgabe von Meldungen können dem Informationsblatt zum Fachverfahren „Meldeverfahren für Abwicklungsinternalisierer“ entnommen werden, welches im März (Registrierungsprozess) und Ende April (Übersendung von Reports) auf dieser Seite veröffentlicht wird. Bitte beachten Sie, dass eine Meldung nach Art. 9 Abs. 1 CSDR erst dann als eingegangen gilt, wenn Sie eine Eingangsbestätigung inkl. Meldungs-ID erhalten. Liegt ein Validierungsfehler vor, wird Ihnen die genaue Fehlerursache angezeigt. Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten, bitten wir Sie, den technischen Support per E-Mail zu kontaktieren.

Weitere Informationen zur Meldepflicht finden Sie im Bereich Abwicklungsinternalisierer.

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Kontakt:In­halt­li­che Fra­gen zum Mel­de­ver­fah­ren für Ab­wick­lungs­in­ter­na­li­sie­rer

E-Mail: Art9CSDR@bafin.de

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